OA-Publizieren im Repositorium für Publikationen
Die Universität Innsbruck verfügt über ein nicht-kommerzielles institutionelles Repositorium für Publikationen, über das Angehörige der Universität Innsbruck ihre eigenen Publikationen auch Open Access stellen können. Mit diesem Service steht allen Universitätsangehörigen eine Publikationsform ergänzend zum traditionellen Verlagswesen zur Verfügung.
In erster Linie dient ein institutionelles Repositorium dazu, wissenschaftliche Publikationen, die im Print oder Subskriptionszeitschriften erschienen sind, als Open Access zweitzuveröffentlichen. Die Zweitveröffentlichung oder „Selbstarchivierung“ über ein institutionelles oder fachliches Repositorium wird auch als „Grüner Weg“ des Open Access bezeichnet.
Selbstverständlich können auch bereits als Gold Open Access publizierte Aufsätze und Monographien ins Repositorium hochgeladen werden. Für einige Fördergeber (z.B. im Rahmen von EU-Projekten oder FWF-Projekten) ist der Upload in institutionelle oder fachspezifische Open Access Repositorien auch für Gold Open Access Publikationen verpflichtend (siehe dazu auch Plan S).
Außerdem ermöglicht das Repositorium für Publikationen den Universitätsangehörigen, graue Literatur (wissenschaftliche Beiträge ohne Verlag) im Einklang mit dem Urheberrecht erstzuveröffentlichen (z.B. Working Papers). Klären Sie bitte, ob ein Eintrag in der FLD (z.B. elektronische Publikation) möglich ist und/oder wenden Sie sich an die die Open Access-Koordinationsstelle.
Wir laden alle Forschenden der Universität Innsbruck ein, ihre Publikationen - sofern rechtlich zulässig - in das Repositorium für Publikationen hochzuladen. Dieses ist nicht nur ein „Schaufenster“ der wissenschaftlichen Leistungen der Universität Innsbruck, sondern auch mit internationalen Suchsystemen und Open Access Plattformen (BASE und OpenAIRE) vernetzt, was die Sichtbarkeit der wissenschaftlichen Publikationen noch weiter erhöht. Außerdem werden die Publikationen mit der FLD (Forschungsleistungsdokumentation) und den jeweiligen Instituten und Forschungsschwerpunkten verknüpft. Zweitveröffentlichungen (Open Access Grün) werden in der FLD ebenso als Open Access gezählt und für die Wissensbilanz ausgewertet.
Durch einen einfachen Upload des PDFs direkt bei der Eingabe der Metadaten in die Forschungsleistungsdokumentation (Einstieg über VIS => Persönliche Daten => Meine Forschung) gelangt dieses ins ULB : Dok, dem Repositorium für Publikationen.
Handbuch zu "Meine Forschung" und Anleitung zum Upload wissenschaftlicher Publikationen (ab S. 13)
Sollte ein Upload über einen FLD-Eintrag nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte die Open Access-Koordinationsstelle.
Der Upload von Habilitationsschriften in das Repositorium für Publikationen wird von der Universität Innsbruck im Sinne des Open Access ausdrücklich begrüßt. Für den Upload sowie für die Beratung zu rechtlichen Aspekten der elektronischen Veröffentlichung der Habilitationsschrift kontaktieren Sie bitte die Open Access-Koordinationsstelle.
Weiter Informationen finden Sie im Merkblatt zur Elektronischen Veröffentlichung von Habilitationsschriften
Was beim Upload zu beachten ist
Die Zweitveröffentlichung über ein Repositorium wird von manchen Verlagen erlaubt. Die urheberrechtlichen Vereinbarungen, die der Autor/die Autorin mit dem Verlag getroffen hat, müssen dabei jedoch eingehalten werden.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich einerseits in den Verlagsverträgen, andererseits können die Richtlinien der Verlage in Hinblick auf die Selbstarchivierung über die Datenbank Jisc Open Policy Finder abgefragt werden.
Die Verlage unterscheiden zwischen Preprints, Postprints und dem publizierten Verlags-PDF. Bei der Zweitveröffentlichung über ein Repositorium müssen die AutorInnen darauf achten, welche Version vom Verlag erlaubt ist.
Ein Preprint oder submitted Version entspricht dabei einer Manuskriptfassung, die bei einer Zeitschrift für eine Veröffentlichung eingereicht, jedoch noch nicht von Peers evaluiert und zur Veröffentlichung empfohlen wurde.
