Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
Bearbeitung: Wilhelm Rees / Konrad Breitsching
Der rechtliche Schutz von Glaube, Gewissen und Religion betrifft nicht nur die Sphäre des Individuums, sondern auch die religiösen Gemeinschaften.
Der österreichische Staat unterscheidet zwischen gesetzlich anerkannten, nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und Bekenntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit, jedoch ohne öffentlich rechtlichen Status. Die in Art. 15 StGG grundgelegte Unterscheidung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgesellschaften hat in Österreich eine besondere Vertiefung erfahren, indem zahlreiche einfachgesetzliche Bestimmungen an diese Unterscheidung anknüpfen (z. B Religionsunterricht, Privatschulrecht). Das Recht zur Erteilung von Religionsunterricht haben die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, wobei die Praxis von näheren Umständen (Schülerzahlen usw.) beeinflußt ist. Zu den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zählen: