Richtlinien für Studierendenfeste und Getränkestände
(bis auf weiteres gültig ab Sommersemester 2025)
Abgrenzung Feste/Getränkestände:
- Getränkestand: reiner Ausgabebereich - kein Mobilar (Biertische, Zelte etc.), alles andere gilt als Fest
Berechtigte:
- nur gesetzliche Vertreter der Studierenden: Österreichische Hochschüler:innenschaft sowie deren Fraktionen, Fakultätsvertretungen, Studienvertretungen, akkreditierte Vereinigungen
- keine Privatpersonen, keine gewerbliche Ausrichtung (sonst Abgabepflicht BIG)
Berechtigungsgrundlage:
- Aufgaben laut Österreichischen HochschülerInnenschaftsgesetz – Gewinnorientierung darf nicht im Vordergrund stehen, sollte Eintritt verlangt werden, ist eine Kostenkalkulation vorzulegen
Kostenpflicht:
- Getränkestände: Pauschale von EUR 25,- pro Tag wenn Alkohol gegen Entgelt ausgegeben wird (Reduktion 100% bei Verwendung von Mehrwegbechern)
- Glühweinstände: Pauschale von EUR 25,- pro Tag (Reduktion 100% bei Verwendung von Mehrwegbechern)
- Goodie/Kaffeestände gratis (mit Hinweis auf Verwendung von Mehrwegbechern bzw. kompostierbares Geschirr)
Essensausgabe nur unter Einhaltung der Hygienerichtlinien der Stadt Innsbruck
FESTE - je nach geplanter Teilnehmer:innenzahl unterschiedlich umfangreiche Anmelde- und Genehmigungsabläufe
bis 100 Personen
- Anmeldung über Antragsformular
- Freigabe durch Dienstleistungseinheit für Sicherheit und Gesundheit/Anrainer/Dekanate und Info an Fakultäten-Servicestelle
101 - 499 Personen
- Freigabe durch Dienstleistungseinheit für Sicherheit und Gesundheit/Anrainer/Dekanate und Info an Fakultäten-Servicestelle
- Kurzes Konzept
- Plan (maßstabsgetreu) des Veranstaltungsorts – Pläne werden zum Download zur Verfügung gestellt (Christoph Genser)
- Grobe Sicherheits- und Müllplanung, Sanitäranlagen (Kontaktliste wird zur Verfügung gestellt)
- Personaleinsatzplan für Betreuung, Auf- und Abbau, Sicherheit, verantwortliche Person
- Keine Anmeldung bei der Stadt
499 - 999 Personen
- Freigabe durch Dienstleistungseinheit für Sicherheit und Gesundheit/Anrainer/Dekanate und Info an Fakultäten-Servicestelle
- Detailliertes Konzept inkl. Zutrittskontrolle
- Plan (maßstabsgetreu) des Veranstaltungsortes inkl. Flucht- und Rettungswege
- Pläne werden zum Download zur Verfügung gestellt (Christoph Genser)
- Plan Sanitäranlagen und Reinigung (Kontaktliste wird zur Verfügung gestellt)
- Müllplanung (Kontaktliste wird zur Verfügung gestellt)
- Personaleinsatzplan für Betreuung, Auf- und Abbau, Sicherheit, verantwortliche Person
- Anmeldung bei Stadt
- Freigabe durch BIG
- Freigabe Vizerektorat für Infrastruktur
ab 1000 Personen
- Freigabe durch Dienstleistungseinheit für Sicherheit und Gesundheit/Anrainer/Dekanate und Info an Fakultäten-Servicestelle
- Freigabe nur mit professionellen Eventmanager (eingetragene Firma, in Ö zugelassen)
- Detailliertes Konzept inkl. Zutrittskontrolle
- Plan (maßstabsgetreu) des Veranstaltungsortes inkl. Flucht- und Rettungswege). Pläne werden zum Download zur Verfügung gestellt (Christoph Genser)
- Plan Sanitäranlagen und Reinigung (Kontaktliste wird zur Verfügung gestellt)
- Müllplanung (Kontaktliste wird zur Verfügung gestellt)
- Personaleinsatzplan für Betreuung, Auf- und Abbau, Sicherheit, verantwortliche Person
- Anmeldung bei Stadt
- Freigabe Vizerektorat für Infrastruktur
Auflagen
Standort CCB
- Anmeldung bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstaltungsservice des Büro für Öffentlichkeitsarbeit
- Übermittlung Genehmigung:
- Freigabe für das Fest durch:
- Information an:
- Übermittlung aller erforderlichen Genehmigungen gesammelt als PDF-Dokument vor Veranstaltungsbeginn.