Ein Postprint oder akzeptierte Manuskriptversion (accepted version) ist bereits begutachtet und zur Veröffentlichung angenommen, d.h. der Postprint enthält die Inhalte der Verlagsversion (Version of Record oder Publisher’s Version, also der Fassung, die schließlich veröffentlicht wird), ist aber nicht identisch mit ihr: zum einen kann die Formatierung des Postprints von der der Verlagsversion abweichen; zum anderen ist das Printproof (d.h. die Abnahme der sog. Korrekturfahne) noch nicht durchgeführt, so dass ein Postprint zuweilen noch Tippfehler oder von der Verlagsversion abweichende Formulierungen aufweisen kann.
Außerdem gilt es oft sogenannte Embargofristen einzuhalten. Das heißt, dass manche Verlage die Veröffentlichung von Artikeln über Repositorien erst nach einer gewissen Sperrfrist (üblicherweise zwischen 12 und 24 Monaten) erlauben. Auch die Embargofristen sind im Open Policy Finder nachzulesen.
Autorinnen und Autoren sollten sich idealerweise bereits vor der Veröffentlichung das Recht auf eine Zweitverwertung einräumen lassen. Für zukünftige Verträge raten wir Ihnen, dem Verlag lediglich „einfache Verwertungsrechte“ für die elektronische Publikation einzuräumen, damit Sie Ihre Arbeit parallel auch auf dem Repositorium der Universität Innsbruck bereitstellen können.
Für bereits publizierte Werke können Autorinnen und Autoren auch nachträglich das Einverständnis des Verlags für eine Zweitverwertung für die Veröffentlichung im institutionellen Repositorium einholen.
Einen Überblick der Informationen finden Sie außerdem in den FAQs mit zusätzlichen Hinweisen, z.B. was die Veröffentlichung von Publikationen in akademischen Netzwerken (scholarly collaboration networks) wie ResearchGate betrifft.
Übersicht geförderter Open Access Artikel im Repositorium
Open Access Publikationen, die vom Publikationsfonds der Universität Innsbruck oder durch die Abkommen zwischen Verlagen und Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ko-)finanziert werden, werden auch laufend im Repositorium für Publikationen veröffentlicht. Das stellt nicht nur einen Überblick dar, welche und wie viele Publikationen gefördert wurden, sondern die Publikationen werden dadurch zusätzlich sichtbar gemacht und archiviert.
Um sich einen Überblick der geförderten Publikationen zu verschaffen, folgen Sie den folgenden Links:
Weiterführende Links
- Open Access-Informationsplattform: https://open-access.network
- Richtlinien der Verlage in Hinblick auf Zweitveröffentlichung: https://openpolicyfinder.jisc.ac.uk/
- Verzeichnis der Open Access-Repositorien (OpenDOAR): https://v2.sherpa.ac.uk/opendoar
Entsprechend den „Studienrechtlichen Bestimmungen“ § 27 sind ab 1.11.2023 alle Studierenden eines Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums der Universität Innsbruck verpflichtet, ihre wissenschaftliche Arbeit elektronisch im Repositorium der Universitäts- und Landesbibliothek Innsbruck zu veröffentlichen. Im Fall von Dissertationen der Medizinischen Universität Innsbruck muss bei Einreichung der Dissertation auch bekannt gegeben werden, ob die Dissertation im Repositorium online zugänglich sein soll oder nicht.
Die Erfassung von wissenschaftlichen Arbeiten der Universität Innsbruck und von Dissertationen der Medizinischen Universität Innsbruck erfolgt über ein Webformular. Die Erfassungsbestätigung ist gemeinsam mit dem PDF der Abschlussarbeit beim zuständigen Prüfungsreferat einzureichen.
Nach erfolgreichem Studienabschluss werden die wissenschaftlichen Abschlussarbeiten über das institutionelle Repositorium für Publikationen der Universität Innsbruck veröffentlicht.
Mehr Informationen zur Erfassung von wissenschaftlichen Arbeiten
Zur Dateneingabe über das Webformular
Was vor der Einreichung zu beachten ist
Enthält Ihre wissenschaftliche Arbeit Teile (z.B. Aufsätze), die Sie bereits publiziert oder zur Veröffentlichung eingereicht haben bzw. planen, einzureichen, sind unbedingt die Auflagen der entsprechenden Zeitschriften und Verlage zu beachten sowie die etwaige Zustimmung Ihrer MitautorInnen einzuholen.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich einerseits in den Verlagsverträgen, andererseits können die Richtlinien der Verlage in Hinblick auf die Selbstarchivierung über die Datenbank Jisc Open Policy Finder abgefragt werden.
