Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der
Katholischen Fachtheologie in Österreich
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 46 vom 1. September 2008, II., 2.)
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Rahmenbedingungen
1. Das Studium der Katholischen Theologie ist durch die universale kirchliche Studiengesetzgebung, die sich insbesondere im CIC und in der Apostolischen Konstitution „Sapientia Christiana“ (vom 15.4.1979: AAS 71, 469–499) festgelegt findet, geregelt. Das von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen mit Wirkung vom 1. November 1983 erlassene Akkommodationsdekret für die Katholisch-Theologischen Fakultäten in Österreich regelt – unter der Berücksichtigung konkordatärer Vereinbarungen – die Anpassung der universalen kirchlichen Studiengesetzgebung an die spezifische Situation der Katholisch-Theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten in Österreich. Der Beitritt des Heiligen Stuhles zum Bologna-Prozess (September 2003) und die Entwicklung der Studiengesetzgebung in Österreich (Universitätsgesetz 2002) bzw. die studienrechtlichen Satzungsbestimmungen an den einzelnen Universitäten erfordern eine kirchliche Rahmenordnung zur Regelung des Studiums der Katholischen Fachtheologie an den staatlichen Katholisch-Theologischen Fakultäten in Österreich.
2. Die offizielle Stellungnahme zum Beitritt des Heiligen Stuhls zum Bologna-Prozess (vgl. www. bologna-berlin2003.de/pdf/Holy%20Sec.pdf) und die offizielle Bewertung der Bologna-Prozess-Implementierung 2003–2005 (vgl. www.bolognabergen2005.no) unterstreicht die bereits bestehende Kompatibilität des kirchlichen Systems akademischer Grade im Sinne von „Sapientia christiana“ Art. 46–50 (Dreigliedrigkeit, konsekutive Gestaltung, Berufsqualifikation jedes einzelnen Grades) mit dem durch den Bologna-Prozess angestrebten Ziel. Das kirchliche System sieht aber verbindlich vor, dass der erste berufsqualifizierende Titel des philosophisch-theologischen Studiums der (Fach‑)Theologie nach einem fünfjährigen Studienzyklus vergeben wird. Vor Abschluss des fünfjährigen Studiums ist die Verleihung eines weltlichen oder kirchlichen akademischen Grades in der Theologie nicht möglich.
3. Die im Akkomodationsdekret (Nr. 17) festgehaltenen Sonderregelungen für Österreich bleiben auch im Kontext der Studienreformen – die durch das Universitätsgesetz 2002 initiiert wurden – für das Studium der Katholischen Fachtheologie weiterhin gültig. Demnach wird „der Studiengang, durch den während fünf Jahren eine allgemeine und zusammenhängende Ausbildung in der systematischen Philosophie und in der ganzen Theologie vermittelt wird … mit dem akademischen Grad des ‚Magister der Theologie‘“ abgeschlossen. Dieser Grad entspricht jedenfalls dem ersten kanonischen Grad (dem kirchlichen Bakkalaureat in Theologie), wobei die Mehrleistung, die u.a. in Form der Diplomarbeit erbracht wird, Grundlage für die Zulassung zum (kanonischen) Doktoratsstudium ist (Nr. 18).
4. Zur Gewährleistung der Kompatibilität der Studien der Fachtheologie an den österreichischen Fakultäten untereinander und mit den Intentionen des kirchlichen Studienrechtes (OrdSapChr sowie die Rahmenordnung für die Ausbildung der Priester in den Diözesen der Österreichischen Bischofskonferenz) formuliert die vorliegende Rahmenordnung Eckwerte, die für die kirchliche Approbation der einzelnen Studienpläne grundlegend sind. Die Rahmenordnung stellt somit keinen Studienplan dar, sondern ist eine kirchliche Orientierung für die Erstellung der Studienpläne an den einzelnen Fakultäten nach Maßgabe der jeweiligen besonderen Schwerpunkte und Möglichkeiten.
5. Die Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Fachtheologie ist dem Grundsatz des aufbauenden Lernens verpflichtet. Das Studium soll eine grundlegende und organisch aufbauende Ausbildung in philosophischen und allen theologischen Disziplinen nach Sapientia Christiana und den zugehörigen Dokumenten vermitteln. Es gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Abschnitt von sechs Semestern vermittelt im Sinne von Sapientia Christiana Art. 70 die grundlegende Bildung in den philosophischen und theologischen Fächern, der zweite Abschnitt von vier Semestern dient der Vertiefung des erworbenen Wissens und der Erarbeitung der Diplomarbeit. Auch wenn die philosophischen Fächer schwerpunktmäßig in den ersten Jahren des Studiums angesiedelt sind, geschieht das Studium der Theologie und der Philosophie während des gesamten Studiums.
