Betreuung von Abschlussarbeiten: Master- & PhD-Arbeiten

Betreuung von Masterarbeiten

Wer darf betreuen?

Interne wissenschaftliche Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter des Instituts für Psychologie welche eine Lehrbefugnis (venia docendi) bzw eine gleichzuhaltende Qualifikation besitzen oder im gewählten Fachbereich ein Doktorat- bzw PhD-Studium abgeschlossen haben.

Die Liste der möglichen internen Betreuer:innen ist gleichzusetzen mit der Liste der möglichen Vorsitzenden und Prüfere:innen von Masterabschlussprüfungen.

Externe Betreuer:innen müssen eine Lehrbefugnis (venia docendi) einer anerkannten inländischen Universität oder einer anerkannten ausländischen Universität, welche an der Universität Innsbruck gleichwertig ist, besitzen; oder Personen ohne Lehrbefugnis an einer anerkannten ausländischen Universität mit einer der Lehrbefugnis (venia docendi) an der Universität Innsbruck gleichzuhaltenden Qualifikation aufweisen.

Sprechen Sie jegliche externe Betreuungswünsche vor Antragstellung mit dem/der Studienbeauftragten ab.

Die genaue Regelung findet sich §25 Abs2 der studienrechtlichen Bestimmungender Satzung der Universität Innsbruck.

Themensuche und -vergabe

Von Seiten der Studienleitung wird dringend empfohlen während des 1. Semesters im Masterstudium Psychologie sich aktiv um ein Thema und eine Betreuung der Masterarbeit zu kümmern. Der empfohlene Studienverlauf für das Masterstudium Psychologie weist die 30 ECTS der Masterarbeit idealisiert dem 3. und 4. Semester zu. Die Erfahrung zeigt, dass das Suchen von Thema und Betreuung im 3. Semester tendenziell zu spät kommt.

Zwei Wege für Betreuung und Thema:

(1) Aktives Bewerben direkt bei potentiellen Betreuer*innen. Mögliche interne Betreuer*innen.

(2) Aktives Bewerben über zu vergebende Themen bei Betreuer*innen via OLAT:

OLAT-Kurs MA Themen Vergabe (Zugangscode: „PsychedForMyThesis“).

Hier können sich Studierende auf bis zu drei Betreuungsplätze/Themen gleichzeitig bewerben. Im Reiter „Themenvergabe“ listen potentielle Betreuer*innen ihre zu vergebenden Themen auf. Weitere Informationen zu den einzelnen Themen öffnen sich, wenn man in der Themenübersicht auf die entsprechenden Titel klickt. Dabei ist auch vermerkt, welche Bewerbungsunterlagen jeweils notwendig sind. Das Hochladen der Unterlagen erfolgt über den Reiter „Upload“ – die Unterlagen sollten dabei im Dateinamen klar mit dem Namen der Betreuungsperson und dem Thema gekennzeichnet sein (z.B. „Bewerbung_Betreuername_Berührung.docx“). Zur offiziellen Bewerbung auf ein Thema laden Studierende die Bewerbungsunterlagen hoch und klicken dann in der Übersicht („Themenvergabe“) beim entsprechenden Thema rechts auf „Wählen“. BetreuerInnen setzen sich dann mit den Bewerber*innen in Verbindung und klären weitere Details zur potentiellen Betreuung. Studierende können sich auf maximal drei Themen gleichzeitig bewerben. Werden sie für ein Thema akzeptiert, werden sie automatisch aus allen anderen Themen ausgetragen. Eine eigenständige Austragung aus dem Thema vor Betreuungszusage ist über „Abwählen“ möglich.

Information zur Anmeldung von Masterarbeiten und Dissertationen

Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Anmeldung im Prüfungsreferat Innrain 52d vor Beginn der Bearbeitung der jeweiligen wissenschaftlichen Arbeit einzureichen ist. Bei einem Wechsel von Betreuerinnen oder Betreuern und bei inhaltlichen Modifikationen ist die Vereinbarung jedenfalls zu aktualisieren. Im Prüfungsrefrat werden die Anträge geprüft und der/dem Studienbeauftragten zur Unterschrift vorgelegt.

Sprechen Sie jegliche externe Betreuungswünsche vor Antragstellung mit dem/dSicherner Studienbeauftragten ab.

Betreuung von Dissertationen

Es braucht ein Dissertations-Betreuer:innenteam aus 2 Personen mit Lehrbefugnis (venia docendi) oder mit einer gleichzuhaltenden Qualifikation. In der Regel ist mindestens 1 Person aus dem Kreis der internen Mitarbeiter:innen mit Lehrbefugnis (venia docendi).

Sprechen Sie jegliche externe Betreuungswünsche vor Antragstellung mit dem/der Studienbeauftragten ab.

Die genaue Regelung findet sich §26  der studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der Universität Innsbruck.

Nach oben scrollen