Blick von hinten in einem Hörsaal auf einen Vortragenden, groß über dem Vortragenden ist eine offene Powerpoint-Präsentation zu sehen.

Landeshauptmann Kompatscher beim Vortrag.

Wie­der­her­stel­lung und Aus­bau der Süd­ti­ro­lau­to­no­mie

Es hat etwas Besonderes, wenn Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher an der Universität Innsbruck, deren Absolvent er ist, einen Vortrag hält. Noch dazu, wenn es um die Wiederherstellung und den Ausbau der Südtirolautonomie geht, ein politisch aktuelles und brisantes Thema. Kein Wunder, dass er am 22. Mai 2024 auf Einladung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vor vollem Hörsaal vortrug.

Nach einer kurzen Einleitung zur Geschichte und zu den Besonderheiten der Südtiroler Autonomie ging der Landeshauptmann auf die aktuellen Verhandlungen zwischen der Regierung und den Sonderautonomien über den Entwurf für ein Verfassungsgesetz zur Anpassung der Sonderstatute ein. Der Entwurf zielt zum einen darauf ab, jene autonomen Zuständigkeiten Südtirols wiederherzustellen, die der Verfassungsgerichtshof durch seine Rechtsprechung seit der Verfassungsreform im Jahr 2001 eingeschränkt hat. Zum anderen sollen durch eine Einvernehmensklausel in Zukunft Änderungen des Autonomiestatuts nur im Einvernehmen mit den Landtagen und dem Regionalrat geschehen können.

Ausgangspunkt für die Initiative zur Ausarbeitung des Vorschlags für ein Verfassungsgesetz war der Passus in der Regierungserklärung Melonis im Herbst 2022, in dem Südtirol die Wiederherstellung der Autonomiestandards, die 1992 von Österreich mit der Streitbeendigungserklärung als zufriedenstellend angesehen worden waren, zugesagt wurde. In diesem Zusammenhang unterstrich Landeshauptmann Kompatscher auch, dass eine reine Wiederherstellung der Standards von 1992 weder möglich noch ausreichend sei, da Autonomie stetig Entwicklung erlebe und sowohl der europäische als auch der italienische Rechtsrahmen Veränderungen erfahren haben.

Als Koordinator der Gruppe der Sonderautonomien erstellte Landeshauptmann Kompatscher gemeinsam mit den anderen Regionen mit Sonderautonomie den Entwurf, der im Oktober 2023 Ministerpräsidentin Meloni mit dem Ziel übergeben wurde, diesen als Regierungsvorlage ins Parlament zu bringen. Damit soll nach Möglichkeit die derzeitige politische Mehrheit im doch unsicheren parlamentarischen Ablauf genutzt werden.

Der Landeshauptmann verstand es, die komplexen rechtlichen Probleme verständlich zu machen. Dabei gab er faszinierende Einblicke in die politischen Abläufe hinter den Kulissen und in das komplexe Zusammenspiel zwischen Politik und Verwaltung. Das Streben nach einer gemeinsamen Lösung sei, so der Landeshauptmann, häufig recht mühsam und verlange auch nach dem richtigen Zeitfenster.

Zum Abschluss fand sich Zeit, die zahlreichen Fragen aus dem Publikum zu beantworten, welche vom Zeitrahmen für die Verabschiedung des Verfassungsgesetzes über die Funktion der Reformbestrebungen bis zu deren möglichen Auswirkungen reichten.

(Esther Happacher/Nora Gamper/Philipp Rossi)

    Nach oben scrollen