Die vorliegende Ordnung regelt den Rahmen für die einzelnen Fächer nach der Logik der Bologna-Erklärung in der Form von Credit-Points (CP), die sich an ECTS orientieren. Vorgegeben wird daher eine anzustrebende Arbeitsleistung der Studierenden und nicht nur eine Lehr-Leistung der Dozierenden. Die Zuordnung der jeweiligen Semesterstundenanzahl („Kontaktstunden“) geschieht in den konkreten Studienplänen an den einzelnen Fakultäten. Die Studienpläne der Fakultäten können in ihrer CP-Verteilung maximal um 10% von der Rahmenordnung abweichen, pro Fach maximal 2 CP.
6. Gemäß den Vorgaben der Bologna-Erklärung und den Entwicklungen in den einzelnen Staaten, mit denen eine weitgehende Kompatibilität der Studiengänge angestrebt wird, hat das Studium der Fachtheologie eine modularisierte Grundstruktur.
Diese orientiert sich jedoch primär an den philosophischen und theologischen Fachgruppen und Disziplinen. Auf diese Weise garantiert das Studium zuerst eine solide Fachausbildung.
Die fachübergreifenden (thematischen) Module dienen der Einübung der interdisziplinären Betrachtungsweise, der Vertiefung des im Rahmen der Fächer erworbenen Grundwissens und der Schwerpunktbildung. Um den Erfolg des fächerübergreifenden Studiums sicherzustellen, ist eine Syntheseprüfung – der jeweiligen Gesetzeslage entsprechend – vorzusehen. Im ersten Studienjahr sollen durch das Einführungsmodul den Studierenden die grundlegenden Inhalte und Methoden philosophisch-theologischer Fächer vermittelt werden, damit sie fähig sind, eine reflektierte Vorstellung von der inneren Struktur und Einheit des christlichen Glaubens zu entwickeln.
Das Diplomarbeitsmodul im letzten Studienjahr dient der Einübung der selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit im gewählten theologischen oder philosophischen Fach (und dient damit auch als Nachweis einer „Mehrleistung“ im Hinblick auf die Zulassung zum Doktoratsstudium im Sinne von Nr. 18 des Akkomodationsdekrets).
7. Im Sinne der Mobilität der Studierenden werden auch die thematischen Module von den einzelnen Fakultäten bei einem Wechsel des Studienortes wechselseitig anerkannt.
8. Als Studienvoraussetzung gelten Latein und Griechisch gemäß Sapientia Christiana Art. 24 § 3 und der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO). Hebräisch wird im ersten Jahr erworben und bildet die Voraussetzung für das Studium der Quellen im Kontext der biblischen, patristischen und systematischen Fächer.
§ 2 Die Fachbereiche und Fächer des Studiums der Katholischen Fachtheologie und ihre Bildungsziele
(1) Philosophie und Religionswissenschaft:
Das Studium der Philosophies oll hinreichendes Wissen über die fundamentalen Voraussetzungen menschlichen Denkens, Erkennens, Sprechens und Handelns vermitteln und damit zur Verantwortung für das eigene Urteilen und Entscheiden befähigen. In den systematischen Grunddisziplinen und an problemgeschichtlich grundlegenden Epochen bzw. Themenkonstellationen werden die Kenntnis und das Verständnis der Methode philosophischer Fragestellungen erarbeitet. Dadurch sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, die in den theologischen Fächern implizit enthaltenen philosophischen Probleme und Voraussetzungen, insbesondere bezüglich des Verhältnisses zwischen Glaube und Vernunft, explizit zu erfassen und die Schwerpunkte der geistigen Auseinandersetzung der Gegenwart in Wissenschaft und Lebenspraxis eigenständig zu analysieren und zu würdigen. – Abzudecken sind u.a. folgende Themenfelder: Geschichte der Philosophie; Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie; Logik; Sprachphilosophie und Hermeneutik; Philosophische Anthropologie; Ethik; Metaphysik; Philosophische Theologie; Religionsphilosophie.