- Festveranstaltungen dürfen erst ab 17:00 Uhr starten und müssen bis 22:00 Uhr (inkl. Abbau und Räumung der Veranstaltungsflächen) beendet sein.
- Der reguläre Lehr- und Forschungsbetrieb an der Universität darf in keinem Fall gestört werden.
- Die Lautstärke der Beschallung ist bei Bedarf entsprechend zu reduzieren.
- Offene Feuer sind generell verboten.
- Aufbauten, Bühnen oder Ähnliches bedürfen der Genehmigung der Stabsstelle für Sicherheit und Gesundheit. Hier gilt es, besondere Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
- Die genutzten Räume und Flächen, insbesondere auch im Zuge der Veranstaltung genutzte sanitäre Einrichtungen, sind nach der Veranstaltung sauber zu hinterlassen.
- Die Müllentsorgung ist von dem Veranstalter/der Veranstalterin selbst und unabhängig von den Ressourcen der Universität zu organisieren.
- Ab 500 Besucher:innen ist eine Reinigungsfirma sowie Müllentsorgung (auf Rechnung des Veranstalters/der Veranstalterin) zu beauftragen. Kosten, die durch Zusatzreinigungen im Zuge der Veranstaltung entstehen werden der Veranstalterin/dem Veranstalter ausnahmslos in Rechnung gestellt. (Stichprobenartige Überprüfung)
- Für Schäden, welche im Zuge der Veranstaltung auftreten, haftet der Veranstalter/die Veranstalterin und hält die Universität Innsbruck und die Bundesimmobiliengesellschaft mbH schad- und klaglos, auch gegenüber Dritten.
- Die benötigte Ausstattung ist vom Veranstalter/von der Veranstalterin selbst zu organisieren. Bauliche Maßnahmen an der Universität sind generell untersagt.
- Sollte ein Stromverteiler im Außenbereich des Standorts vorhanden sein, kann ein Schlüssel beim Veranstaltungsservice ausgeliehen werden.
- Die Flucht- und Rettungswege, brandschutzechnischen Einrichtungen sowie das Blindenleitsystem sind jederzeit freizuhalten.
- Die Allgemeinen Sicherheitsrichtlinien und andere Auflagen vom Veranstalter/von der Veranstalterin sind einzuhalten.
- Für die Einholung einer Genehmigung und die Einhaltung weiterer Auflagen der Dienstleistungseinheit für Sicherheit und Gesundheit ist der Veranstalter/die Veranstalterin verantwortlich.
- Der Veranstalter/die Veranstalterin benennt eine verantwortliche Person, die während der gesamten Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) vor Ort ist und als Ansprechperson für die Universität und die Behörden jederzeit über Mobiltelefon erreichbar ist.
- Allfällige weitere Anmeldungen (Stadt Innsbruck, Land Tirol, AKM, etc.) sind vom Veranstalter/der Veranstalterin durchzuführen.
- Gegebenenfalls anfallende Gebühren und Abgaben sind vom Veranstalter/von der Veranstalterin zu übernehmen.
Standort Geiwi
- Anmeldung bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstaltungsservice des Büro für Öffentlichkeitsarbeit
- Übermittlung Genehmigung:
- Freigabe für das Fest durch:
- Information an:
- Übermittlung aller erforderlichen Genehmigungen gesammelt als PDF-Dokument vor Veranstaltungsbeginn.
- Festveranstaltungen dürfen erst ab 17:00 Uhr starten und müssen bis 22:00 Uhr (inkl. Abbau und Räumung der Veranstaltungsflächen) beendet sein.
- Der reguläre Lehr- und Forschungsbetrieb an der Universität darf in keinem Fall gestört werden.
- Die Lautstärke der Beschallung ist bei Bedarf entsprechend zu reduzieren.
- Offene Feuer sind generell verboten.
- Aufbauten, Bühnen oder Ähnliches bedürfen der Genehmigung der Stabsstelle für Sicherheit und Gesundheit. Hier gilt es, besondere Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
- Die genutzten Räume und Flächen, insbesondere auch im Zuge der Veranstaltung genutzte sanitäre Einrichtungen, sind nach der Veranstaltung sauber zu hinterlassen.
- Die Müllentsorgung ist von dem Veranstalter/der Veranstalterin selbst und unabhängig von den Ressourcen der Universität zu organisieren.
