Public Displays

Wir stellen Informationsbildschirme für Veranstaltungen und Ankündigungen auf öffentlichen Flächen zur Verfügung.

Ihre Servicestellen

Die Universität, gespiegelt in einer Glaskugel

Kom­mu­ni­ka­ti­on

  • Erstellung der Vorlagen
  • Schulungen der Mitarbeiter:innen zur eigenständigen Inhaltserstellung

Bestellung und Montage

  • Email mit dem Betreff „Neues Public Display“ an  pd-admin@uibk.ac.at
  • Der Standort wird in Absprache mit dem ZID bestimmt und muss vom Vizerektorat für Infrastruktur freigegeben werden.
  • Die Verkabelung wird vom ZID organisiert.
  • Die Bestellung der Hardware bzw. die Beauftragung der Montage obliegt dem ZID. Die anfallenden Kosten trägt die Organisationseinheit.
  • Die Installation der Hardware erfolgt durch den ZID.
  • Das Public Display wird vom ZID, vorerst nur mit allgemeinen Inhalten, in Betrieb genommen.

Anfallende Kosten für die Organisationseinheit

  • Professionelle 55“ Bildschirme, die für Dauerbetrieb ausgelegt sind, kosten ca. 1400 €
  • Mini-PCs zum Abspielen der Inhalte kosten ca. 450 €
  • Die Montage inklusive Halterungen kostet ca. 500 €

Richtlinien zum Betrieb von Public Displays an der Universität Innsbruck

Public Displays sind Bildschirme in öffentlich zugänglichen Bereichen, auf denen aktuelle Informationen dargestellt werden. Der Zentrale Informatikdienst (ZID) und das Büro für Öffentlichkeitsarbeit (BFÖ) bieten gemeinsam ein System zum Betrieb von Public Displays an. Für die technische Einrichtung und Wartung der Public Displays ist der ZID verantwortlich, die inhaltliche Betreuung obliegt dem BFÖ.

Beim Betrieb von Public Displays sind folgende Vorgaben zu beachten:

  1. Standort: bei der Bestimmung eines geeigneten Standorts muss der ZID miteingebunden werden. Standorte müssen vom Vizerektorat für Infrastruktur genehmigt werden.
  2. Gestaltung: bei der Präsentation der Inhalte ist auf das Corporate Design der Universität Rücksicht zu nehmen. Das BFÖ stellt entsprechende Vorlagen für die Inhaltserstellung zur Verfügung.
  3. Inhalte: Die OEs sind frei in der inhaltlichen Gestaltung. Es dürfen keine Inhalte veröffentlicht werden, die den Grundwerten  der  Universität  Innsbruck widersprechen. Die Verantwortung für die Inhalte trägt die/der Leiter:in der jeweiligen OE. Für die Inhaltspflege sind zuständige Mitarbeiter:innen zu benennen. Die Inhalte können als Text, Bild oder Video eingebunden werden.
  4. Allgemeine Inhalte: der Universität steht es frei, zusätzlich allgemeine Inhalte zu schalten. Diese werden vom BfÖ bereitgestellt.
  5. Werbung: Werbliche Einschaltungen müssen mit dem BFÖ abgesprochen werden. Auch diese werblichen Einschaltungen dürfen nicht den Grundwerten der Universität widersprechen. Allfällige Einnahmen werden folgendermaßen verteilt:
    • 75 Prozent der eingenommenen Summe verbleiben bei der OE, in deren Eigentum sich die Hardware befindet.
    • 25 Prozent der eingenommenen Summe erhält das BFÖ für die Weiterentwicklung des Systems.
  6. Kosten: Die Hardware (Bildschirme, Computer zur Ansteuerung), sowie die Montage sind aus Mitteln der OE zu finanzieren. Die zu verwendende Hardware wird vom ZID vorgegeben! Der ZID übernimmt die Kosten für die notwendige Verkabelung, für die Inbetriebnahme und Wartung der Geräte und stellt die Lizenzen und die serverseitige Infrastruktur zur Verfügung. Die Universität trägt die laufenden Betriebskosten.

ZID/BFÖ 2018

Nach oben scrollen