Studieninfos und häufig gestellte Fragen (FAQs)

Du hast Fragen, die Dein Studium betreffen? Unten findest Du alle wichtigen Anlaufstellen. Aber vorher empfehlen wir allen Studierenden, das jeweilige Curriculum sorgfältig zu lesen (siehe jeweils die Gesamtfassung des Curriculums im Abschnitt "Allgemein"):

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Anmeldung zum Studium, Lehrveranstaltungen, Studienverlauf, Studienabschluss

Bitte wende Dich an die Studienabteilung der Universität Innsbruck.

Bitte wende Dich an die Studienabteilung der Universität Innsbruck.

  1. Formular runterladen und ausfüllen (jeweils unter "Formulare"): BA Politikwissenschaft | MA Politikwissenschaft (2024W) |MA Politikwissenschaft: Europäische und Internationale Politik (2014W)
  2. Prüfer:innen kontaktieren und alle notwendigen Unterschriften einholen (Achtung: Die Prüfer:innen müssen interne Lehrende am Institut sein - keine externen Lehrenden; mind. ein Mitglied muss habilitiert sein)

Kontakt für Rückfragen: Prüfungsreferat

  1. Formulare "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen" UND "Beiblatt" ausfüllen. Siehe hier (jeweils unter "Formulare"): BA Politikwissenschaft | MA Politikwissenschaft (2024W) | MA Politikwissenschaft: Europäische und Internationale Politik (2014W) | PhD Politikwissenschaft
  2. Im Prüfungsreferat abgeben
  3. Anschließend entscheidet die bzw. der Studiendekan:in der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften oder die bzw. der Studienbeauftragte des Instituts für Politikwissenschaft über den Antrag.

BA Politikwissenschaft (2007W)

(https://www.uibk.ac.at/de/politikwissenschaft/studium/studieninfos/#ba-practice)

Vorbemerkung

Studierende des BA-Studiums „Politikwissenschaft“ müssen im Zuge Ihres Studiums 30 (von insgesamt 180) ECTS-AP in Form von Wahlmodulen absolvieren.1 Ein Teil dieser Wahlmodule (konkret 15 ECTS-AP) können durch ein Praktikum abgedeckt werden. Sinn und Zweck eines solchen Praktikums ist es, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem zukünftigen Berufsfeld anzuwenden und zu erproben bzw. einen Einblick in potentielle Arbeitsfelder zu erhalten.

Studium und Praktikumsplatz müssen dementsprechend in einem direkten Zusammenhang miteinander stehen. Einrichtungen, an denen die „politikwissenschaftliche Praxis“ absolviert werden können sind unter anderem Parlamente; Regierungen und Verwaltungen; öffentliche Körperschaften; Parteien; NGOs und Interessensgruppierungen; internationale Organisationen; Medien; Weiterbildungseinrichtungen; oder auch Unternehmen, in denen politikwissenschaftliche Kompetenzen gebraucht werden (politisches Consulting zum Beispiel).

Die „politikwissenschaftliche Praxis“ muss bei einer Einrichtung absolviert werden und mindestens 350 Arbeitsstunden umfassen.

Beantragung

Um das Wahlmodul „politikwissenschaftliche Praxis“ absolvieren zu können, muss VOR Antritt eines Praktikumsplatzes eine Vereinbarung geschlossen werden. Das entsprechende Formular findet sich auf der Seite https://www.uibk.ac.at/de/studien/ba-politikwissenschaft/2007w/ unter „Formulare“ – „Praxisvereinbarung“.

Übermitteln Sie das vollständig und korrekt ausgefüllte Formular rechtzeitig vor Antritt an die folgende eMail-Adresse: politikwissenschaft@uibk.ac.at. Ihr Antrag wird an die zuständige Person zur Genehmigung weitergeleitet.

Fügen Sie Ihrem Antrag auch eine kurze schriftliche Begründung im eMail hinzu, in der Sie darlegen, inwiefern der betreffende Praktikumsplatz in einem Zusammenhang mit Ihrem BA-Studium Politikwissenschaft steht.

Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Antwort auf Ihren Antrag.