- Ab 500 Besucher:innen ist eine Reinigungsfirma sowie Müllentsorgung (auf Rechnung des Veranstalters/der Veranstalterin) zu beauftragen. Kosten, die durch Zusatzreinigungen im Zuge der Veranstaltung entstehen werden der Veranstalterin/dem Veranstalter ausnahmslos in Rechnung gestellt. (Stichprobenartige Überprüfung)
- Für Schäden, welche im Zuge der Veranstaltung auftreten, haftet der Veranstalter/die Veranstalterin und hält die Universität Innsbruck und die Bundesimmobiliengesellschaft mbH schad- und klaglos, auch gegenüber Dritten.
- Die benötigte Ausstattung ist vom Veranstalter/von der Veranstalterin selbst zu organisieren. Bauliche Maßnahmen an der Universität sind generell untersagt.
- Sollte ein Stromverteiler im Außenbereich des Standorts vorhanden sein, kann ein Schlüssel beim Veranstaltungsservice ausgeliehen werden.
- Die Flucht- und Rettungswege, brandschutzechnischen Einrichtungen sowie das Blindenleitsystem sind jederzeit freizuhalten.
- Die Allgemeinen Sicherheitsrichtlinien und andere Auflagen vom Veranstalter/von der Veranstalterin sind einzuhalten.
- Für die Einholung einer Genehmigung und die Einhaltung weiterer Auflagen der Dienstleistungseinheit für Sicherheit und Gesundheit ist der Veranstalter/die Veranstalterin verantwortlich.
- Der Veranstalter/die Veranstalterin benennt eine verantwortliche Person, die während der gesamten Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) vor Ort ist und als Ansprechperson für die Universität und die Behörden jederzeit über Mobiltelefon erreichbar ist.
- Allfällige weitere Anmeldungen (Stadt Innsbruck, Land Tirol, AKM, etc.) sind vom Veranstalter/der Veranstalterin durchzuführen.
- Gegebenenfalls anfallende Gebühren und Abgaben sind vom Veranstalter/von der Veranstalterin zu übernehmen.
Standort SoWi
- Anmeldung bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstaltungsservice des Büro für Öffentlichkeitsarbeit
- Übermittlung Genehmigung:
- Genehmigung Anrainer:
- Freigabe für das Fest durch:
- Information an:
- Übermittlung aller erforderlichen Genehmigungen gesammelt als PDF-Dokument vor Veranstaltungsbeginn.
- Festveranstaltungen dürfen erst ab 17:00 Uhr starten und müssen bis 22:00 Uhr (inkl. Abbau und Räumung der Veranstaltungsflächen) beendet sein.
- Der reguläre Lehr- und Forschungsbetrieb an der Universität darf in keinem Fall gestört werden.
- Die Lautstärke der Beschallung ist bei Bedarf entsprechend zu reduzieren.
- Offene Feuer sind generell verboten.
- Aufbauten, Bühnen oder Ähnliches bedürfen der Genehmigung der Stabsstelle für Sicherheit und Gesundheit. Hier gilt es, besondere Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
- Die genutzten Räume und Flächen, insbesondere auch im Zuge der Veranstaltung genutzte sanitäre Einrichtungen, sind nach der Veranstaltung sauber zu hinterlassen.
- Die Müllentsorgung ist von dem Veranstalter/der Veranstalterin selbst und unabhängig von den Ressourcen der Universität zu organisieren.
- Ab 500 Besucher:innen ist eine Reinigungsfirma sowie Müllentsorgung (auf Rechnung des Veranstalters/der Veranstalterin) zu beauftragen. Kosten, die durch Zusatzreinigungen im Zuge der Veranstaltung entstehen werden der Veranstalterin/dem Veranstalter ausnahmslos in Rechnung gestellt. (Stichprobenartige Überprüfung)
- Für Schäden, welche im Zuge der Veranstaltung auftreten, haftet der Veranstalter/die Veranstalterin und hält die Universität Innsbruck und die Bundesimmobiliengesellschaft mbH schad- und klaglos, auch gegenüber Dritten.
- Die benötigte Ausstattung ist vom Veranstalter/von der Veranstalterin selbst zu organisieren. Bauliche Maßnahmen an der Universität sind generell untersagt.
- Sollte ein Stromverteiler im Außenbereich des Standorts vorhanden sein, kann ein Schlüssel beim Veranstaltungsservice ausgeliehen werden.
- Die Flucht- und Rettungswege, brandschutzechnischen Einrichtungen sowie das Blindenleitsystem sind jederzeit freizuhalten.
- Die Allgemeinen Sicherheitsrichtlinien und andere Auflagen vom Veranstalter/von der Veranstalterin sind einzuhalten.
