Prüfungsstoff für die mündliche Prüfung im Teilbereich "Besonderes Verwaltungsrecht"
Im Rahmen der zweiten Diplomprüfung aus dem Pflichtfach "Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsrecht" (§ 12 Z 6 des Studienplanes 2001 bzw. § 8 Z 6 des Studienplanes 2020 für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften) ist für den Teilbereich "Besonderes Verwaltungsrecht" im mündlichen Prüfungsteil bei den Prüferinnen und Prüfern Bußjäger, Gamper, Kahl, Khakzadeh, Müller und Walzel von Wiesentreu eine Auswahl aus folgenden Gebieten maßgeblich:
- Baurecht
- Naturschutzrecht
- Raumordnungsrecht
- Grundverkehrsrecht
- Gewerberecht
- Wasserrecht
- FremdenpolizeiG, Niederlassungs- und AufenthaltsG
- AsylG
- SicherheitspolizeiG
- Vereins- und Versammlungsrecht
- Forstrecht
Dies wird von den einzelnen Prüferinnen und Prüfern wie folgt gehandhabt:
- Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger, Univ.-Prof. Dr. Anna Gamper, Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl, ao. Univ.-Prof. Dr. Lamiss Khakzadeh, assoz. Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M.: Mündlicher Prüfungsstoff im Teilbereich Besonderes Verwaltungsrecht sind jene 5 Gebiete aus der obigen Liste, die die Kandidatinnen und Kandidaten bei der mündlichen Prüfung als ihre Auswahl benennen.
- Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu: Aus den Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts werden folgende Gebiete, die primär an Hand des Gesetzestextes, aber auch an Hand der einschlägigen Lehrbücher zum Besonderen Verwaltungsrecht gelernt werden können und sollten, geprüft:
- Baurecht (TBO)
- Raumordnungsrecht (TROG)
- Grundverkehrsrecht (TVGV) einschließlich des Höferechts
- Naturschutzrecht (TNSchG)
- Gewerberecht (GewO)