Förderungen
Begünstigte behinderte Arbeitnehmer:innen sind Personen mit einem durch Bescheid des Sozialministeriumservice festgestellten Grad der Behinderung von mind. 50 %.
Beispiele für erworbene Erkrankungen/Behinderungen: Blindheit/Gehörlosigkeit oder Seh-/Hörbeeinträchtigung, chronische Darmstörung, Diabetes, Krebserkrankungen, Mobilitätseinschränkung, Multiple Sklerose, psychische Erkrankungen oder Schilddrüsenerkrankungen
Arbeitsrechtliche Vorteile
- erhöhter Urlaubsanspruch (§ 19 KV) bis zu fünf zusätzliche Tage Erholungsurlaub abhängig vom Einstufungsgrad (vgl. § 19 (8) Kollektivvertrag) für behinderte und/oder chronisch erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bescheid gem. Behinderteneinstellungsgesetz des Sozialministeriums muss bei der Personalabteilung eingereicht werden.
- erhöhter Kündigungsschutz (§ 8 BEinstG) – nicht gültig in den ersten vier Jahren des Dienstverhältnisses
- Lohnsteuerfreibetrag
Die einzelnen Vorteile und Förderungsmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Grad der Behinderung ab und müssen für den aktuellen Einzelfall geprüft werden.
Arbeitsbezogene Förderungen
Befreiungen
- Autobahnvignette
- Motorbezogene Versicherungssteuer
- Parkgebühren
- Rezeptgebühren sowie Serviceentgelt für die E-Card
- Rundfunkgebühren (Befreiung), Fernsprechentgelt und Ökostrompauschale
Ermäßigungen
- ÖAMTC und ARBÖ
- Jahresmautkarte
- ÖBB
- Kulturveranstaltungen, Schwimmbäder, Konzerte usw.