Martin Häublein

Martin Häublein

Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik

Bürgerliches Recht, Wohn- und Immobilienrecht

seit 01.10.2009

Leben

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft absolvierte M. Häublein 1996 das Erste Staatsexamen und nahm den Referendardienst sowie eine Teilzeittätigkeit als wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl von Jürgen Prölss an der Freien Universität (FU) Berlin auf. 1998 legte er das Zweite Staatsexamen ab und wurde zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nach Beendigung der Lehrstuhltätigkeit 2001 wurde er im Jahre 2002 zum "Dr. iur." promoviert. Für die Dissertation erkannte ihm 2003 die Deutsche notarrechtliche Vereinigung den "Helmut-Schippel-Preis" zu. Zum 1.1.2004 stellte M. Häublein die Tätigkeit als Rechtsanwalt ein und folgte einem Ruf auf die Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Nebengebiete an die FU Berlin, wo er 2009 mit einer rechtsdogmatischen Arbeit zum Vertragsrecht habilitiert wurde. Seine Lehrbefugnis umfasst die Fächer "Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht". Häublein ist verlobt und hat keine Kinder.

Forschung

Die Forschungstätigkeit umfasst den Kernbereich des Privatrechts, nämlich den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, das Vertrags- und das Sachenrecht. Durch den Wechsel nach Innsbruck spielt dabei neben dem europ. Privatrecht insbesondere der Vergleich zwischen den Rechtsordnungen Österreichs und Deutschlands eine zunehmend wichtigere Rolle. Im Bereich des deutschen Wohn- und Immobilienrechts ist M. Häublein neben zahlreichen Aufsätzen und Buchbeiträgen vor allem durch seine wohnungseigentumsrechtliche Dissertation und die Kommentierung des Mietrechts im Münchener Kommentar zum BGB hervorgetreten; eine Kommentierung des Wohnungseigentumsgesetzes im Großkommentar "Staudinger" unter seiner Mitwirkung ist im Entstehen. Sein Interesse für das Unternehmensrecht schlägt sich neben einer Reihe kleinerer Publikationen, u.a. zum Bank- und Gesellschaftrecht, in einem Kommentarprojekt zum Handelsrecht nieder. Darüber hinaus ist er Mitautor des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung.

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