- Für die Einholung einer Genehmigung und die Einhaltung weiterer Auflagen der Dienstleistungseinheit für Sicherheit und Gesundheit ist der Veranstalter/die Veranstalterin verantwortlich.
- Der Veranstalter/die Veranstalterin benennt eine verantwortliche Person, die während der gesamten Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) vor Ort ist und als Ansprechperson für die Universität und die Behörden jederzeit über Mobiltelefon erreichbar ist.
- Allfällige weitere Anmeldungen (Stadt Innsbruck, Land Tirol, AKM, etc.) sind vom Veranstalter/der Veranstalterin durchzuführen.
- Gegebenenfalls anfallende Gebühren und Abgaben sind vom Veranstalter/von der Veranstalterin zu übernehmen.
Standort Technik
- Anmeldung bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstaltungsservice des Büro für Öffentlichkeitsarbeit
- Übermittlung Genehmigung:
- Freigabe für das Fest durch:
- Information an:
- Übermittlung aller erforderlichen Genehmigungen gesammelt als PDF-Dokument vor Veranstaltungsbeginn.
- Festveranstaltungen dürfen erst ab 17:00 Uhr starten und müssen bis 22:00 Uhr (inkl. Abbau und Räumung der Veranstaltungsflächen) beendet sein.
- Der reguläre Lehr- und Forschungsbetrieb an der Universität darf in keinem Fall gestört werden.
- Die Lautstärke der Beschallung ist bei Bedarf entsprechend zu reduzieren.
- Offene Feuer sind generell verboten.
- Aufbauten, Bühnen oder Ähnliches bedürfen der Genehmigung der Stabsstelle für Sicherheit und Gesundheit. Hier gilt es, besondere Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
- Die genutzten Räume und Flächen, insbesondere auch im Zuge der Veranstaltung genutzte sanitäre Einrichtungen, sind nach der Veranstaltung sauber zu hinterlassen.
- Die Müllentsorgung ist von dem Veranstalter/der Veranstalterin selbst und unabhängig von den Ressourcen der Universität zu organisieren.
- Ab 500 Besucher:innen ist eine Reinigungsfirma sowie Müllentsorgung (auf Rechnung des Veranstalters/der Veranstalterin) zu beauftragen. Kosten, die durch Zusatzreinigungen im Zuge der Veranstaltung entstehen werden der Veranstalterin/dem Veranstalter ausnahmslos in Rechnung gestellt. (Stichprobenartige Überprüfung)
- Für Schäden, welche im Zuge der Veranstaltung auftreten, haftet der Veranstalter/die Veranstalterin und hält die Universität Innsbruck und die Bundesimmobiliengesellschaft mbH schad- und klaglos, auch gegenüber Dritten.
- Die benötigte Ausstattung ist vom Veranstalter/von der Veranstalterin selbst zu organisieren. Bauliche Maßnahmen an der Universität sind generell untersagt.
- Sollte ein Stromverteiler im Außenbereich des Standorts vorhanden sein, kann ein Schlüssel beim Veranstaltungsservice ausgeliehen werden.
- Die Flucht- und Rettungswege, brandschutzechnischen Einrichtungen sowie das Blindenleitsystem sind jederzeit freizuhalten.
- Die Allgemeinen Sicherheitsrichtlinien und andere Auflagen vom Veranstalter/von der Veranstalterin sind einzuhalten.
- Für die Einholung einer Genehmigung und die Einhaltung weiterer Auflagen der Dienstleistungseinheit für Sicherheit und Gesundheit ist der Veranstalter/die Veranstalterin verantwortlich.
- Der Veranstalter/die Veranstalterin benennt eine verantwortliche Person, die während der gesamten Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) vor Ort ist und als Ansprechperson für die Universität und die Behörden jederzeit über Mobiltelefon erreichbar ist.
- Allfällige weitere Anmeldungen (Stadt Innsbruck, Land Tirol, AKM, etc.) sind vom Veranstalter/der Veranstalterin durchzuführen.
- Gegebenenfalls anfallende Gebühren und Abgaben sind vom Veranstalter/von der Veranstalterin zu übernehmen.
Auflagen Getränkestände
Getränkestände
- Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstaltungsservice des Büro für Öffentlichkeitsarbeit
- Übermittlung der unterschriebenen Anmeldung an das BFÖ vor Veranstaltungsbeginn
- Ausschank von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr (inkl. Abbau und Räumung der Veranstaltungsflächen)
- Schlüssel für Stromverteiler können beim Veranstaltungservice nach vorheriger Terminabsprache ausgeliehen werden (Bürozeiten beachten).
