Gudrun Hoch­mayr

Straf- und Strafverfahrensrecht

Porträt von Gudrun Hochmayr

Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie

Straf- und Strafverfahrensrecht

seit 01.03.2025

Leben

Gudrun Hochmayr studierte Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg, wo sie 1996 während ihrer Tätigkeit als Assistentin promovierte. Sie war Inhaberin einer vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) geförderten Hertha-Firnberg-Stelle. 2004 habilitierte sie sich an der Universität Salzburg mit einer Arbeit zu den Besitzdelikten. Nach einer weiteren Tätigkeit als Universitätsassistentin in Salzburg übernahm sie ab dem Sommersemester 2008 eine Lehrstuhlvertretung an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Dort hatte sie von 2009 bis Februar 2025 die Professur für Strafrecht, insbesondere Europäisches Strafrecht und Völkerstrafrecht inne. Einen Ruf an die Universität Graz lehnte sie ab. Seit März 2025 ist sie Universitätsprofessorin für Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität Innsbruck.

Forschung

Die Forschungsinteressen von Gudrun Hochmayr liegen im Bereich des österreichischen, europäischen und internationalen Strafrechts und Strafverfahrensrechts. In ihren Arbeiten befasst sie sich mit grundlegenden dogmatischen Fragestellungen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des Strafrechts, wie der Konkurrenzlehre oder der Struktur von Straftatbeständen. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt ist das Sanktionenrecht. Hier hat Gudrun Hochmayr beispielsweise zum Elektronisch überwachten Hausarrest, zu der Einordnung neuer Sanktionen oder der Vermeidung von Freiheitsstrafe geforscht.

Im Europäischen Strafrecht gilt ihr Forschungsinteresse dem europäischen Doppelverfolgungsverbot, dem Europäischen Haftbefehl sowie der Reichweite der Kompetenz der Europäischen Union zur Harmonisierung des Strafrechts in den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus hat sie sich Fragen des Völkerstrafrechts, wie der Rechtsfigur der Vorgesetztenverantwortlichkeit, gewidmet.

In den Jahren 2019 bis 2021 leitete sie ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördertes Projekt zur Verjährung als Herausforderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen, in dem erstmals ein Vorschlag zur Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen zur strafrechtlichen Verjährung in den EU-Mitgliedstaaten erarbeitet wurde.

In ihren Arbeiten greift Gudrun Hochmayr immer wieder auf Erkenntnisse zurück, die sie aus der Strafrechtsvergleichung gewonnen hat. Diesen Forschungsansatz möchte sie mit ihrem Wechsel an die Universität Innsbruck fortsetzen und dabei wieder einen stärkeren Fokus auf das österreichische Strafrecht legen.

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