Das Studium der Religionswissenschaft soll die Vielfalt der Religionen und ihre konkreten Gestaltungsformen in systematischer und historischer Hinsicht zur Darstellung bringen und zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme am interreligiösen Dialog beitragen.
(2) Biblische Fächer:
Das Studium der biblischen Fächer dient der Aneignung einer soliden Kenntnis der Heiligen Schrift selbst sowie umfassender Grundkenntnisse des geschichtlichen Hintergrundes, des Werdens und der textlich-literarischen Gestalt und Eigenart der Bücher des Alten und Neuen Testamentes sowie ihrer Sammlung und Überlieferung im Rahmen des Kanons. Das Verständnis ihrer theologischen Aussagen und deren Bedeutung im Gesamtzusammenhang des biblischen Zeugnisses soll zur kritischen Reflexion ihrer Funktion für Glauben und Leben der Kirche befähigen. Dabei soll eine grundlegende Methodenkompetenz für eine wissenschaftlich verantwortete Bibelhermeneutik vermittelt und anhand exemplarischer Exegesen eingeübt werden. – Abzudecken sind neben den genannten Einführungen in die einzelnen Schriftengruppen und den exemplarischen Exegesen: Im Bereich des Alten Testament sein Überblick über die Geschichte Israels und die Darstellung der theologischen Hauptthemen der Religion Israels. Im Bereich des Neuen Testaments Überblicke zu Umwelt und Geschichte des Urchristentums; zu Leben, Wirken und Botschaft Jesu von Nazaret sowie zu den zentralen Verkündigungsinhalten der nachösterlichen Urgemeinden. Von beiden Teilen der Bibel her ist das Verständnis für die testamentsübergreifenden Zusammenhänge und die testamentsspezifischen Besonderheiten der wichtigen Themen biblischer Theologie zu wecken.
Ebenso ist die respektvolle Kenntnis der Rezeption der Hebräischen Bibel in den Traditionen des Judentums ein wichtiges Bildungsziel der gesamten bibelwissenschaftlichen Ausbildung.
(3) Historische Fächer:
Das Fach Kirchengeschichte (umfassend die Alte Kirchengeschichte, die Kirchengeschichte des Mittelalters, der Neuzeit und der Gegenwart sowie die regionale Kirchengeschichte) thematisiert die inhaltliche (Wirkungs-)Geschichte des Christentums. Eine Einführung in die Quellenkunde und eine reflektierte Kenntnis der geschichtswissenschaftlichen Arbeitsweisen sollen die Voraussetzung schaffen, dass die Studierenden fähig werden, Gestalten, Ereignisse und Problemstellungen von Kirche wissenschaftlich verantwortet einzuordnen und differenziert zu beurteilen: als historisch, gesellschaftlich und kulturell vermittelte und dadurch auch immer relative Gestaltwerdungen gelebten Glaubens in seinen individuellen Lebens- oder gemeinschaftlichen Institutionalisierungsformen.
Im Bereich der Geschichte des kirchlichen Altertums sollen in angemessener Weise Kenntnisse der Patristik erworben werden: mit Blick auf die Autoren und ihre Werke, die Literaturgattungen, theologischen Schulen und Sachthemen.
(4) Systematisch-Theologische Fächer:
Studienziel der Fundamentaltheologie ist die Fähigkeit, den christlichen Glauben im Hinblick auf seinen in der Offenbarung gegebenen Grund und vor der Vernunft in seinen wechselnden Gestalten zu verantworten. Dies geschieht unter dem Anspruch eines Dialogs mit dem wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bewusstsein und insbesondere mit den großen religiösen Traditionen der Menschheit. – Abzudecken sind die Themenfelder Religion und Geltungsanspruch; Offenbarung und Glaube; Kirche als Ort und Vermittlung christlichen Glaubens.
