Die Corona-Pandemie hat die Welt verändert. Ausgangssperren wurden verhängt, Grenzzäune wieder hochgefahren. Einseitiges Vorgehen und Egoismus dominierten die Außenpolitik der europäischen Staaten. Innerstaatlich kam es zu einer Machtverschiebung zugunsten der Regierungen - und weg von den Parlamenten. Dieses neue bürokratische Regieren durch Maßnahmen hat jedoch auch zahlreiche Gegenbewegungen heraufbeschworen: Verschwörungstheorien, Mythen und Wut dominierten und dominieren scheinbar den öffentlichen Diskurs.
Hat die Demokratie Schaden genommen? Hat die Politik im Umgang mit dem Virus versagt? Sind wir endgültig im "postfaktischen Zeitalter" angekommen? Oder hat uns das letzte Jahr vielmehr gezeigt, wie anpassungsfähig die Demokratie sein kann?
In dieser Podiumsdiskussion beleuchten wir diese Fragen aus politikwissenschaftlicher, philosophischer und historischer Sicht.
Hier kann die Veranstaltung nachgehört werden: https://www.uibk.ac.at/politikwissenschaft/kommunikation/artikel/podcast/hayek-corona.html
Wer?
- Andreas Maurer (Universitätsprofessor für Politikwissenschaft, Inhaber eines Jean Monnet Chair am Institut für Politikwissenschaft der Universität Innsbruck und Experte für Europäische Politik)
- Claus Oberhauser (Professor am Institut für fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Forschung und Entwicklung der Pädagogischen Hochschule Tirol und Experte für Verschwörungstheorien und Politische Bildung)
- Anne Siegetsleitner (Universitätsprofessorin für Praktische Philosophie am Institut für Philosophie der Universität Innsbruck und Expertin für Rechtsphilosophie und Politische Philosophie)
- Moderation: Lore Hayek (Assistenzprofessorin im Bereich Österreichisches Politisches System und Politische Bildung am Institut für Politikwissenschaft der Universität Innsbruck und Expertin für Politische Kommunikation)
Wann?
- Mittwoch, 23. Juni 2021, Beginn 18:30 Uhr
Wo?
- Kaiser-Leopold-Saal
Universität Innsbruck
Campus Universitätsstraße (Theologie-Gebäude)
Karl-Rahner-Platz 3, 2. Obergeschoss
6020 Innsbruck - Anfahrt
Wie?
- Wir freuen uns wieder Besucherinnen und Besucher begrüßen zu dürfen! Beachten Sie bitte die Hygienemaßnahmen am Ende dieser Seite.
- Livestream via Facebook (Renner Institut Tirol): https://www.facebook.com/ri.tirol/
Link zu Facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/759629408059975
Organisiert von:
Schutzmaßnahmen in Zeiten von COVID-19
Wir bitten alle Teilnehmer*innen folgende Vorschriften sorgfältig zu lesen und einzuhalten:
Informationen für das Betreten der Einrichtung
- Vermeidung von Aufstauungen beim Eintreffen und Einhaltung der Abstandsvorgaben:
Die Räumlichkeiten der Universität sind laut Öffnungszeiten zugänglich. Unter Berücksichtigung der Anzahl und der organisatorischen Möglichkeiten ist darauf zu achten, dass im Eingangsbereich die Abstandsvorgaben eingehalten und Stauungen vermieden werden. - Das Tragen von einer FFP2-Maske ist ab dem Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes verpflichtend. Die FFP2-Maske muss während der gesamten Veranstaltung getragen werden, auch am Sitzplatz.
Richtiges An- und Ablegen von Masken:
- Händehygiene
- die Befestigungsbänder über die Ohren bzw. den Kopf legen ohne die Maske zu berühren
- Nasenbügel durch andrücken am Nasenrücken anpassen
- Maske nur an den Befestigungsbändern anfassen und ablegen, Händehygiene nach dem Ablegen der Maske.
- Händehygiene
- Verkehrsflächen:
Nach Beendigung der Veranstaltung/Besprechung etc. ist das Universitätsgebäude schnellst möglich zu verlassen. - Lifte nur einzeln bzw. große Lifte zu zweit nutzen (FFP2-Maskenpflicht), wenn möglich sollen hauptsächlich die Treppenhäuser benützt werden.
- Bedachtes Berühren von allgemeinen Flächen (z.B: Liftpaneel, Geländer, Türklinken)
- Umsetzung der Händehygiene: Hände mind. 20 bis 30 Sekunden regelmäßig und gründlich mit Seife waschen; evt. Verwendung von Handschutz
- Händekontakt vermeiden (Händeschütteln oder Umarmungen)
- Augen, Nase und Mund nicht berühren
- Atemhygiene einhalten (Husten und Niesen in die eigene Armbeuge bzw. in Einwegtaschentücher, welche sofort nach Gebrauch entsorgt werden müssen)
- Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet
Zutrittsnachweis für Veranstaltungen
Ein Zutritt zu Veranstaltungen in all unseren Veranstaltungsräumen ist nur mit einem Nachweis "Getestet-Genesen-Geimpft" möglich. Der Nachweis kann digital oder in Papierform erfolgen und muss vor jeder Veranstaltung vorgezeigt werden.
Als Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen muss ab Juni 2021 ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Zulässig sind Antigen-Schnelltests (max. 48h alt) und PCR-Tests (max. 72h alt) einer anerkannten öffentlichen Testmöglichkeit (z.B. Ärzte, Apotheken, Teststraßen). Gurgeltests und Selbsttests werden aufgrund der niedrigen Trefferquote nicht anerkannt.
Personen die einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können sind je nach Nachweis für unterschiedliche Zeiträume von dieser Testpflicht an der UIBK befreit. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt:
- Personen, die eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Covid-19 Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde, vorweisen können, sind für 6 Monate (ab dem ersten positiven PCR-Test) von der Testpflicht befreit
- Personen, die einen Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate) vorweisen können, sind für 6 Monate von der Testpflicht befreit
- Personen, mit einem Nachweis über die neutralisierenden Antikörper (nicht älter als 3 Monate) sind für 3 Monate von der Testpflicht befreit
- Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19:
- Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung ist die geimpfte Person für 3 Monate von der Testpflicht befreit
- Nach Erhalt der Zweitimpfung ist die geimpfte Person für 9 Monate ab der Erstimpfung von der Testpflicht befreit
- Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, ist die geimpfte Person für 9 Monate von der Testpflicht befreit
- Geimpfte Personen, die mindestens 21 Tage vor der Impfung einen positiven molekularbiologischen Test auf Covid-19 oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorweisen können, sind für 9 Monate von der Testpflicht befreit
Die freigegebenen Räumlichkeiten für Veranstaltungen entsprechen exakt den gültigen Sicherheitsstandards der Universität. Dort dürfen nur die gekennzeichneten Sitzplätze bzw. vorhandene Bestuhlung benützt werden!
Weitere Informationen zur COVID-19-Unterweisung der Universität Innsbruck: https://www.uibk.ac.at/public-relations/veranstaltungen/covid19-informationen/teilnehmerinnenbestaetigung-und-hygieneempfehlung.html.de
Wenn sich jemand am Veranstaltungstermin krank fühlt, bitte zuhause bleiben.
Mit Ihrer Hilfe kehren wir Schritt für Schritt in die Normalität zurück. Dafür möchten wir Ihnen herzlich danken!