Peter Bußjäger
Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
Öffentliches Recht
seit 01.10.2014
Forschung
Peter Bußjägers Forschungsschwerpunkt bildet der Föderalismus im europäischen Mehrebenensystem sowie die Reform des österreichischen Bundesstaates. Peter Bußjäger untersucht in seinen Arbeiten die Rolle der regionalen Ebene in Österreich und Europa sowie die Entwicklung des Föderalismus in Europa im Allgemeinen. Von besonderem Interesse für ihn ist das Verhältnis von globalisiertem Recht und differenzierten Rechtsordnungen, das er etwa in seinem Werk "Homogenität und Differenz" angesprochen hat. Von dort ist es nicht mehr weit zu einem aktuellen Forschungsschwerpunkt, nämlich Multi-Level-Governance, bezogen auf die Rolle Tirols in der Europaregion und die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Weitere Forschungsfelder sind jedoch auch Grundsatzfragen des Rechts, wie sie etwa in seinen Arbeiten "Der Rückzug des Rechts aus dem Gesetzesstaat" oder "Jenseits des Politischen" behandelt werden. Peter Bußjäger befasst sich aber auch mit verwaltungsrechtlichen Themenstellungen, wobei hier das Umweltrecht eine besondere Rolle einnimmt (Naturschutzrecht, UVP-Recht). Aber auch hier wird die Einbindung in das europäische Mehrebenensystem untersucht, exemplarisch etwa im Zusammenhang mit der Alpenkonvention. Peter Bußjäger hat darüber hinaus zahlreiche Arbeiten zum liechtensteinischen Recht verfasst und sich dort insbesondere mit der Funktion des Staatsgerichtshofes und seiner Rechtsprechung zu den Grundrechten befasst.
Leben
Peter Bußjäger, geboren 1963 in Bludenz/Vorarlberg, studierte nach der Matura 1981 Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Er promovierte dort 1986. absolvierte im Anschluss das Gerichtsjahr und trat im September 1987 in den Vorarlberger Landesdienst ein. Nach Tätigkeiten in der Raumplanungsabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung und als stellvertretender Bezirkshauptmann in Bludenz, wechselte er 1992 in die Abteilung Gesetzgebung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung. Dort war er vor allem auch mit Verfassungsfragen auf Bundes- und Landesebene betraut, wie etwa auch im Rahmen der Bundesstaatsreform, was richtungsweisend für seine weitere berufliche Tätigkeit werden sollte. Peter Bußjäger publizierte in juristischen Zeitschriften zu vorwiegend verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen und erstellte 1995 eine Studie für das Institut für Föderalismus zu den Naturschutzkompetenzen der Länder. Er habilitierte sich in der Folge im Jahre 2000 zum Thema "Organisationshoheit und Modernisierung der Landesverwaltungen" an der Universität Innsbruck, wo er seither als externer Lehrbeauftragter auch Verfassungs- und Verwaltungsrecht lehrte. Neben seiner Tätigkeit in der Landesverwaltung übernahm er im Jahre 2001 die Leitung des Instituts für Föderalismus in Innsbruck. 2003 wurde Peter Bußjäger zum Landtagsdirektor von Vorarlberg bestellt, die Leitung des Instituts für Föderalismus behielt er bei. 2009 wurde er außerdem zum Mitglied des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein ernannt. Die Funktion als Landtagsdirektor von Vorarlberg legte er Ende 2012 zurück, um sich in Zukunft ausschließlich wissenschaftlicher Tätigkeit zu widmen und wurde beauftragter für Recht am Liechtenstein-Institut in Bendern/Liechtenstein. 2014 erhielt er einen Ruf an die Universität Innsbruck, wo er seit Oktober 2014 eine Stiftungsprofessur für Öffentliches Recht im Beschäftigungsausmaß von 50% bekleidet. Daneben ist Peter Bußjäger weiterhin Direktor des Instituts für Föderalismus, Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut und Mitglied des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein. 2013 wurde Peter Bußjäger vom Bundespräsidenten das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst verliehen.