Bericht

Nach Absolvierung ihres Praktikums, müssen Sie einen Praktikumsbericht verfassen, indem Sie Ihre Tätigkeit vor dem Hintergrund Ihres Studiums reflektieren. D.h., Sie

  • beschreiben das Umfeld bzw. die Einrichtung, in dem Sie das Praktikum absolviert haben.
  • stellen Ihre genauen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten dar.
  • diskutieren den Mehrwert des Studiums für das betreffende Praktikum kritisch.
  • analysieren, ob und wenn ja inwiefern das Praktikum Ihre Sicht auf das Fach der Politikwissenschaft geändert hat.
  • evaluieren den Praktikumsplatz als potentielles späteres Arbeitsfeld für Sie und andere Absolvent:innen des BA-Studiums Politikwissenschaft.

Der Bericht soll einen Umfang von zwölf bis maximal 15 Seiten haben (Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder) und inklusive der Arbeitszeitbestätigung im Umfang von mindestens 350 Stunden als pdf an folgende eMail-Adresse übermittelt werden: politikwissenschaft@uibk.ac.at.

Note

Ihr Bericht wird an die zuständige Person zur Benotung weitergeleitet. Sollte der Bericht den Anforderungen entsprechen, wird die Absolvierung der „politikwissenschaftlichen Praxis“ mit „mit Erfolg teilgenommen“ benotet. Sollte der Bericht den Anforderungen nicht entsprechen, werden Sie zu Nachbesserungen aufgefordert. Ansonsten muss diese Leistung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ bewertet werden.

1 Für Details siehe § 5, Abs. (2) in der konsolidierten Fassung des Curriculums: https://www.uibk.ac.at/de/studien/ba-politikwissenschaft/2007w/

MA Politikwissenschaft (2024W)

(https://www.uibk.ac.at/de/politikwissenschaft/studium/studieninfos/#ma-practice-1)

Vorbemerkung

Studierende des MA-Studiums Politikwissenschaft müssen im Zuge Ihres Studiums weitere Wahlmodule im Ausmaß von 30 ECTS-AP.1 Diese Wahlmodule können teilweise auch durch ein Praktikum oder zwei Praktika abgedeckt werden. Sinn und Zweck eines solchen Praktikums ist es, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem zukünftigen Berufsfeld anzuwenden und zu erproben bzw. einen Einblick in potentielle Arbeitsfelder zu erhalten.

Studium und Praktikumsplatz müssen dementsprechend in einem direkten Zusammenhang miteinander stehen. Einrichtungen, an denen die „Praxis“ absolviert werden können sind unter anderem Parlamente; Regierungen und Verwaltungen; öffentliche Körperschaften; Parteien; NGOs und Interessensgruppierungen; Medien; Weiterbildungseinrichtungen; internationale Organisationen; oder auch Unternehmen, in denen politikwissenschaftliche Kompetenzen gebraucht werden (politisches Consulting zum Beispiel).

Ein Praktikum kann entweder bei einer Einrichtung im Umfang von insgesamt 225 Stunden absolviert werden (i.e. 10 ECTS, damit wäre das Wahlmodul Praxis I abgedeckt), bei einer Einrichtung im Umfang von insgesamt 450 Stunden absolviert werden (i.e. 20 ECTS, damit wären Wahlmodul Praxis I und Wahlmodul Praxis II abgedeckt), oder bei zwei unterschiedlichen Einrichtungen im Umfang von je 225 Stunden absolviert werden (je 10 ECTS, damit wären Wahlmodul Praxis I und II abgedeckt).

Beantragung

Um die „Praxis“ absolvieren zu können, muss VOR Antritt eines Praktikumsplatzes eine Vereinbarung geschlossen werden. Das entsprechende Formular findet sich hier (unter "Formulare"): https://www.uibk.ac.at/de/studien/ma-politikwissenschaft/2024w/

Übermitteln Sie das vollständig und korrekt ausgefüllte Formular rechtzeitig vor Antritt an die folgende eMail-Adresse: politikwissenschaft@uibk.ac.at. Ihr Antrag wird an die zuständige Person zur Genehmigung weitergeleitet.

Fügen Sie Ihrem Antrag auch eine kurze schriftliche Begründung im eMail hinzu, in der Sie darlegen, inwiefern der betreffende Praktikumsplatz in einem Zusammenhang mit Ihrem MA-Studium Politikwissenschaft steht.

Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Antwort auf Ihren Antrag.

