Kirchenrecht
Kirchliche Gesetze erschließen | Recht und Praxis verbinden
Die Kirchenrechtswissenschaft (Kanonistik) befasst sich mit der rechtlichen Dimension der Kirche. Sie erforscht die kirchliche Rechtsordnung in ihrer Geschichte, theologischen Grundlegung, Umsetzung und hinsichtlich ihrer Geltungsbereiche. Dabei werden sowohl die Gesetze der lateinischen Kirche als auch die der katholischen Ostkirchen berücksichtigt.
Über die kirchenrechtlichen Normen hinaus befasst sich der Fachbereich auch mit staatlichem Recht, das Angelegenheiten der Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Religionen innerhalb der staatlichen Rechtsordnung regelt. Dazu zählen sowohl die Abkommen, Verträge und Konkordate zwischen den jeweiligen Staaten und dem Heiligen Stuhl, als auch einfache Gesetze. Sie regeln das Verhältnis von Staat und Kirche.
Die Kanonistik ist in vielen Bereichen interdisziplinär. Innerhalb der Theologie hat sie viele Anknüpfungspunkte zu allen anderen theologischen Disziplinen. Doch auch auf Wissenschaften außerhalb der Theologie ist die Kanonistik angewiesen (z. B. auf die Rechtswissenschaften und die Psychologie).
Innerhalb der Studiengänge an der Universität Innsbruck ist das Kirchenrecht mit regelmäßigen Lehrveranstaltungen vertreten. Dazu zählen Vorlesungen zum kirchlichen Verfassungsrecht, zum Verkündigungs- und Heiligungsdienst, zum Eherecht und zu rechtlichen Grundlagen zu Bildung, Beratung und Seelsorge. Hinzu kommen Seminare zu speziellen aktuellen Themen und Exkursionen (z.B. an die Römische Kurie).