Studienziel des Faches Dogmatische Theologie ist es, den Studierenden die Kenntnis der christlichen Glaubensgrundlagen und Glaubensinhalte in ihrer geschichtlichen Entfaltung und inneren Einheit zu vermitteln und sie so zur Reflexion christlicher Identität zu befähigen. Dadurch soll eine kritische Auseinandersetzung mit den Zeitfragen angeregt und auf einen qualifizierten Dienst am Glauben vorbereitet werden. – Abzudecken sind neben Grundlegungsfragen die Traktatthemen der Gotteslehre, der Schöpfungslehre und theologischen Anthropologie, der Christologie und Soteriologie, der Gnadenlehre, der Ekklesiologie, der Eschatologie und der Mariologie. (Letztere kann als eigenständiger Traktat oder im Zusammenhang eines der genannten Traktate behandelt werden. Die Sakramentenlehre wird im Zusammenhang mit der Liturgiewissenschaft behandelt.) Daneben sollen in vertiefenden Lehrveranstaltungen spezielle Themenkonstellationen, auch interdisziplinär, erarbeitet werden.
Mit der Dogmatischen Theologie eng verbunden ist die Ökumenische Theologie: Sie vermittelt ein vertieftes Bewusstsein hinsichtlich des Problems der getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und der theologischen Bekenntnisdifferenzen. Im Interesse einer gelebten Einheit und eines differenzierten Konsenses entwirft sie Wege, die kirchlichen, theologischen und spirituellen Identitäten der Konfessionen aneinander zu vermitteln. Sie ist ein eigenes Fachgebiet, aber auch eine durchgängige Perspektive im Studium der Theologie, insbesondere der Dogmatischen Theologie.
Studienziel der Moraltheologie ist die Kenntnis der Grundlagen für ein eigenständiges und verantwortetes Leben und Handeln nach der Existenzform Jesu Christi, insbesondere der Sittenlehre der Kirche. Diese verbindet sich mit der Berücksichtigung philosophisch-ethischer und humanwissenschaftlicher Ansätze. Von diesen Grundlagen aus sollen die Studierenden befähigt werden, sich mit den unterschiedlichen konkreten Herausforderungen an das Handeln auseinanderzusetzen und sich ein theologisch fundiertes Urteil über ethisch richtiges und gutes Handeln zu bilden. – Abzudecken sind eine umfassende Einführung in die Grundbegriffe und Erkenntnisquellen der Moraltheologie sowie die Behandlung spezieller Lebens- und Handlungsfelder: Lebens- und Bioethik, Sexualität und Familie; Fragen der sozialen, ökonomischen und ökologischen Netzwerke.
Studienziel des Faches Theologie der Spiritualität ist die Reflexion auf die Konkretionsformen geistlichen Lebens und die Erschließung der Quellen der Spiritualitätsgeschichte. Dadurch soll die Integration von Verinnerlichung und Weltgestaltung (Kontemplation und Aktion) sowie von Glaube und Vernunft als Normalfall christlicher Existenz befördert werden.
(5) Praktisch-Theologische Fächer:
Studienziel der Christlichen Gesellschaftslehre ist es, gesellschaftliche Phänomene, Fragen und Probleme zu erkennen, sie sachgerecht zu analysieren und im Licht des Evangeliums zu deuten. Die Studierenden sollen dadurch befähigt werden, in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen – z.B. Wirtschaft, Politik, Arbeits- und Berufswelt, Medien und Kultur – inspirierend und orientierend wirken zu können.
Studienziel der Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie ist es, die gottesdienstlichen Feiern der katholischen Kirche als Verdichtung und Vollzug christlichen Lebens unter historischen, systematischen und pastoralen Aspekten zu reflektieren. Dadurch soll den Studierenden Kompetenz für die sachgerechte Gestaltung von Liturgie vermittelt werden, wobei auch Erkenntnisse der Humanwissenschaften und Erfahrungen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu berücksichtigen sind. – In einer Einführung werden grundlegende liturgie- und ritualtheoretische Basiskenntnisse und das Verständnis für die Spezifika christlichen Gottesdienstes, seiner Bausteine und Formen vermittelt. Darauf aufbauend werden die Sakramente der Kirche, v.a. Taufe und Eucharistie, in ihrem theologischen Anspruch und ihrer Feiergestalt umfassend erarbeitet. Weiters ist das reflektierte Verständnis von Stundengebet, Wortgottesdiensten, Sakramentalien und liturgischem Jahreskreis zu fördern.