Bericht

Nach Absolvierung ihres Praktikums, müssen Sie einen Praktikumsbericht verfassen, indem Sie Ihre Tätigkeit vor dem Hintergrund Ihres Studiums reflektieren. D.h., Sie

  • beschreiben das Umfeld bzw. die Einrichtung, in dem Sie das Praktikum absolviert haben.
  • stellen Ihre genauen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten dar.
  • diskutieren den Mehrwert des Studiums für das betreffende Praktikum kritisch.
  • analysieren, ob und wenn ja inwiefern das Praktikum Ihre Sicht auf das Fach der Politikwissenschaft geändert hat.
  • evaluieren den Praktikumsplatz als potentielles späteres Arbeitsfeld für Sie und andere Absolvent:innen des MA-Studiums Politikwissenschaft.

Der Bericht soll einen Umfang von zwölf bis maximal 15 Seiten haben (Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder) und inklusive der Arbeitszeitbestätigung im Umfang von 225 bzw. 450 Stunden als pdf an folgende eMail-Adresse übermittelt werden: politikwissenschaft@uibk.ac.at

Note

Ihr Bericht wird an die zuständige Person zur Benotung weitergeleitet. Sollte der Bericht den Anforderungen entsprechen, wird die Absolvierung der „politikwissenschaftlichen Praxis“ mit „mit Erfolg teilgenommen“ benotet. Sollte der Bericht den Anforderungen nicht entsprechen, werden Sie zu Nachbesserungen aufgefordert. Ansonsten muss diese Leistung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ bewertet werden.

1 Für Details siehe § 8, Abs. (4). in der konsolidierten Fassung des Curriculums: https://www.uibk.ac.at/de/studien/ma-politikwissenschaft/2024w/

MA Politikwissenschaft: Europäische und internationale Politik (2014W)

(https://www.uibk.ac.at/de/politikwissenschaft/studium/studieninfos/#ma-practice-2)

Vorbemerkung

Studierende des MA-Studiums „Politikwissenschaft: Europäische und internationale Politik“ müssen im Zuge Ihres Studiums 15 (von insgesamt 120) ECTS-AP in Form von Wahlmodulen absolvieren.1 Diese Wahlmodule können auch durch ein Praktikum oder zwei Praktika abgedeckt werden. Sinn und Zweck eines solchen Praktikums ist es, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem zukünftigen Berufsfeld anzuwenden und zu erproben bzw. einen Einblick in potentielle Arbeitsfelder zu erhalten.

Studium und Praktikumsplatz müssen dementsprechend in einem direkten Zusammenhang miteinander stehen. Einrichtungen, an denen die „Praxis“ absolviert werden können sind unter anderem Parlamente; Regierungen und Verwaltungen; öffentliche Körperschaften; Parteien; NGOs und Interessensgruppierungen; Medien; Weiterbildungseinrichtungen; internationale Organisationen; oder auch Unternehmen, in denen politikwissenschaftliche Kompetenzen gebraucht werden (politisches Consulting zum Beispiel).

Ein Praktikum kann entweder bei einer Einrichtung im Umfang von insgesamt 180 Stunden absolviert werden (damit wäre das Wahlmodul 1 abgedeckt), bei einer Einrichtung im Umfang von insgesamt 360 Stunden absolviert werden (damit wären Wahlmodul 1 und 2 abgedeckt), oder bei zwei unterschiedlichen Einrichtungen im Umfang von je 180 Stunden absolviert werden (damit wären Wahlmodul 1 und 2 abgedeckt).

Beantragung

Um die „Praxis“ absolvieren zu können, muss VOR Antritt eines Praktikumsplatzes eine Vereinbarung geschlossen werden. Das entsprechende Formular findet sich hier (unter "Formulare"): https://www.uibk.ac.at/de/studien/ma-politikwissenschaft-europaeische-und-internationale-politik/2014w/

Übermitteln Sie das vollständig und korrekt ausgefüllte Formular rechtzeitig vor Antritt an die folgende eMail-Adresse: politikwissenschaft@uibk.ac.at. Ihr Antrag wird an die zuständige Person zur Genehmigung weitergeleitet.

Fügen Sie Ihrem Antrag auch eine kurze schriftliche Begründung im eMail hinzu, in der Sie darlegen, inwiefern der betreffende Praktikumsplatz in einem Zusammenhang mit Ihrem MA-Studium Politikwissenschaft steht.

Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Antwort auf Ihren Antrag.

Bericht

Nach Absolvierung ihres Praktikums, müssen Sie einen Praktikumsbericht verfassen, indem Sie Ihre Tätigkeit vor dem Hintergrund Ihres Studiums reflektieren. D.h., Sie

  • beschreiben das Umfeld bzw. die Einrichtung, in dem Sie das Praktikum absolviert haben.
  • stellen Ihre genauen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten dar.
  • diskutieren den Mehrwert des Studiums für das betreffende Praktikum kritisch.
  • analysieren, ob und wenn ja inwiefern das Praktikum Ihre Sicht auf das Fach der Politikwissenschaft geändert hat.
  • evaluieren den Praktikumsplatz als potentielles späteres Arbeitsfeld für Sie und andere Absolvent:innen des MA-Studiums Politikwissenschaft.

Der Bericht soll einen Umfang von zwölf bis maximal 15 Seiten haben (Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder) und inklusive der Arbeitszeitbestätigung im Umfang von 180 bzw. 360 Stunden als pdf an folgende eMail-Adresse übermittelt werden: politikwissenschaft@uibk.ac.at

Note

Ihr Bericht wird an die zuständige Person zur Benotung weitergeleitet. Sollte der Bericht den Anforderungen entsprechen, wird die Absolvierung der „politikwissenschaftlichen Praxis“ mit „mit Erfolg teilgenommen“ benotet. Sollte der Bericht den Anforderungen nicht entsprechen, werden Sie zu Nachbesserungen aufgefordert. Ansonsten muss diese Leistung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ bewertet werden.

1 Für Details siehe § 7, Abs. (2). in der konsolidierten Fassung des Curriculums: https://www.uibk.ac.at/de/studien/ma-politikwissenschaft-europaeische-und-internationale-politik/2014w/

Hier findest Du Informationen zu Erasmus+ und anderen Möglichkeiten, im Ausland zu studieren:

  1. Infoseite zu Erasmus+ und Auslandsaufenthalten des Instituts für Politikwissenschaft
  2. International Relations Office (IRO) der Universität Innsbruck

Informiere Dich über die Wahlpakete an der Universität Innsbruck.

Bachelorarbeit im Rahmen des BA Politikwissenschaft

(https://www.uibk.ac.at/de/politikwissenschaft/studium/studieninfos/#ba-thesis)

Rechtliche Rahmenbedingungen und Benotung

Das Curriculum des Bachelorstudiums Politikwissenschaft (ab 1. Oktober 2020) sieht eine Bachelorarbeit im Umfang von 7,5 ECTS-AP vor (siehe dazu § 6 des Curriculums, https://www.uibk.ac.at/de/programmes/ba-political-science/2007w/ unter "Allgemein" - "Gesamtfassung des Curriculums"). Diese Bachelorarbeit muss im Rahmen eines Pflichtmoduls gemäß § 5 Abs. 1, Z. 10 bis 17 verfasst werden. Konkret handelt es sich dabei um eine der folgenden Lehrveranstaltungen:

  • VU Europäische Integration – Vertiefung
  • VU Österreichisches Politisches System – Vertiefung
  • VU Vergleich politischer Systeme – Vertiefung
  • VU Internationale Beziehungen – Vertiefung
  • VU Politische Kommunikation und Wahlforschung – Vertiefung
  • VU Politische Theorie – Vertiefung
  • VU Angewandte Methoden – Vertiefung
  • VU Geschlechterforschung

Die Bachelorarbeit ist ein integraler Bestandteil der VU. Das heißt, die Bachelorarbeit als solche und die übrigen Leistungen im Seminar können nicht getrennt benotet werden. Bei negativer Beurteilung des Seminars oder der Bachelorarbeit müssen alle Leistungen wiederholt werden. Die VU wird somit nur dann positiv beurteilt, wenn sowohl die Bachelorarbeit als auch die eigentliche Lehrveranstaltung positiv absolviert wurden.

Die Bachelorarbeit wird bis spätestens vier Wochen nach der Abgabe mit den Noten „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3), „Genügend“ (4) oder „Nicht Genügend“ (5) beurteilt. Die Benotung der VU erfolgt unabhängig von der Bachelorarbeit. Die Gesamtnote (VU und Bachelorarbeit) ergibt sich aus dem gewichteten Mittelwert beider Noten. Das heißt konkret, dass sowohl die Note der VU, als auch die Note der Bachelorarbeit mit je 50 % in die Gesamtnote einfließt. Für eine positive Beurteilungen müssen aber beide Teilleistungen positiv sein.

