Arbeitsgruppe KI an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Die Arbeitsgruppe KI der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät beschäftigt sich mit den Auswirkungen von insbesondere textgenerierender KI auf universitäre Foschung und Lehre in den Geisteswissenschaften. Ziele der Arbeitsgruppe sind eine Förderung der Vernetzung zu KI Fragen an der Fakultät sowie das Sammeln und Erarbeiten von konkreten Empfehlungen zum Umgang mit KI Tools insbesondere in der Lehre.

Vernetzung

KI Tool Treffen am Donnerstag

Die kurzen, niederschwelligen KI Tool Treffen finden üblicherweise einmal im Monat donnerstags 17:15-17:45 Uhr als hybride Veranstaltungen statt. Jedes Treffen bietet zwei kurze Impulse zu konkreten Erfahrungen mit KI Tools und die Gelegenheit zum Austausch. Diese Treffen sind für alle Interessierten offen, ausdrücklich auch ohne Vorkenntnisse, und werden jeweils per Rundmail an die Fakultätsmitglieder angekündigt. 
 

Nächste Termine

Wenn nicht anders angegeben, finden die hybriden KI Tool Treffen am Donnerstag
physisch im Raum 40904 (Geiwi-Turm, 9. Stock, Besprechungsraum der Germanistik) 
und gleichzeitig online auf BigBlueButton statt.

Donnerstag, 24. Oktober 2024, 17:15-17:45 Uhr
Donnerstag, 21. November 2024, 17:15-17:45 Uhr
Donnerstag, 12. Dezember 2024, 17:15-17:45 Uhr
Donnerstag, 16. Jänner 2025, 17:15-17:45 Uhr

Archiv zu bisherigen Treffen

Fakultätsmitglieder haben Zugriff auf das Archiv der KI Tool Treffen:

Beteiligung an der AG KI

Wer sich aktiv an der AG KI beteiligen möchte, ist dazu herzlich eingeladen.
Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:

  • Durch eine Teilnahme an den Treffen, die üblicherweise mehrmals pro Semester Freitag, 12:00-13:30 Uhr stattfinden
  • Über den Mailverteiler der AG (Tagesordnungen, Protokolle).

Interessierte melden sich bitte per Email bei Brigitte Rath (Brigitte.Rath@uibk.ac.at).

Empfehlungen zur Regelung des Einsatzes von KI bei Prüfungsleistungen

Die folgenden Empfehlungen der AG KI zum Einsatz von KI Tools in der Lehre und insbesondere bei Prüfungsleistungen sind in adaptierter Form von den entsprechenden Ausführungen zu KI und Lehre der Universität Konstanz übernommen.

Aufgrund der Vielzahl von Anwendungsbereichen und Tools ist es nicht möglich, KI generell zu ignorieren und zu verbieten. Stattdessen bieten universitäre Lehrveranstaltungen die Möglichkeit, den verantwortungsvollen Umgang mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von KI Tools anzusprechen, zu reflektieren und gegebenenfalls zu üben. Die folgenden Informationen sollen Lehrenden dafür Hilfestellungen bieten. In jedem Fall sollten Sie den Einsatz von KI mit den Studierenden besprechen und Ihre Vorgehensweise erklären.

Für die Nutzung von KI bei Prüfungsleistungen können folgende drei Szenarien unterschieden werden:

1. Keine Einschränkung der Nutzung von KI

Wenn Sie die Nutzung von KI in Studien- und Prüfungsleistungen nicht einschränken, sollten Sie das Studierenden gegenüber klar kommunizieren. Dies ist beispielsweise für konkrete Prüfungsleistungen so möglich:

„Die Verwendung von Werkzeugen der generativen künstlichen Intelligenz ist in dieser Lehrveranstaltung / bei dieser Prüfungsleistung uneingeschränkt möglich. Die Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz muss von Ihnen benannt werden. Mit der Übernahme von Inhalten und Formulierungen übernehmen Sie als Autor:in die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und wissenschaftlich redliche Kennzeichnung verwendeter Quellen. Ihre Eigenleistung muss klar erkennbar sein.“

2. Einschränkung der Art und Weise der Nutzung von KI

Sie können die Verwendung von KI einschränken, indem Sie regeln, wie und wofür KI genutzt werden darf. So kann zum Beispiel die Nutzung für die Ideenfindung oder sprachliche Textüberarbeitung erlaubt werden, nicht aber das Erzeugen von Textbausteinen, die dann in eine eigene Arbeit übernommen werden. Sie können dafür die Verwendung bestimmter Tools empfehlen.

Soll die Art und Weise der Verwendung generativer KI bei Studien- und Prüfungsleistungen beschränkt sein, kann dies so formuliert werden:

„Generative künstliche Intelligenz kann in dieser Studien-/Prüfungsleistung für die folgenden Aufgaben genutzt werden: [Art und Weise der Verwendung; z.B.: Literaturrecherche, Ideenfindung, sprachliche Korrektur]. Die Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz muss von Ihnen benannt werden. Mit der Übernahme von Inhalten und Formulierungen übernehmen Sie als Autor:in die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und wissenschaftlich redliche Kennzeichnung verwendeter Quellen. Ihre Eigenleistung muss klar erkennbar sein.“

3. Ausschluss jeglicher Nutzung von KI

Wenn Studierende Basiskompetenzen (wie z.B. Sprachkenntnisse) erwerben sollen, kann es sinnvoll sein, die Nutzung von generativer KI auszuschließen. Die jeweiligen Gründe für den Ausschluss von KI sollten Studierenden erläutert werden.

Der Ausschluss der Nutzung von generativer KI bei der Erstellung von Prüfungsleistungen muss zu Beginn der Lehrveranstaltung klar kommuniziert werden. Es wird empfohlen, entsprechende Prüfungen in kontrollierten Umgebungen (z.B. schriftliche Klausur in Präsenz, mündliche Prüfung) durchzuführen. Jedenfalls ist darauf zu achten, dass Studierende, die keine KI einsetzen, nicht benachteiligt werden.

Kontakt

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung der AG KI:

Assoz. Prof. Dr. Brigitte Rath
Brigitte.Rath@uibk.ac.at

Nach oben scrollen