Die Pastoraltheologie zielt ab auf die Fähigkeit zur kritischen Analyse von Feldern, Institutionen und Funktionen kirchlicher Praxis und zur Entwicklung ziel- und zeitgerechter Handlungskriterien und -modelle. Dabei ist der bleibende Anspruch der christlichen Botschaft mit der jeweiligen Gegenwartssituation zu vermitteln. – Die Bildungsziele im Einzelnen: Kenntnis der Methoden und Aufgaben der Pastoraltheologie. Vertieftes Verständnis für die Theologie der christlichen Gemeinde und ihre Funktionen. Fähigkeit zur Reflexion kirchlichen Wirkens angesichts von Grund- und Ausnahmesituationen menschlicher Existenz: in Sakramenten und Gottesdienst, in Seelsorge und Gemeindeaufbau, in der Öffentlichkeitswirkung sowie in der individuellen und sozialen Diakonie der Kirche.
Die Homiletik zielt auf die Vermittlung der Einsicht in die unterschiedlichen Verkündigungsformen in ihren sprachlichen, sozialen und kommunikativen Bedingungen und auf den Erwerb homiletischer Fähigkeiten.
Studienziel des Faches Kirchenrecht ist die Kenntnis der Grundlagen und wesentlichen Inhalte der Rechtsordnung der katholischen Kirche unter Berücksichtigung ihres theologischen Ortes und ihrer ekklesiologischen Funktion. Das Verständnis für den verfassungsrechtlichen Aufbau der Kirche, für die rechtliche Ordnung ihres Verkündigungs- und Heiligungsdienstes sowie für ihre rechtliche Stellung zu bzw. in Staat(en) und politischen Systemen soll die Studierenden befähigen, die kirchenrechtliche Relevanz konkreter Sachverhalte zu erkennen und verantwortet und selbstständig mit diesen umzugehen.
Das Fach Katechetik/Religionspädagogik vermittelt den Studierenden die Fähigkeit zur Vermittlung des Glaubensgehaltes sowie zur kritischen Analyse der vielfältigen Praxis von Glaubenserschließung in den jeweiligen katechetischen Handlungsfeldern (Kindergarten, Schule, Erwachsenenbildung, Gemeindekatechese u.a.) und in Anbetracht der Tatsache der höchst unterschiedlichen Sozialisierungen und Voreinstellungen der Menschen, denen kirchliches Verkündigen in diesen Handlungsfeldern begegnet. Dazu ist ein grundlegendes Verständnis für die Bedingungen weltanschaulicher, ethischer und religiöser Entwicklungs-, Sozialisations- und Bildungsprozesse erforderlich. Aufgabe des Faches ist es dabei, in die Praxis kompetenter Glaubenskommunikation einzuführen und diese in ihrem Theorie-Praxis-Verhältnis zu reflektieren.
Übersicht:
Verteilung der Creditpoints über die einzelnen Fächer
(Katholische Fachtheologie)
A | B |
---|---|
Philosophie | 34 |
Altes Testament (inkl. Judentum) | 25 |
Neues Testament | 23 |
Fundamentaltheologie | 9 |
Ökumenische Theologie | 5 |
Religionswissenschaft | 5 |
Dogmatik | 24 |
Moraltheologie | 14 |
Spirituelle Theologie | 3 |
Pastoraltheologie (inkl. Homiletik) | 11 |
Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie | 14 |
Kirchengeschichte | 14 |
Patrologie | 5 |
Kirchenrecht | 11 |
Gesellschaftslehre | 5 |
Katechetik/Religionspädagogik | 3 |
Einführung in Theologie und Glaube | 4 |
Hebräisch | 5 |
Einführungen/Proseminare | 8 |
Thematische interdisziplinäre Module | 36 |
Zusätzliche philosophisch/theologische Vertiefung in Seminarform | 6 |
Diplomarbeitsmodul/Diplomarbeit | 36 |
SUMME | 300 |
1. Studienabschnitt (6 Semester, 180 CP)
§ 3
(1) Der erste Studienabschnitt besteht im ersten Studienjahr aus in das Studium einführenden Lehrveranstaltungen im Sinne von Grundkursen, die einen Überblick, aber auch einen ersten Einblick in das jeweilige Fach bieten sollen. Zugleich geschieht im ersten Studienjahr auch eine Einführung in die Arbeitsweisen der unterschiedlichen Fachgruppen der Theologie.
Die Grundkurse werden im zweiten und dritten Jahr fortgeführt, ergänzt durch zwei thematische Module, die von den einzelnen Fakultäten inhaltlich näher bestimmt werden können. Die Erläuterungen zur Rahmenordnung nennen Vorschläge zur Verdeutlichung.
