Martin Pennitz
Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte
Römisches Recht
seit 01.02.2014
Forschung
Eines der zentralen Forschungsinteressen von Pennitz stellt die Untersuchung der römischen Vertragsrechtsordnung und der dabei in einem langdauernden, diskursiven Prozess etablierten Entscheidungsregeln bzw. allgemeinen Rechtsgrundsätze dar. In ihrer entwickelten Form erinnern sie an „dispositives Vertragsrecht“ im heutigen Sinn, das in beträchtlichem Umfang in die Kodifikationen des 19.und 20. Jahrhunderts rezipiert wurde, doch hat man hier vertikal rechtsvergleichend die ganz unterschiedlichen Entstehungsbedingungen zu beachten: In einem Case-Law-System, das nur in geringem Maß durch (punktuelle) Gesetzgebungsakte beeinflusst ist, stehen Rechtsäußerungen („Entscheidungen“) einzelner Juristenpersönlichkeiten im Zentrum, die zu konkreten Fällen ergehen und insofern sowohl vom Erfordernis prozessualer Durchsetzung (sog. aktionenrechtliches Denken) als auch den Vorgaben einer antiken Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung geprägt sind: Insofern bedarf es bei Detailstudien zugleich einer dem modernen Stand der Verfahrensrechtsforschung verpflichteten Rekonstruktion der heranzuziehenden Klageformeln, um die in der Jurisprudenz kontrovers vertretenen Regelungsmodelle adäquat erklären zu können. Neben einer Reihe von Beiträgen zum römischen Kaufrecht, das als Musterbeispiel eines formfreien Vertrags entscheidend zur Ausgestaltung des sog. Allgemeinen Teils des Obligationenrechts geführt hat, aber andererseits den heute dominierenden Gattungskauf nicht erfasst, wenden sich neuere Arbeiten etwa dem Warentransport im Mittelmeerraum und den sich schon im Lauf der Republik ausbildenden Schutzbestimmungen zugunsten von Kunden und Kaufleuten oder etwa den römischrechtlichen Einflüssen auf die zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte eigenständige Konzeption eines Arbeitsvertragsrechts zu.
Ebenfalls in Verbindung mit dem Obligationenrecht stehen Forschungen zum Deliktsrecht, da Tatbestände wie Diebstahl, Raub, Betrug oder Erpressung in einer sog. klassischen Phase des römischen Rechts nicht „strafrechtlich“ verfolgt wurden, sondern mit vom Tatopfer einzuklagenden „privaten“ Geldbußen geahndet werden. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Erforschung von Fallkonstellationen, in denen Sklaven als Täter aufscheinen, da sich daraus nicht nur vielfältige Rückschlüsse auf das römische Alltagsleben und die Behandlung Unfreier im gesellschaftlichen Wandel ergeben, sondern etwa auch Fragen der Verantwortlichkeit von und für Organe, die Konsequenzen rechtswidriger Befehle/Weisungen oder die Qualifikation von Anstiftung und Beitragstäterschaft in den Mittelpunkt rücken. Angesichts dieser Forschungsinteressen möchte Martin Pennitz für seine weitere Tätigkeit in Innsbruck – neben dem wissenschaftlichen Austausch mit Fächern des geltenden Rechts – auch überfakultäre und interdisziplinäre Kooperationschancen mit den Fachbereichen der Alten Geschichte, Klassischen Philologie bzw. Archäologie aufgreifen.
Leben
Schule sowie Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften in Graz (1989 Promotion mit der Publikation: Der Enteignungsfall im römischen Recht der Republik und des Prinzipats, Böhlau 1991); Graduiertenkolleg in Frankfurt/Main; ab 1991: Universitätsassistent am Institut für Römisches Recht, Antike Rechtsgeschichte und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität Graz (1998 Habilitation mit der Publikation: Das periculum rei venditae, Böhlau 2000); Venia für Römisches Recht, Neuere Privatrechtsgeschichte und vergleichende europäische Privatrechtsentwicklung sowie Allgemeine Privatrechtsdogmatik.
Wissenschaftspreise (Forschungsförderungspreis des Landes Steiermark; Preis der Universität von Camerino im Rahmen des „Internationalen Romanistischen Preises Gérard Boulvert“).