Wissenswertes von A - Z

Ein erster grober Überblick und ein Nachschlagewerk, damit Sie immer wissen, wo was zu finden ist.

Universitäten sind zur Gleichbehandlung ohne Unterschied in Bezug auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter sowie sexuelle Orientierung verpflichtet. Dieser Schutz vor Diskriminierung ist im  Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verankert.

Die Universität Innsbruck bietet – wo die Tätigkeit es erlaubt – allen Mitarbeitenden flexible Arbeitszeiten an:

  • Wissenschaftliches Personal: freie Zeiteinteilung, ein Tool zur freiwilligen Dokumentation der Arbeitszeit steht Ihnen im VIS zur Verfügung
  • Allgemeines Personal: Gleitzeit, die Arbeitszeiten werden elektronisch mit Chip erfasst
  • Führungskräfte: freie Zeiteinteilung

Ihre vorgesetzte Person wird am 1. Tag auf Sie zukommen, um Ihre Arbeitszeit zu vereinbaren.

Bitte informieren Sie Ihre vorgesetzte Person umgehend, wenn Sie nicht zur Arbeit kommen können.

Im Falle einer Erkrankung kann Ihre vorgesetzte Person ab dem ersten Krankenstandstag eine ärztliche Bestätigung einfordern. Dauert der Krankenstand längerals drei Tage, muss auch ohne Aufforderung eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden.

Für bestimmte Arbeitsverhinderungen können Sie einen Sonderurlaub beantragen (z.B. Eheschließung, Geburt eigener Kinder, Wohnungswechsel). Näheres dazu inkl. Formular finden Sie auf der Homepage der Personalabteilung unter dem Schlagwort „Sonderurlaub“.

Für Arztbesuche gilt, dass diese nur dann während der Arbeitszeit erfolgen dürfen, wenn sich der Arzttermin aufgrund der Dringlichkeit oder der Öffnungszeiten nicht in Ihrer Freizeit erledigen lässt.

Informieren Sie Ihre vorgesetzte Person vorab über Ihre Abwesenheit und deren voraussichtliche Dauer. Auf Verlangen Ihrer vorgesetzten Person ist eine Bestätigung über die Dauer des Arztbesuchs beizubringen.   

Die Universität Innsbruck ist Teil der Aurora European University Alliance. Dies ist ein Zusammenschluss von mehreren europäischen Universitäten von Reykjavík über Amsterdam bis Neapel.

Ziel ist es, mithilfe von internationalem Austausch und Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl Studierenden, als auch Lehrenden und Mitarbeitenden, Fähigkeiten an die Hand zu geben, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mitzugestalten und positiv beeinflussen zu können.

Weitere Informationen zu Aurora sowie zu den jeweiligen Angeboten zur Weiterentwicklung und Mobilität finden Sie auf der  Aurora Homepage

Damit Sie für Ihre Arbeit alle Qualifikationen und Kompetenzen an die Hand bekommen und sich auch persönlich stets weiterentwickeln können, bietet die Personalentwicklung folgende Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung:

  • Fortbildungsprogramm der Universität Innsbruck; es ist als Jahresprogramm konzipiert und erscheint als online-Version jeweils im Juli
  • Hochschuldidaktik für Lehrende
  • Grundausbildung für allgemeines Personal
  • Förderung für spezifische Zielgruppen (bedarfsorientierte Fortbildungen) sowie
  • Förderung für Einzelpersonen (selbstorganisierte Fortbildungen) für allgemeines und wissenschaftliches Personal
  • Spezielle Angebote für Führungskräfte  
  • Zertifikat Drittmittelmanagement
  • Zertifikat Sekretariatsmanagement
  • Zertifikat Lehrkompetenz

Ihre individuelle Benutzungsbewilligung (c-Nummer plus Kennwort) dient dazu, Serviceleistungen des Zentralen Informatikdienstes (ZID) in Anspruch zu nehmen. Sie benötigen sie zum Starten Ihres Computers, zum Öffnen Ihres Mailprogramms, für den Zugang zu Informationen im Intranet sowie für die Nutzung von VIS, das sehr persönliche Informationen enthält. Daher behandeln Sie diese Zugangsdaten stets streng vertraulich.

Die Universität Innsbruck verfügt über ein Logo und ein spezielles Corporate Design. Für E-Mail-Signaturen und Powerpoint-Präsentationen stehen Vorlagen zum Download bereit. Darüber hinaus bietet der Grafik&Design-Service und der Kulturservice des Büros für Öffentlichkeitsarbeit (BfÖ) Visitenkarten sowie umfassende Dienstleistungen (Beratung, Gestaltung, Druckabwicklung etc.) bei der Gestaltung von Einladungen, Broschüren und Poster sowie individuelle Lösungen für Webseiten an. Diese Beratungsservices sind kostenfrei. Daher empfiehlt es sich, bereits zu Beginn der jeweiligen Projektplanung mit dem BfÖ Kontakt aufzunehmen. Schreiben Sie einfach eine Mail an public-relations@uibk.ac.at

Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Universität Innsbruck erhalten Sie die Möglichkeit auf das Internet und Intranet zuzugreifen.
Im Sinne eines sorgfältigen Umgehens mit den Ressourcen der Universität ist darauf zu achten, dass Sie diese Zugänge wie auch Ihren Computer an der Universität mit der notwendigen Sorgfalt verwenden.

Neben den vielfältigen Sicherheitsmaßnahmen des Zentralen Informatikdienstes (ZID) ist es unerlässlich, dass auch Sie mit Ihrem Verhalten selbst zur Daten- und IT-Sicherheit an der Universität beitragen.
Der ZID bietet mit 15 einfachen Schritten zur Verbesserung der PC-Sicherheit eine einfache und gut verständliche Einführung in diese Thematik und demonstriert, wie Sie mit wenig Aufwand Ihren Computerarbeitsplatz sehr viel sicherer gestalten.

Die Überweisung Ihres Entgelts erfolgt jeweils zum 15. des Monats.

Die beiden Sonderzahlungen (= 13. und 14. Gehalt) werden auf 4 Termine aufgeteilt und zusammen mit dem März-, Juni-, September- und Novembergehalt ausbezahlt.

Ihr Lohnzettel ist im VIS unter dem Reiter „Persönliche Daten/Gehaltsbelege“ einsehbar.  

Was wir sind, was wir tun und wofür wir stehen erfahren Sie im  Leitbild

Sofern Sie im Rahmen einer Stellenausschreibung angestellt wurden, begleitet Sie zu Beginn des Dienstverhältnisses eine Patin bzw. ein Pate. Diese Kollegin bzw. dieser Kollege hat die Aufgabe, Sie neben Ihrer vorgesetzten Person in den Universitätsalltag einzuführen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer vorgesetzten Person nach Ihrer Patin bzw. Ihrem Paten, wenn Sie nicht wissen, wer diese Aufgabe für Sie übernimmt.

Weitere Informationen zum Patenschaftsmodell

Im Personenverzeichnis der Universität finden Sie die Kontaktdaten aller Mitarbeitenden. Klicken Sie einfach oben rechts auf "Suche".

Für Neuanstellungen gilt eine gesetzliche Probezeit von einem Monat. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Seite ohne Angabe eines Grundes und mit sofortiger Wirkung einseitig gelöst werden. 

Die Universität Innsbruck ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Organisation im  Universitätsgesetz 2002 geregelt ist. Dieses regelt auch das Studien- und Arbeitsrecht der Universität.

Alle seit 2004 aufgenommenen Mitarbeiter:innen unterliegen dem  Kollektivvertragfür Arbeitnehmer:innen der österreichischen Universitäten sowie den intern abgeschlossenen  Betriebsvereinbarungen.

Darüber hinaus gelten:  Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) und  Frauenförderungsplan der LFU (FFP)

Am ersten Arbeitstag erhalten neue Mitarbeiter:innen von ihrer vorgesetzten Person eine Arbeitsunterweisung. Diese setzt sich aus der Grundunterweisung und der spezifischen Unterweisung für Büro, Labor oder Werkstatt zusammen.

Grundunterweisung

  • Brandschutz
  • Fluchtwege
  • Notfallnummern

Spezifische Unterweisung

  • Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes: Korrekte Aufstellung von Tisch und Stuhl zum Fenster, Höheneinstellungen und das Verhältnis von Tisch- zu Stuhlhöhe, Aufstellung des Bildschirms und Lichtverhältnisse und falls Sie im Labor oder einer Werkstatt sind: Aufstellung der Geräte, Bodenbeschaffenheit und Platzbedarf
  • Für Labor & Werkstatt: Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, persönliche Schutzausrüstung und die entsprechende Verwendung

Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich gerne an die Arbeitsmedizin  wenden.

Die Familienfreundlichkeit der Universität ist mehrfach  ausgezeichnet. Das Team des Familienservice steht Ihnen in Fragen rund um Elternschaft, Kind, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen zur Seite. Das Angebot umfasst u.a. Information und Beratung eine flexible Kinderbetreuung, Ferienbetreuungsprogramme, Kinderbetreuung bei universitären Veranstaltungen, Belegplätze in der Kinderkrippe und im Kindergarten oder auch eine Babysittingbörse.

Im Webportal VIS finden Sie alle Verwaltungsapplikationen der Universität Innsbruck. Für die Anmeldung benötigen Sie eine aktive Benutzungsbewilligung.

Mitarbeiter:innen können im VIS unter dem Reiter „Persönliche Daten“

  • ein Tool zur Dokumentation der Arbeitszeit einsetzen (gilt nur für wissenschaftliches Personal)    
  • das Zeitkonto tagesaktuell abrufen, Korrekturbuchungen machen und Zeitausgleich und Homeoffice-Zeiten beantragen (gilt nur für allgemeines Personal)
  • Urlaube beantragen
  • Freistellungen und Dienstreisen beantragen
  • Gehaltsbelege einsehen
  • interne Fortbildungen verwalten und externe Fortbildungen dokumentieren
  • eine Arbeitgeberbestätigung ausdrucken
  • Forschung und Lehre verwalten
  • Akten und Formulare einsehen

Von einer betrieblichen Pensionskasse über eine flexible Arbeitszeitgestaltung bis hin zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten - die Universität Innsbruck bietet Ihnen ein breites Spektrum an Zusatzleistungen: Ein Überblick

Nach oben scrollen