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Blog: Landtagswahlen in Südtirol: Das Konkordanzmodell und die Probleme bei der Regierungsbildung

29.10.2018: Nach einem kurzen Überblick über die Ergebnisse der Landtagswahlen vom vergangenen 21. Oktober sollen die vom Südtiroler Autonomiestatut vorgesehenen gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Regierungsbildung und die politischen Implikationen erläutert werden.

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Von Günther Pallaver

Wahlergebnis

Die Landtagswahlen (es wird nach dem Verhältniswahlsystem ohne Sperrklauseln gewählt) haben die zentrale Rolle der Südtiroler Volkspartei bestätigt, auch wenn die Sammelpartei 3,8% der Stimmen verloren hat und im Vergleich zu 2013 (45,7) heute bei 41,9% liegt. Von den 35 Abgeordneten im Landtag stellt sie 15, zwei weniger als vor fünf Jahren. Von 1948 bis 2013 hatte die SVP immer die absolute Mehrheit der Mandate erhalten. Sie ist im Wesentlichen die einzige Konstante bei dieser Wahl geblieben, alle anderen Parteien sind stark in Bewegung geraten.

Um in aller Kürze ein Bild der Parteienlandschaft geben zu können, ist darauf hinzuweisen, dass in Südtirol die Wahlarena in zwei Subarenen zerfällt, in eine deutsch- und in eine italienischsprachige. Deutschsprachige Südtiroler*innen wählen im Wesentlichen deutsche Parteien, italienischsprachige Südtiroler*innen italienische Parteien. Nur die Grünen sind eine interethnische, sprachgruppenübergreifende Partei. Nur wenige Prozente der Wähler*innen wählen bewusst eine Partei der jeweils anderen Sprachgruppe.

Das Auffälligste bei dieser Wahl auf deutschsprachiger Seite war das Wahldesaster der Freiheitlichen (F), die von 17,9 und 6 Mandaten im Jahre 2013 auf 6.2% und zwei Mandate zurückgefallen sind. Dies hängt mit internen Streitereien, mit einigen Skandalen und einem weiteren Rechtsruck der F zusammen. Der Aderlass hat vor allem damit zu tun, dass nicht alle F-Wähler*innen das Profil von typischen F-Wähler*innen aufweisen, sondern die Freiheitlichen wegen einer starken deutschsprachigen Opposition zur Volkspartei gewählt haben. Diese Wähler*innen hatten diesmal eine glaubwürdige Alternative zu den Freiheitlichen und haben das Team Köllensperger gewählt. Dem ehemaligen Landtagsabgeordneten der 5Sterne Bewegung ist es mit seiner Liste gelungen, im Lager der SVP und der Grünen zu fischen, vor allem aber bei den Freiheitlichen.

Zur italienischen Wahlarena. Die Lega, die nur 2008 einmal mit einem Abgeordneten im Südtiroler Landtag vertreten war, dümpelte bis zum Wechsel an der Parteispitze von Umberto Bossi zu Matteo Salvini nur noch vor sich hin. Seitdem Salvini die Partei in die Familie der europäischen Rechtspopulisten geführt hat, hat die Lega zu einem politischen Höhenflug angesetzt, als dominante Regierungspartei in Rom mit  ständig steigenden Umfragewerten.

Der Erfolg ist für Salvini auch in Südtirol nicht ausgeblieben. Zum Rest Italiens gibt es aber eine Besonderheit. Die Anti-Ausländerpolitik der Lega war relevant, aber in Südtirol haben die Italiener*innen vielfach das Gefühl, als Gruppe benachteiligt zu sein. Die Lega hat in Aussicht gestellt, ihnen wieder die „nationale Würde“ zurück zu erobern und hat mit ihren 11,1% die kleinen italienischen Parteien im Wesentlichen aufgesaugt.

Der ethnische Proporz bei der Regierungsbildung

Aufbauend auf dem dissoziativen Konfliktlösungsmodell finden wir in Südtirol das (ethnische) Konkordanzmodell, das von der Logik der Einbindung aller im Autonomiestatut anerkannten Sprachgruppen in die politischen Entscheidungsfindungsprozesse ausgeht. Bei den drei Sprachgruppen handelt es sich um Deutsche (69,4%), Italiener (26,1%) und Ladiner (4,5%).

