Um Österreichs Top-Arbeitgeber zu ermitteln, führen Statista, kununu und das Wirtschaftsmagazin trend anonyme Onlinebefragungen von Arbeitnehmer:innen, trend-Leser:innen und Mitgliedern der Karrierenetzwerke Xing und kununu durch. Über 250.000 Urteile aus verschiedenen Bewertungskanälen fließen so in das Ranking ein, um die 300 beliebtesten Arbeitgeber Österreichs zu ermitteln. Den größten Einfluss hat dabei die Weiterempfehlungsbereitschaft für den eigenen Arbeitgeber.
Zur Universität Innsbruck wurden im Rahmen des diesjährigen Rankings mehr als 350 Bewertungen gesammelt und analysiert. Diese spiegeln die hohe Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter:innen wider.
Konstant gute Bewertungen
Die Universität Innsbruck erreicht 2024 Platz 76 von insgesamt 300 im Ranking gelisteten Unternehmen und Organisationen über alle Branchen hinweg. Im Bereich Bildung und Forschung landet sie auf Platz sieben, im Tirolvergleich liegt sie auf Platz drei. Wie eng das Rennen um die beliebtesten Arbeitgeber ist und dass insgesamt die Arbeitszufriedenheit in Österreich gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist, zeigt ein Vergleich des Gesamtscores: So erreichte Platz eins im aktuellen Ranking einen Score von 8,76 – die Universität Innsbruck liegt bei 7,85.
Um in der Bestenliste berücksichtigt zu werden, müssen Arbeitgeber mehr als 200 Mitarbeiter:innen haben und sich einer von 20 vordefinierten Branchen zuordnen lassen. Über 1.000 Arbeitgeber kamen dafür in Frage.
Die anhaltend hervorragenden Rankings in den vergangenen acht Jahren sowie zahlreiche weitere Auszeichnungen, die die Universität Innsbruck in den Bereichen Familienfreundlichkeit, Diversität oder für ihr Engagement im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung erhält, spiegeln das kontinuierliche Engagement der Universität Innsbruck wider, ein ansprechendes Arbeitsumfeld für ihre über 5.500 Beschäftigten zu schaffen. Das zeigt sich auch in einer Reihe neuer Zusatzleistungen für Mitarbeiter:innen.
Zusatzleistungen für Mitarbeiter:innen
Seit März diesen Jahres erhalten Mitarbeiter:innen beispielsweise einen Essenszuschuss von 4 € pro Arbeitstag, für Kinder im Alter unter 3 Jahren wird die kostenpflichtige Kinderbetreuung mit bis zu 200 € pro Monat gefördert und Nutzer:innen öffentlicher Verkehrsmittel erhalten bereits seit 2023 einen Zuschuss in Höhe von 365 € pro Jahresticket.
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