Die Bachelorarbeit kann in einer Fremdsprache verfasst werden, wenn der/die LehrveranstaltungsleiterIn dem zustimmt. Die Bachelorarbeit muss in schriftlicher und elektronischer Form (pdf) oder in Absprache mit dem/der LehrveranstaltungsleiterIn nur elektronisch übermittelt werden.

Inhaltliche Anforderungen

Bachelorarbeiten stellen Arbeiten dar, die den Standards der Politikwissenschaft in inhaltlicher und methodischer Hinsicht gerecht werden müssen. Studierende haben durch die Abfertigung von Bachelorarbeiten den Nachweis zu erbringen, dass sie in begrenzter Zeit selbstständig in der Lage sind, das theoretische und methodische Instrumentarium der Politikwissenschaft auf eine eingegrenzte Fragestellung anzuwenden. Formal muss die Bachelorarbeit den Regeln für das wissenschaftliche Arbeiten entsprechen.

Die Bachelorarbeit hat insgesamt 7,5 ECTS-AP. Das entspricht 187,5 Arbeitsstunden (1 ECTS-AP entspricht 25 Arbeitsstunden). Diese 7,5 ECTS-AP kommen zum normalen Arbeitspensum der betreffenden VU (7,5 oder 5 ECTS-AP) hinzu. Die Bachelorarbeit soll daher keine Fortschreibung der Abschlussarbeit der VU sein – VU-Arbeit und Bachelorarbeit müssen zwei unterschiedliche Fragestellungen behandeln.

Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von 9.000-10.000 Wörter haben und in Form einer wissenschaftlichen Arbeit formatiert sein (Schriftart Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder, durchgängig gleiche Zitierweise). Folgende Elemente sollten zudemvorkommen:

  • Deckblatt mit allen relevanten Informationen (AutorIn, Titel der Arbeit, Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungsnummer, Semester),
  • Inhaltsverzeichnis,
  • Einleitung (mit Problemstellung, Forschungsstand, erkenntnisleitende Frage, Theorie und Methode, Ergebnisse, Vorgehensweise),
  • Hauptteil (mit detaillierter Argumentation),
  • Schlussteil (mit Zusammenfassung der Ergebnisse) ,
  • Literaturverzeichnis (mit allen verwendeten und daher auch zitierten Quellen),
  • Eidesstattliche Erklärung (siehe https://www.uibk.ac.at/de/programmes/ba-political-science/2007w/ - „Formulare“).
Zeitlicher Ablauf

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt direkt bei der Lehrveranstaltungleitung der betreffenden VU. Sie hat offiziell bis zu der zweiten Lehrveranstaltungseinheit via Email zu erfolgen (eine Anmeldung im Prüfungsreferat ist nicht erforderlich).

Die Bachelorarbeit muss bis spätestens 31. März (für VUs aus dem Wintersemester) bzw. bis spätestens 31. Oktober (für VUs aus dem Sommersemester) eingereicht werden (ab Wintersemester 2024/25).

Zusammen mit der Bachelorarbeit geben Sie auch den ausgefüllten Nachweis über die Bachelorarbeit (siehe https://www.uibk.ac.at/en/programmes/ba-political-science/2007w/ - „Formulare“) gemäß Curriculum ab, der von dem/der LehrveranstaltungsleiterIn bestätigt und an das Prüfungsreferat weitergeleitet wird. Die Note für die VU inkl. Bachelorarbeit wird erst nach Abgabe und Benotung der Bachelorarbeit ausgestellt.

MA Politikwissenschaft (2024W)

(https://www.uibk.ac.at/de/politikwissenschaft/studium/studieninfos/#ma-thesis-1)

Rechtliche Rahmenbedingungen und Benotung

Das Curriculum des Masterstudiums Politikwissenschaft sieht eine Masterarbeit im Umfang von 25 ECTS-AP vor (siehe dazu § 9 des Curriculums, https://www.uibk.ac.at/de/studien/ma-politikwissenschaft/2024w/ unter "Allgemein" - "Gesamtfassung des Curriculums"). Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch einwandfrei vertretbar zu bearbeiten.

Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Um die Masterarbeit offiziell anmelden zu können, muss dem/der BetreuerIn zunächst ein Proposal der Masterarbeit vorgelegt werden, in dem das Thema, die Forschungslücke, das Erkenntnisinteresse, das Forschungsdesign und die Vorgehensweise der Arbeit umfangreich dargelegt werden. Als Betreuer:in in Frage kommt jede:r promovierte Mitarbeiter:in des Instituts für Politikwissenschaft.

Sobald der/die Betreuer:in mit diesem Proposal einverstanden ist, wird das Pflichtmodul „Vorbereitung der Masterarbeit“ beurteilt (bitte dazu das entsprechende Formular ausfüllen https://www.uibk.ac.at/de/studien/ma-politikwissenschaft/2024w/– „Formulare“ – „Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit“). Mit der Abgabe der Beurteilung im Prüfungsreferat kann gleichzeitig auch die Masterarbeit offiziell angemeldet werden (siehe https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/einreichung_da_ma_01.11.2023_aktuelles.html.de – „Anmeldung der Masterarbeit“).

Die Masterarbeit wird spätestens nach zwei Monaten beurteilt. Das Notenspektrum reicht dabei von „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3), „Genügend“ (4) bis hin zu „Nicht Genügend“ (5).

Die Masterarbeit kann in einer Fremdsprache verfasst werden, wenn der/die Betreuer:in dem zustimmt.

Inhaltliche Anforderungen

Die Masterarbeit stellt eine wissenschaftliche Arbeit dar, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch einwandfrei vertretbar zu bearbeiten.

Die Masterarbeit soll einen Umfang von 25.000-30.000 Wörter haben und in Form einer wissenschaftlichen Arbeit formatiert sein (Schriftart Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder, durchgängig gleiche Zitierweise).

Folgende Elemente sollten jedenfalls enthalten sein:

  • Deckblatt mit allen relevanten Informationen (Autor:in, Titel der Arbeit, Betreuer:in, Institut/Universität, Datum),
  • Inhaltsverzeichnis,
  • Einleitung (Problemstellung, erkenntnisleitende Frage, Diskussion des Forschungsstandes, theoretischer und methodischer Rahmen, Ergebnisse, Vorgehensweise),
  • Hauptteil (mit detaillierter Argumentation),
  • Schlussteil (mit Zusammenfassung der Ergebnisse und etwaigen Hinweisen für die weitere Forschung),
  • Literaturverzeichnis (mit allen verwendeten und daher auch zitierten Quellen),
  • Eidesstattliche Erklärung.
Abgabe

Hier finden Sie Informationen zur Abgabe der fertigen Masterarbeit:

Verteidigung der Masterarbeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums müssen Studierende die Masterarbeit vor einem Prüfungssenat erfolgreich verteidigen.

Nachdem der/die Studierende das Prüfungsprotokoll vollständig ausgefüllt abgegeben hat und nachdem die Note der Masterarbeit von dem/der BetreuerIn an das Prüfungsreferat übermittelt worden ist, erhalten die Studierenden im Prüfungsreferat das Formular „Anmeldung zur Verteidigung der Masterarbeit“.

Der Prüfungstermin für die Verteidigung der Masterarbeit muss von den Studierenden eigenständig mit dem Prüfungssenat (Vorsitz und zwei PrüferInnen) vereinbart werden. Das vollständig ausgefüllte Formular (inkl. aller Unterschriften der Mitglieder des Prüfungssenats) muss vor dem Termin zur Verteidigung zur Genehmigung im Prüfungsreferat eingereicht werden. Die Bestätigung des Termins erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Verteidigung/Defensio.

Studierende müssen für die Defensio einen Raum reservieren unter: politikwissenschaft@uibk.ac.at

MA Politikwissenschaft: Europäische und internationale Politik (2014W)

(https://www.uibk.ac.at/de/politikwissenschaft/studium/studieninfos/#ma-thesis-2)

Rechtliche Rahmenbedingungen und Benotung

Das Curriculum des Masterstudiums Politikwissenschaft sieht eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS-AP vor (siehe dazu § 8 des Curriculums, https://www.uibk.ac.at/de/studien/ma-politikwissenschaft-europaeische-und-internationale-politik/2014w/ unter "Allgemein" - "Gesamtfassung des Curriculums"). Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch einwandfrei vertretbar zu bearbeiten.

