FWF Open-Access Pauschale (OAP)
Open-Access Publikationen, die aus FWF-Projekten hervorgehen, werden ab 1. Jänner 2024 direkt über die Universität Innsbruck gefördert und können nicht mehr beim FWF beantragt werden.
Gefördert werden wissenschaftlich begutachtete Zeitschriftenartikel, Buchkapitel, Beiträge in Proceedings/Sammelbänden, oder Ähnliches.
Open-Access Gebühren für begutachtete Monografien, gesamte Sammelbände oder gesamte Special Issues sind davon nicht betroffen. Diese können weiterhin über das FWF-Programm Buchpublikationen beantragt werden.
Es stehen zwei Open-Access Finanzierungsoptionen zur Verfügung:
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über das Vizerektorat für Forschung. Es gelten die folgenden Vergaberichtlinien:
- Die finanzielle Unterstützung richtet sich an Leiter:innen und Mitarbeiter:innen von FWF-Projekten.
- Gefördert werden Kosten für wissenschaftlich begutachtete Publikationen (Zeitschriftenartikel, Buchkapitel, Beiträge in Proceedings/Sammelbänden, oÄ), die bis drei Jahre nach Projektende aus FWF-Projekten hervorgehen.
- Eine Fördervoraussetzung ist die Affiliation zur Universität Innsbruck des/der korrespondierende/n Autor:in.
- Gefördert werden ausschließlich begutachtete Publikationen mit „CC BY“-Lizenz in DOAJ-gelisteten Gold-Open-Access-Zeitschriften („fully open access“).
- Die Publikation muss den Richtlinien der FWF-Open-Access-Policy entsprechen.
Insbesondere muss folgender Text in der Publikation enthalten sein:
„This research was funded in whole/in part by the Austrian Science Fund (FWF) grant DOI. For open access purposes, the author have applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.“
Bitte fügen Sie bei "grant DOI" den jeweiligen DOI des Projekts ein, diesen finden Sie z.B. im Forschungsradar des FWF.
Für Publikationen auf Deutsch: „Diese Forschung wurde gänzlich/teilweise durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert grant DOI. Zum Zweck des freien Zugangs hat der:die Autor:in für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.“Bitte fügen Sie bei "grant DOI" den jeweiligen DOI des Projekts ein, diesen finden Sie z.B. im Forschungsradar des FWF.
- Kosten für Open-Access-Veröffentlichungen in Subskriptionszeitschriften (Hybrid Open Access) werden nicht gefördert. Ausgenommen sind die Verlage, mit denen die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol Vereinbarungen getroffen hat, die es den Universitätsangehörigen ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse kostenlos zu publizieren, weitere Informationen finden Sie hier.
- Andere mit der Veröffentlichung verbundene Kosten, die nicht dem offenen Zugang unterliegen (z. B. page charges, colour charges, cover charges)
- Kosten für eine zeitverzögerte oder nachträgliche Open-Access-Veröffentlichung einer Publikation
- Kosten für den Lesezugang
- Kosten für Publikationen mit anderen Lizenzen als der „CC BY“-Lizenz
- Open-Access-Gebühren im Zusammenhang mit begutachteten Monografien, gesamten Sammelbänden oder gesamten Special Issues. Diese Kosten können weiterhin über das FWF-Programm Buchpublikationen abgerechnet werden.
Die Antragstellung ist laufend über einen Eintrag in die Projektdatenbank möglich. Bitte entnehmen Sie dem Merkblatt, wie der Eintrag zu erfolgen hat. Es wird empfohlen den Antrag bereits zum Zeitpunkt der Annahme der Publikation zu stellen.
Einzureichende Unterlagen
- Manuskript der Publikation
- Nachweis der CC BY Lizenz (z.B. Lizenzvertrag oder Screenshot der „CC BY“ Auswahl)
- Annahmebestätigung oder Publikationsrechnung
Neu ab 1.1.2025 !
Bei mehrfachen institutionellen Zugehörigkeiten des/der korrespondierende/n Autors/Autorin erfolgt eine Förderung nur dann, wenn die Zugehörigkeit zur UIBK an erster Stelle genannt wird. Dies gilt für alle Publikationen, die nach dem 1.1.2025 vom Verlag zur Veröffentlichung akzeptiert werden.
Alle weiteren vom FWF vorgegebenen Vergabekriterien bleiben unverändert bestehen. Wir bitten um Antragstellung über die Projektdatenbank bereits bei Annahme der Publikation durch einen Verlag.
WICHTIG! Bitte beachten Sie, dass die Verlagsrechnung nicht im Vorhinein von einem Instituts- oder Projektkonto bezahlt werden darf. Die Zahlung soll, im Falle einer Zusage, ausschließlich von der Kontierung dieses Projekts (Druckkostenzuschuss) erfolgen.
Die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol hat mit vielen Verlagen Vereinbarungen getroffen, die es den Universitätsangehörigen ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse kostenlos in renommierten (Subskriptions-)Zeitschriften Open Access zu publizieren. Die Übersicht aller Vereinbarungen inkl. der inkludieren Zeitschriften und jeweils geltenden Bedingungen ist hier abrufbar. Bitte beachten Sie, dass für FWF-Artikel noch zusätzliche Bedingungen gelten, was die Lizenz und das Acknowledgement inkl. Grant-DOI betrifft.
Rückfragen zu Verlagvereinbarungen
Universität- und Landesbibliothek Tirol
Abt. E-Medien
Lisa Hofer
Mag. Erika Pörnbacher, MSc
Informationen zum sogenannten Predatory Publishing sowie Hilfestellungen, wie Sie ein seriöses von einem unseriösen Journal unterscheiden können, finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/de/ulb/publikationsservices/predatory-publishing/
Weitere Informationen
- Open Access-Koordinationsstelle der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol
- Open Access Policy der Universität Innsbruck
- Open Access-Publikationsfonds
- Directory of Open Access Journals (DOAJ)
- FWF-Programm "Buchpublikationen"
- Open Access Policy des FWF
- Forschungsradar FWF zur Abfrage des GRANT DOI
- Open-Access-Fonds für ÖAW-Mitglieder
Rückfragen & Beratung
Open Access-Koordinationsstelle
Universität- und Landesbibliothek Tirol
Abt. Digitale Services
Dr. Barbara Laner (karenziert)
Vertretung: Lisa Hofer
+43 512 507 31038
open-access@uibk.ac.at
Adresse
Universität- und Landesbibliothek Tirol
Innrain 52
6020 Innsbruck
Antragstellung
Büro des Vizerektors für Forschung
Jaqueline Klotz
+43 512 507 20101
forschung@uibk.ac.at
Adresse
Universitätshauptgebäude
Innrain 52, Zi. 1038
6020 Innsbruck
Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 7.30 - 15 Uhr