Bitte klären Sie insbesondere auch bei noch nicht-publizierten Teilen Ihrer Arbeit, wie sich die Veröffentlichung im Repositorium der Universität Innsbruck auf eine eventuelle spätere Veröffentlichung, etwa in einem Journal, auswirkt.
Die Verlage unterscheiden zwischen Preprints, Postprints und dem publizierten Verlags-PDF. Bei der Zweitveröffentlichung im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit über ein Repositorium müssen die AutorInnen darauf achten, die Verwendung welcher Version vom Verlag erlaubt wird.
Ein Preprint entspricht dabei einer Manuskriptfassung, die bei einer Zeitschrift für eine Veröffentlichung eingereicht, jedoch noch nicht begutachtet und zur Veröffentlichung empfohlen wurde.
Ein Postprint oder akzeptierte Manuskriptversion ist bereits begutachtet und zur Veröffentlichung angenommen, d.h. der Postprint enthält die Inhalte der Verlagsversion (der sog. Publisher’s Version oder Version of Record, also der Fassung, die schließlich veröffentlicht wird), ist aber nicht identisch mit ihr: zum einen kann die Formatierung des Postprints von der der Verlagsversion abweichen; zum anderen ist das Printproof (d.h. die Abnahme der sog. Korrekturfahne) noch nicht durchgeführt, so dass ein Postprint zuweilen noch Tippfehler oder von der Verlagsversion abweichende Formulierungen aufweisen kann.
Außerdem gilt es oft sogenannte Embargofristen einzuhalten. Das heißt, dass manche Verlage die Veröffentlichung von Artikeln über Repositorien erst nach einer gewissen Sperrfrist (üblicherweise zwischen 12 und 24 Monaten) erlauben. Auch die Embargofristen sind im Open Policy Finder bzw. im Verlagsvertrag nachzulesen.
Ist die elektronische Veröffentlichung der bereits publizierten Artikel in der wissenschaftlichen Arbeit aus rechtlichen Gründen auch nach einer Sperrfrist nicht möglich, können diese gemäß §27 (2) der „Studienrechtlichen Bestimmungen“ entfernt werden. Stattdessen muss auf die Artikel in den Zeitschriften verlinkt werden. In diesem Fall muss zusätzlich die vollständige Arbeit als elektronische und gedruckte Version – im Falle von Dissertationen in zweifacher Ausführung – im Prüfungsreferat eingereicht werden.
Nähere Details finden Sie auf der Informationsseite des Prüfungsreferats und in der "Richtlinie zur Teil-Veröffentlichung in elektronischer Form von wissenschaftlichen Arbeiten gemäß § 27 Abs. 2 Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" der Universität Innsbruck".
Weiterführende Links
- Informationen zum Upload und zur Vergabe von Creative Commons Lizenzen finden Sie auch in den FAQ
- Richtlinien der Verlage in Hinblick auf Zweitveröffentlichung: https://openpolicyfinder.jisc.ac.uk/
- Verlagsrichtlinien für Dissertationen (Sammlung der TU Berlin): https://github.com/tuub/theses-publisher-policies/blob/master/policies.md
- Informationen zum sogenannten Predatory Publishing und wie Sie einen seriösen von einem unseriösen Verlag unterscheiden können, finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/de/ulb/publikationsservices/predatory-publishing/
DOI Service der Universität Innsbruck
Die Universität Innsbruck ermöglicht die Vergabe von DOIs für digitale Objekte, die von Plattform-BetreiberInnen der Universität Innsbruck veröffentlicht und/oder gespeichert werden. Auf Anfrage können DOIs auch für im Repositorium für Publikationen ULB : Dok veröffentlichte Objekte bezogen werden. Der DOI wird dann zusätzlich zum URN vergeben. Für weitere Informationen siehe https://www.uibk.ac.at/de/ulb/publikationsservices/persistent-identifiers/
Kontakt Open Access-Koordinationsstelle
Universitäts- und Landesbibliothek Tirol
Mirjam El Attal, MA
Dr. Barbara Laner (karenziert)
Tel.: +43 (0)512 507 - 25401
E-Mail: open-access@uibk.ac.at