Das Thema der Masterarbeit ist einem Pflichtmodul gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 10 zu entnehmen. Konkret handelt es sich dabei um eines der folgenden Module:

  • Pflichtmodul 1: Angewandte Methoden der empirischen Politikforschung
  • Pflichtmodul 2: Politik und Geschlecht
  • Pflichtmodul 3: Regieren und politische Führung
  • Pflichtmodul 4: Politik in föderativen Systemen
  • Pflichtmodul 5: Europäische Integration I
  • Pflichtmodul 6: Europäische Integration II
  • Pflichtmodul 7: Ordnungen und Wandel in den internationalen Beziehungen
  • Pflichtmodul 8: Akteure in den internationalen Beziehungen
  • Pflichtmodul 9: Wahlforschung
  • Pflichtmodul 10: Politische Kommunikation

Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Das Thema wird erst nach positiver Beurteilung des Moduls, aus dem das Thema entnommen wird, vergeben. Um die Masterarbeit offiziell anmelden zu können, muss dem/der BetreuerIn zunächst ein Proposal der Masterarbeit vorgelegt werden, in dem das Thema, die Forschungslücke, das Erkenntnisinteresse, das Forschungsdesign und die Vorgehensweise der Arbeit umfangreich dargelegt werden. Als BetreuerIn in Frage kommt jede/r promovierte MitarbeiterIn des Instituts für Politikwissenschaft.

Sobald der/die BetreuerIn mit diesem Proposal einverstanden ist, wird das Pflichtmodul „Vorbereitung der Masterarbeit“ beurteilt (bitte dazu das entsprechende Formular ausfüllen https://www.uibk.ac.at/de/studien/ma-politikwissenschaft-europaeische-und-internationale-politik/2014w/– „Formulare“ – „Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit“). Mit der Abgabe der Beurteilung im Prüfungsreferat kann gleichzeitig auch die Masterarbeit offiziell angemeldet werden (siehe https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/einreichung_da_ma_01.11.2023_aktuelles.html.de –  „Anmeldung der Masterarbeit“).

Die Masterarbeit wird spätestens nach zwei Monaten beurteilt. Das Notenspektrum reicht dabei von „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3), „Genügend“ (4) bis hin zu „Nicht Genügend“ (5).

Die Masterarbeit kann in einer Fremdsprache verfasst werden, wenn der/die Betreuer:in dem zustimmt.

Inhaltliche Anforderungen

Die Masterarbeit stellt eine wissenschaftliche Arbeit dar, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch einwandfrei vertretbar zu bearbeiten.

Die Masterarbeit soll einen Umfang von 25.000-30.000 Wörter haben und in Form einer wissenschaftlichen Arbeit formatiert sein (Schriftart Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder, durchgängig gleiche Zitierweise).

Folgende Elemente sollten jedenfalls enthalten sein:

  • Deckblatt mit allen relevanten Informationen (AutorIn, Titel der Arbeit, BetreuerIn, Institut/Universität, Datum),
  • Inhaltsverzeichnis,
  • Einleitung (Problemstellung, erkenntnisleitende Frage, Diskussion des Forschungsstandes, theoretischer und methodischer Rahmen, Ergebnisse, Vorgehensweise),
  • Hauptteil (mit detaillierter Argumentation),
  • Schlussteil (mit Zusammenfassung der Ergebnisse und etwaigen Hinweisen für die weitere Forschung),
  • Literaturverzeichnis (mit allen verwendeten und daher auch zitierten Quellen),
  • Eidesstattliche Erklärung.
Abgabe

Hier finden Sie Informationen zur Abgabe der fertigen Masterarbeit:

Verteidigung der Masterarbeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums müssen Studierende die Masterarbeit vor einem Prüfungssenat erfolgreich verteidigen.

Nachdem der/die Studierende das Prüfungsprotokoll vollständig ausgefüllt abgegeben hat und nachdem die Note der Masterarbeit von dem/der BetreuerIn an das Prüfungsreferat übermittelt worden ist, erhalten die Studierenden im Prüfungsreferat das Formular „Anmeldung zur Verteidigung der Masterarbeit“.