Neben einer Reihe weiterer gesetzlicher Rahmenbedingungen des Konkordanzmodells konzentrieren wir uns hier auf die Regierungsbildung, die jetzt in Südtirol ansteht. Das Autonomiestatut, also die im Verfassungsrang stehende Landesverfassung von 1948 sieht vor, dass die Sprachgruppen aufgrund ihrer proportionalen Stärke im Landtag auch in der Landesregierung vertreten sein müssen. Für die ladinische Gruppe gelten besondere Regeln. Dieses proportionale Regierungsprinzip setzt sich auf kommunaler Ebene und in allen öffentlichen Vertretungskörperschaften fort. Der ethnische Proporz setzt voraus, dass sich alle Kandidat*innen einer der drei anerkannten Sprachgruppe zugehörig erklären oder sich einer von diesen zuordnen. Es handelt sich um eine subjektive Willenserklärung, die objektiv nicht nachgeprüft werden darf. Ein italienischer Staatsbürger chinesischer Muttersprache könnte sich z.B. als Ladiner erklären. 

Mit der Wahl vom 21. Oktober ist die italienische Sprachgruppe mit 8 Mandaten im Landtag vertreten (4 Lega, 1 Grüne, 1 Partito Democratico, 1 italienische Rechte Alto Adige nel Cuore, 1 Cinque Stelle), sodass ihr auf elf Regierungssitze gesetzlich zwei zustehen. Außerdem gibt es auch eine Frauenquote, die sich in der Regierung mit ebenfalls zwei Sitzen niederschlägt.

Für die Ladiner*innen gelten besondere Regeln, sowohl für das Wahlrecht als auch für die Regierungsbildung. Ich zitiere aus dem Wahlgesetz: „Dem der ladinischen Sprachgruppe angehörenden Kandidaten, der die höchste Stimmenzahl erhalten hat (...) wird auf jeden Falle ein Sitz zugesprochen. Dieser Kandidat erhält den Sitz desjenigen Kandidaten, der nach der Vorzugsstimmenrangordnung der Letztgereihte der Gewählten der Zugehörigkeitsliste wäre. Sollte keine Liste mit einem der ladinischen Sprachgruppe angehörenden Kandidaten einen Sitz zugeteilt erhalten haben, so wird jenem Kandidaten dieser Sprachgruppe, der die höchste persönliche Stimmenanzahl (..) aufweist, ein Sitz zugewiesen.“ Dieser Sitz wird in Abweichung zum Listenstimmenergebnis ermittelt und der entsprechenden Liste genommen.[1]

Die ladinische Sprachgruppe hat somit das abgesicherte Recht, im Landtag vertreten zu sein, benötigt aber mindestens zwei Abgeordnete, um auch in der Landesregierung einen Sitz zugesprochen zu bekommen. In der Regel verfügen die Ladiner*innen über einen Abgeordneten im Landtag, sodass die Möglichkeit der Kooptierung in die Landesregierung gegeben ist, die aber von der Mehrheit der anderen Sprachgruppen abhängt, weil es dafür eine zwei Drittel Mehrheit benötigt. Bei den aktuellen Wahlen sind auf der Liste der SVP zwei Ladiner in den Landtag gewählt worden, sodass sie nach Jahrzehnten erstmals wieder aus eigener Kraft das Recht haben, in der Landesregierung vertreten zu sein. 

Die SVP benötigt zur Regierungsbildung einen italienischen Koalitionspartner. Dabei ist es naheliegend, jene Partei(ein) in die Landesregierung zu nehmen, die von der Mehrheit der Italiener*innen gewählt worden sind. Das wäre diesmal die Lega. Allerdings ist nicht nur der ethnische Proporz, sondern auch die ideologische und autonomiepolitische Kompatibilität zu berücksichtigen. Autonomiefeindliche Parteien kommen bei der SVP für eine Regierungsbildung nicht in Frage. Das war in den 1990er Jahren der Fall, als das autonomiekritische bis -feindliche Mitte-Rechts-Lager (Forza Italia, Alleanza Nazionale etc.) von der Mehrheit der Italiener*innen Südtirols gewählt worden war.  Dasselbe gilt für ideologisch extreme Positionen, bislang für die kommunistischen und neofaschistischen Parteien.  Eine solche politische Distanz gibt es auch zur Lega. Die SVP ist eine dezidiert pro europäische Partei, die Lega eine EU-skeptische bis Anti-EU Partei.

