Die neue Verbraucherkreditrichtlinie bringt weitreichende Änderungen mit sich, die eine sorgfältige Umsetzung in nationales Recht erfordern. Welchen Gestaltungsspielraum der österreichische Gesetzgeber dabei hat und welche Herausforderungen sich daraus ergeben, wurde im Rahmen einer hochkarätig besetzten Fachtagung des Innsbrucker Forum für Bank- und Versicherungsrecht diskutiert. Zehn Vortragende von nahezu allen österreichischen Universitäten sowie der Universität Liechtenstein beleuchteten zentrale Aspekte der Richtlinie – von Informationspflichten über Kreditwürdigkeitsprüfungen bis hin zu Fragen der Zinsgestaltung und alternativen Streitbeilegung. Die Veranstaltung bot damit eine umfassende Bestandsaufnahme und zugleich wertvolle Impulse für die künftige Gesetzgebung.
Buntes Programm
Ass.-Prof. Dr. Christoph Kronthaler und Univ.-Prof. Dr. Simon Laimer, LL.M., beide vom Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck, widmeten sich dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Univ.-Prof. Dr. Johannes W. Flume und Univ.-Ass. (Postdoc) Dr. Uwe Neumayr, beide Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg, nahmen die umfassenden verbraucherkreditrechtlichen Informationspflichten in den Blick. Mit dem Thema der Beratung und Kreditvermittlung setzte sich Univ.-Ass.in (Postdoc) Dr.in Isabelle Vonkilch von Wirtschaftsuniversität Wien auseinander.
Univ.-Prof.in Dr.in Elke Heinrich-Pendl von der SFU Wien analysierte die Änderungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Form, der Inhalt und die Änderung von Kreditverträgen standen auf der Agenda von Univ.-Prof. Dr. Franz Hartlieb (Universität Klagenfurt). Prof. Dr. Bernhard Burtscher, Universität Liechtenstein, stellte die Regelungen über den Widerruf, verbundene Kreditverträge, die Kündigung und vorzeitige Rückzahlung vor.
Die Grenzen der Zinsgestaltung und die neuen Wohlverhaltensregeln für Kreditgeber und -vermittler wurden von Univ.-Prof.in Dr.in Julia Told, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck, beleuchtet. Den Abschluss bildete ein Vortrag von Ass.-Prof. Dr. Martin Lutschounig, Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck, zur Forderungsabtretung und alternativen Streitbeilegung.
Wissenschaftliche Aufarbeitung
An der Tagung haben knapp 100 Personen aus der Wissenschaft, der Bankwirtschaft, von Verbraucherschutzorganisationen, Kammern, Ministerien und Wirtschaftsrechtskanzleien teilgenommen. Die Ergebnisse der Vorträge werden in einem Sammelband, der im Frühjahr 2025 beim Verlag Österreich erscheinen wird, veröffentlicht.
(Christoph Kronthaler/red)