Der Prüfungstermin für die Verteidigung der Masterarbeit muss von den Studierenden eigenständig mit dem Prüfungssenat (Vorsitz und zwei PrüferInnen) vereinbart werden. Das vollständig ausgefüllte Formular (inkl. aller Unterschriften der Mitglieder des Prüfungssenats) muss vor dem Termin zur Verteidigung zur Genehmigung im Prüfungsreferat eingereicht werden. Die Bestätigung des Termins erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Verteidigung/Defensio.

Studierende müssen für die Defensio einen Raum zu reservieren unter: politikwissenschaft@uibk.ac.at

Einreichung des Prüfungsprotokolls und Bearbeitungsdauer

Hat der/die Studierende alle laut Curriculum erforderlichen Lehrveranstaltungen und Module erfolgreich absolviert (siehe dazu auch noch einmal die konsolidierte Fassung des Curriculums: https://www.uibk.ac.at/de/studien/ba-politikwissenschaft/2007w/ unter "Allgemein" - "Gesamtfassung des Curriculums"), so kann er/sie mit dem vollständig ausgefüllten Prüfungsprotokoll im Prüfungsreferat (Standort SOWI/Universitätsstraße 15) die Ausstellung des Zeugnisses sowie des Bescheids über den akademischen Grad beantragen.

Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website https://www.uibk.ac.at/de/studien/ba-politikwissenschaft/2007w/ unter "Formulare" – "Prüfungsprotokoll".

Die Bearbeitungsdauer liegt bei max. vier Wochen. Sie werden per eMail informiert, sobald alle Unterlagen abholbereit sind.

Akademische Abschlussfeier ("Sponsion")

Für die Übergabe des Zeugnisses und des Bescheides ist keine Feier vorgesehen. Sollten Studierende (und ihre Familien und Freundinnen und Freundee) aber Interesse an einer feierlichen Übergabe einer Urkunde haben, müssen Sie sich für eine akademische Feier ("Sponsion") anmelden. Alle relevanten Informationen dazu (inkl. Termine und Anmeldung) befinden sich auf der folgenden Website:

https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/akademische-feiern

Einreichung des Prüfungsprotokolls

Hat der/die Studierende alle laut Curriculum erforderlichen Lehrveranstaltungen und Module erfolgreich absolviert (siehe dazu unten noch einmal die konsolidierte Fassung des Curriculums), so kann er/sie das vollständig ausgefüllte Prüfungsprotokoll im Prüfungsreferat (Standort SOWI/Universitätsstraße 15) einreichen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

Verteidigung der Masterarbeit

Siehe für den MA Politikwissenschaft (2024W): https://www.uibk.ac.at/de/politikwissenschaft/studium/studieninfos/#ma-thesis-1

Siehe für den MA Politikwissenschaft: Europäische und internationale Politik (2014W): https://www.uibk.ac.at/de/politikwissenschaft/studium/studieninfos/#ma-thesis-2

Zeugnis und Bescheid

Nach erfolgreicher Verteidigung der Masterarbeit werden die Abschlussdokumente vom Prüfungsreferat ausgestellt und der/die Studierende wird per eMail informiert, sobald die Unterlagen abholbereit sind (max. vier Wochen Bearbeitungszeit).

Akademische Abschlussfeier ("Sponsion")

Für die Übergabe des Zeugnisses und des Bescheides ist keine Feier vorgesehen. Sollten Studierende (und ihre Familien und Freundinnen und Freunde) aber Interesse an einer feierlichen Übergabe einer Urkunde haben, müssen Sie sich für eine akademische Feier ("Sponsion") anmelden. Alle relevanten Informationen dazu (inkl. Termine und Anmeldung) befinden sich auf der folgenden Website:

https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/akademische-feiern

Kontaktiere das Prüfungsreferat.

Beratung

Hier findest Du Unterstützung:

Bitte setze Dich mit der bzw. dem Behindertenbeauftragte:r der Universität Innsbruck in Verbindung.

Hier findest Du Unterstützung:

Sonstiges

Siehe die Überblicksseite des Studiums mit weiteren Informationen und Kontaktadressen

Siehe die Überblicksseite des Studiums mit weiteren Informationen und Kontaktadressen

Bitte kontaktiere den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen  der Universität Innsbruck.

Noch Fragen?

Weitere Anlaufstellen:

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