In der vergangenen Legislaturperiode schloss die SVP eine Koalition mit der Demokratischen Partei ab. Formal war die ethnische Proporzregel eingehalten worden, aber der PD vertrat nur knapp 30% der italienischen Bevölkerung. Das hat zu einem „Unbehagen“ der italienischen Sprachgruppe geführt, die sich mehrheitlich aus den Entscheidungsfindungsprozessen ausgeschlossen sah.

In der sogenannten Ersten Republik vertraten die traditionellen Koalitionspartner der SVP, nämlich die Democrazia Cristiana (DC) und die Sozialisten (PSI) zwischen 40 und 50 Prozent der italienischen Bevölkerung in der Landesregierung, seit damals vertritt nur mehr eine politische Minderheit die italienische Sprachgruppe. Seit den Landtagswahlen 2013 sind es nur mehr knapp 30 Prozent.

Die formale und materielle Inklusion der italienischen Sprachgruppe wäre durch den Regierungseintritt der Lega gesichert, aber es gibt die EU-Inkompatibilität mit der SVP. Dazu gibt es zwei Alternativen. Eine Koalition mit den Grünen und dem PD, die allerdings nur eine Minderheit der italienischen Sprachgruppe vertreten, während die SVP den Grünen gegenüber autonomiepolitische Vorbehalte hat (Konfliktpunkt zweisprachige Schulen).

Und dann gibt es noch eine dritte Variante: Die italienische Regierungspartei tritt ohne Koalitionsabkommen unter einem rein ethnischen Titel in die Regierung ein. Eine solche Lösung gab es kurzzeitig bereits einmal in der Legislaturperiode 1973-1978, als der PSI nur den ethnischen Regierungssitz ohne Koalitionsabkommen in Anspruch nahm.

Bei der institutionellen, verfassungsrechtlich verankerten Machtteilung darf somit die politische Dimension nicht außer Betracht gelassen werden, denn Koalitionen werden in Südtirol auf der Grundlage einer ethnischen und politischen Segregation geschlossen. Die ethnische Dimension ist vom Autonomiestatut her verpflichtend vorgesehen, die politische Kompatibilität hängt von der jeweiligen ideologischen und autonomiepolitischen Nähe der Koalitionsparteien ab.[2]

Wahlergebnisse 2013 und 2018 im Vergleich

(Wahlbeteiligung 2013: 77,7%; 2018: 73,9%)

ABCDE
Partei Ergebnisse 2013 Abgeordnete Ergebnisse 2018 Abgeordnete
Südtiroler Volkspartei 45,7 17 41,9 15
Team Köllensperger - - 15,2 6
Lega * - 11,1 4
Grüne-Verdi-Verc 8,7 3 6,8 3
Die Freiheitlichen 17,9 6 6,2 2
Süd-Tiroler Freiheit 7,2 3 6,0 2
Partito Democratico Demokratische Partei 6,7 2 3,8 1
Movimento 5 Stelle 2,5 1 2,4 1
L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia 2,1 1 1,7 1
BürgerUnion 2,1 1 1,3 0
Noi per l’Alto Adige – Für Südtirol - - 1,2 0
Forza Italia 2,5* 1 1,0 0
Casa Pound Italia - - 0,9 0
Vereinigte Linke Sinistra Unita - - 0,6 0

 * Listenverbindung Forza Italia, Lega Nord und Team Autonomie

 Zum amtlichen Wahlergebnis

 

Südtiroler Landtag 2018

 

 


 

[1] Für weitere Details vgl. Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14. Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung; http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/208939/landesgesetz_vom_19_september_2017_nr_14.aspx?view=1

[2] Für eine Vertiefung all dieser Fragen vgl. Günther Pallaver: Südtirols Parteien. Analysen, Trends und Perspektiven, Bozen 2018, bes. Kap. 2: Die Parteien im politischen System Südtirols.

 


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