Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
Öffentliches Recht
seit 01.06.2020
Leben
Thomas Müller, geboren 1977 in Innsbruck. Studium der Rechtswissenschaften, Doktorat und Habilitation an der Universität Innsbruck, danach assozierter Universitätsprofessor ebendort. Von 2014 bis 2018 befristete Professur an der Universität Salzburg. Seit Juni 2020 ist er Professor für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck. Thomas Müller ist verheiratet und hat drei Kinder.
Forschung
Thomas Müller arbeitet vorzugsweise an den Schnittstellen zwischen nationalem Verwaltungsrecht und Unionsrecht. „Gerade das Wirtschaftsverwaltungsrecht, aber etwa auch das Umweltrecht sind von einem großen und stetig steigenden Einfluss des Unionsrechts geprägt. Die rechtswissenschaftliche Forschung in diesen Bereichen steht vor der Herausforderung, dass sie umfangreiche Kenntnisse aus beiden, für sich genommen schon komplexen Rechtsebenen voraussetzt – gleichzeitig stellen sich die aktuellsten Rechtsfragen gerade an deren Schnittflächen“, meint Thomas Müller und fasst zusammen: „Das Öffentliche Recht lässt sich ohne Unionsrecht nicht mehr vollständig erfassen.“ Das wird etwa in Kernbereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, wie dem Vergabe- und Beihilfenrecht besonders deutlich, mit dem sich Thomas Müller intensiv befasst. Auch im Rahmen der anstehenden Herausgabe eines Großkommentars zur Gewerbeordnung, der „Magna Charta“ des österreichischen Wirtschaftsrechts, hat sich dieser Einfluss erneut gezeigt.
Thomas Müller legt besonderen Wert auf die Aktualität seiner Forschung: So hat er sich in den letzten Jahren mit der rechtlichen Bewältigung der Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise beschäftigt. Diese noch nicht überwundene Krise hat nicht nur Rechtsfragen bezüglich der Angemessenheit der Krisenbekämpfungsmaßnahmen, sondern auch neue Erkenntnisse zum Verhältnis des nationalen Rechts zum Unionsrecht mit sich gebracht: Zu nennen ist hier die zu Recht umstrittene Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom Mai diesen Jahres, mit der ein Beschluss der EZB im offenen Gegensatz zur EuGH-Judikatur für rechtswidrig erklärt wurde: „Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal gegen den Anwendungsvorrang des Unionsrechts und die Autorität des EuGH gewendet“, resümiert Thomas Müller. Ebenso erhebliche Rechtsfragen aus unions- und verfassungsrechtlicher Sicht werfen die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Österreich und Europa auf, die Thomas Müller in mehreren (freilich virtuellen) Veranstaltungen und Publikationen anspricht. Da davon auszugehen ist, dass auch zukünftig Pandemien und Wirtschaftskrisen auftreten werden, sind die bisher gesammelten Erkenntnisse auch für die Zukunft relevant.
Ein weiteres „Zukunftsthema“ liegt nach Meinung von Thomas Müller in der Regulierung von innovativen Technologien wie der Blockchain bzw von Kryptowährungen, die sich nicht zuletzt als Antwort auf die letzte Finanzkrise verstehen. Dass sich derzeit auch Zentralbanken mit diesem Thema beschäftigen (Stichwort: Digitales Zentralbankgeld), mehr aber noch, dass eine Regulierung der privaten „Kryptowährungen“ wie Bitcoin oder Ethereum bislang in den Kinderschuhen steckt, ist Grund genug, um sich aus spezifisch öffentlich-rechtlicher Sicht mit diesem neuen Phänomen auseinanderzusetzen. Auch hier gilt freilich: Die wesentlichen Impulse werden wohl auf europäischer Ebene gesetzt.
Ein weiteres Projekt, das Thomas Müller besonders am Herzen liegt, ist das Doktoratskolleg Liechtensteinisches Recht, dessen Leitung er übernommen hat. Es soll gemeinsam mit dem entsprechenden Forschungszentrum das Selbstverständnis der Universität Innsbruck als „Landesuniversität“ auch für das Fürstentum Liechtenstein unterstreichen. „Zudem kann man im Rahmen der Befassung mit der ‚Mischrechtsordnung‘ des Liechtensteinischen Rechts viel über die eigene Rechtsordnung und den deutschsprachigen Rechtsraum lernen,“ hält Thomas Müller fest, „ganz abgesehen davon, dass das Fürstentum Liechtenstein mitunter ein Vorreiter innovativer Regulierung ist, wie etwa das ‚Blockchaingesetz‘ (TVTG) deutlich aufzeigt.“