(2) Unter „Modularisierung“ ist die thematische und kompetenzorientierte Zusammenfassung einzelner Inhalte zu übersichtlichen, vordefinierten Einheiten des Studiums verstanden. Ein Modul ist eine inhaltlich abgeschlossene Lehr-/Lerneinheit, die sich aus mehreren, inhaltlich bzw. methodisch aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen zusammensetzt.
Die Grundkurse sind vorwiegend in der Form von Vorlesungen zu gestalten, die thematischen Module sind vorwiegend durch Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter zu absolvieren.
§ 4 Struktur und Fächer des ersten Studienabschnittes
A | B |
---|---|
(1) Bibelhebräisch | 5CP |
(2) Einführungsmodul im ersten Studienjahr Einführung in Theologie und Glaube Einführungen nach Fächergruppen, inkl. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten/Allgemeines Proseminar | 4 CP 8 CP |
(3) Richtwerte für die fächerorientierten Grundkurse (in allen 3 Jahren): | 104 CP |
Philosophie | 18 |
Altes Testament | 11 |
Neues Testament | 11 |
Fundamentaltheologie | 4 |
Ökumenische Theologie | 3 |
Religionswissenschaft/Theologie interkulturell | 3 |
Dogmatik | 10 |
Moraltheologie | 7 |
Spirituelle Theologie | 3 |
Pastoraltheologie | 5 |
Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie | 7 |
Kirchengeschichte | 8 |
Patrologie | 3 |
Kirchenrecht | 5 |
Christliche Gesellschaftslehre | 3 |
Katechetik und Religionspädagogik | 3 |
(4) Fächer und Lehrveranstaltungen im zweiten Studienjahr Weitere fächerorientierte Grundkurse | (104 CP, s.o.) |
Thematisches Modul Thematische Module dienen der Vertiefung und Vernetzung philosophischer und theologischer Kenntnisse und Kompetenzen, die in den fächerorientierten Grundkursen erworben werden. Sie können übergreifende philosophisch-theologische Kernthemen oder auch theologische Perspektiven aufgreifen und bestehen aus Spezialvorlesungen und Lehrveranstaltungen vorwiegend mit immanentem Prüfungscharakter. Sie werden an den einzelnen Fakultäten standortspezifisch konkretisiert und sind Teil der jeweiligen Studienpläne. | 9 CP |
(5) Fächer und Lehrveranstaltungen im dritten Studienjahr | |
Evtl. die restlichen Grundkurse | (104 CP, s.o.) |
Weiteres thematisches Modul | 9 CP |
(6) Zusätzliche philosophisch/theologische Vertiefung (in Seminarform) | 6 CP |
(7) Vertiefung | 35 CP |
Altes Testament | 4 |
Neues Testament | 4 |
Fundamentaltheologie | 2 |
Dogmatik | 7 |
Moraltheologie | 3 |
Pastoraltheologie | 2 |
Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie | 3 |
Kirchengeschichte | 2 |
Philosophie | 7 |
Kirchenrecht | 1 |
2. Studienabschnitt (4 Semester, 120 CP)
§ 5 Struktur und Fächer des 2. Studienabschnitts
A | B |
---|---|
(1) Vertiefung der theologischen Fächer Richtwerte für die Vertiefung der Fächer | 66 CP |
Philosophie | 9 |
Altes Testament | 8 |
Judentum | 2 |
Neues Testament | 8 |
Fundamentaltheologie | 3 |
Ökumenische Theologie | 2 |
Religionswissenschaft/Theologie interkulturell | 2 |
Dogmatik | 7 (+ 3 s. Abs. 2) |
Moraltheologie/Spirituelle Theologie | 4 |
Pastoraltheologie | 2 |
Homiletik | 2 |
Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie | 4 |
Kirchengeschichte | 4 |
Patrologie | 2 |
Kirchenrecht | 5 |
Christliche Gesellschaftslehre | 2 |
(2) Schwerpunktsetzung durch thematische Module zur Vertiefung der in den Grundkursen erworbenen Kenntnisse Zwei Module für die Schwerpunktsetzung zu 9 CP Im Rahmen eines der Module muss das Fach Dogmatik im Studienumfang von 3 CP beteiligt sein | 18 CP |
(3) Spezialisierung im Zusammenhang mit der Diplomarbeit | |
a) Ein Modul zur Spezialisierung im Bereich der Diplomarbeit | 9 CP |
b) Diplomarbeit | 27 CP |
Erläuterungen
Zu § 1 (7):
Es ist nicht möglich, einen ganzen Studienzyklus oder -abschnitt einer anderen Studienrichtung als einem solchen der fachtheologischen Studienrichtung als gleichwertig anzuerkennen.
Zu § 2 (2 und 3):
Die Lehrveranstaltungen zur Biblischen Theologie sollen möglichst als Kooperationen von alttestamentlichen und neutestamentlichen Dozierenden durchgeführt werden.
Zu § 4 (1):
Die Lehrveranstaltungen im Sprachenpaket sind Vorlesungen mit Übungen, die Kenntnis der Alten Sprachen wird in den Lehrveranstaltungen des zweiten und dritten Studienjahres vorausgesetzt.
Zu § 4 (2):
Es ist darauf zu achten, dass alle theologischen Fächergruppen in ausgewogenem Maße berücksichtigt werden.
Zu § 4 (4):
ZB „Theologie-Kultur-Ästhetik“, beteiligte Fächer zB Dogmatik, Bibelwissenschaften, Liturgiewissenschaft, Kirchenrecht, Fundamentaltheologie, Moraltheologie, Kunst, christliche Kunstgeschichte, Hymnologie, Rhetorik, Christliche Archäologie …
Prüfungsleistungen in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter bestehen – unter der Voraussetzung einer strikten Anwesenheitspflicht – in einer regelmäßigen aktiven Beteiligung an der gemeinsamen Arbeit und wenigstens einer umfangreicheren schriftlich festgehaltenen Arbeit, die den einzelnen Studierenden jeweils individuell zugeordnet werden kann.
Zu § 4 (5):
Beispiele für die weiteren thematischen Module, die in der Phase der Erarbeitung der Rahmenordnung fixiert wurden:
a) Die großen Stationen des Lebens (beteiligte Fächer zB Liturgie, Bibelwissenschaften, Sakramententheologie, Pastoraltheologie, Katechetik/Religionspädagogik, christliche Gesellschaftslehre, Kirchenrecht, Moraltheologie, Philosophie).
b) Bibel in der pastoralen Praxis (beteiligte Fächer zB Bibelwissenschaften, Liturgie, Medientheologie, Katechetik/Erwachsenenbildung, Pastoraltheologie, Schauspielkunst/Dramaturgie).
Zu § 5 (2):
a) Anzustreben ist die Zusammenarbeit verschiedener Fachvertreter in den einzelnen Lehrveranstaltungen;
b) für jedes Modul sind ein (jedenfalls zu wählendes) Kernfach (inklusive Lehrveranstaltungen) und die weiteren einrechenbaren Lehrveranstaltungen vor Modulbeginn festzulegen und den Studierenden mitzuteilen;
c) es ist ein über das Mindestmaß hinausgehendes Kontingent an für das Modul wählbaren Lehrveranstaltungen anzubieten (echte Wahlmöglichkeiten);
d) für jedes Modul ist ein fachkompetenter Modulkoordinator einzusetzen.
Module, die in der Phase der Erarbeitung der Rahmenordnung genannt wurden:
„Feste – Feiern – Lebensfreude“ (Kernfach: Liturgiewissenschaft)
„Verantwortung für die Schöpfung“ (Kernfach: Altes Testament oder Moraltheologie)
„Kirche in pastoraler Verantwortung“ (Kernfach: Pastoraltheologie)
„Evangelisation – Mission“ (Kernfach: Altes Testament oder Neues Testament).
Zu § 5 (3a):
Die Lehrveranstaltungen des Moduls zur Spezialisierung im Bereich der Diplomarbeit sind bei Anmeldung der Arbeit durch den Betreuer festzulegen.
Congregatio de Institutione Catholica
(De Seminariis atque Studiorum Institutis)
Prot. num. 319/2007
Vidimus et approbavimus
Datum Romae, ex aedibus eiusdem Congregationis, die X mensis Iulii, a. D. MMVIII.
+ Johannes Ludovicus Bruguès OP,
Secretarius
A. Vincentius Zani
Subsecretarius
Diese Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Fachtheologie in Österreich wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz am 15. März 2007 beschlossen und von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 10. Juli 2008 approbiert. Sie tritt mit 1. September 2008 in Kraft.