- Stromanschlüsse sind an folgenden Standorten vorhanden: Hauptgebäude, Àgnes-Heller-Haus, Geiwi, Sowi und Technik
- Am CCB gibt es im Außenbereich einen frei zugänglichen Schuko-Stromanschluss an der Wiese gegenüber dem Eingang Ost. Andere Stromanschlüsse sind im Außenbereich nicht vorhanden. Das Verlegen von Stromkabeln aus dem Innenbereich und damit das Aufkeilen von Außentüren ist nicht gestattet.
- An der SOWI öffnen die Hausmeister nach vorheriger Terminvereinbarung den Stromkasten.
- Beim Ágnes-Heller-Haus liegt ein Stromanschluss in den Bodendosen bei den Standplätzen. Nach der Nutzung sind diese wieder zu versperren.
- Stolpersicheres Verlegen der Stromkabel von der Stromdose zum Stand (Kabel müssen selbst mitgebracht werden)
- Keine Musik, keine Verstärker
- Flucht- und Rettungswege,die brandschutztechnischen Einrichtungen sowie das Blindenleitsystem sind unbedingt frei zu halten.
- Jegliche Ausstattung ist von dem/der jeweiligen Veranstalter:in selbst zu besorgen und nach Ende der Veranstaltung wieder zu verräumen.
- Müllbelastung und Verschmutzungen sind zu vermeiden bzw. zu entfernen.
- Um Müll zu vermeiden wird dringend empfohlen, Mehrweg-Getränkebecher zu verwenden.
- Kostenpflicht bei Essens/Alkoholausgabe gegen Entgelt (Stichprobenartige Überprüfung)
Heißgetränkestände in der Vorweihnachtszeit
- Terminkoordination über das Büro für Öffentlichkeitsarbeit
- Standorte:
- SOWI (neben Drehtüre Haupteingang links)
- ULB (Eingangsbereich ULB)
- Geiwi (Innrain 52b, Eingangsbereich GEIWI-Turm)
- Technik (vor Technikerstraße 13b, Hörsaalgebäude der Fakultät für technische Wissenschaften, Vorplatz Technikerstraße 25 „Viktor-Franz-Hess-Haus“, Vorplatz Technikerstraße 21, „Architekturgebäude“)
- Hauptgebäude (Innrain 52, Christoph-Probst-Platz, neben der Stiege)
- Ágnes-Heller-Haus (Innrain 52a, Außenbereiche außerhalb des Boulevards, siehe separaten Plan)
- CCB (außerhalb der überdachten Flächen. Wenn Strom benötigt wird, nur neben dem Stromanschluss)
- Mögliche Termine:
- Heißgetränkestände sind nur in der Zeit vom .... bis ...... möglich.
- Ausschank ab 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr (inkl. Abbau und Räumung der Veranstaltungsflächen)
- Limitation:
- Es können pro Gruppierung nur 2 Stände pro Standort im angegebenen Zeitraum gebucht werden.
- Vergeben wird an die ÖH (FVen und StVen) und die ÖH-Fraktionen mit Mandat(en) der Hochschulvertretung an der Universität Innsbruck (AG, GRAS, JUNOS, KSV LiLi, VSSTÖ)
- Akkreditierte Studierendenorganisationen können Stände von den standberechtigten Gruppen (Fraktionen, FVen und StVen) übernehmen. Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige den Stand abtretende Gruppe, nicht die Studierendenorganisation selbst. Verantwortlich ist die „abtretende“ standberechtigte Gruppen
- Kosten:
- Unkostenbeitrag € 25,- pro Tag (Reduktion 100% bei Verwendung von Mehrwegbechern)
- Auflagen:
- Pro standberechtigter Gruppe wird eine verantwortliche Person (inkl. Telefonnummer) bekannt gegeben, die die Stände der Fraktion koordiniert. Hierfür wird eine zentrale E-Mail-Adresse (keine personalisierte E-Mail-Adresse) der Gruppe verwendet.
- Ausschank von 17.00 bis 21.00 (Auf/Abbau eine Stunde vor/nachher)
- Stolpersicheres Verlegen der Stromkabel von der Stromdose zum Stand (Kabel müssen selbst mitgebracht werden)
- Keine Musik oder andere verstärkte Beschallung
- Flucht- und Rettungswege, Blindenleitsysteme sowie die brandschutztechnischen Einrichtungen sind unbedingt frei zu halten.
- Tische und jegliche Ausstattung sind vom jeweiligen Veranstalter selbst zu besorgen und nach Ende der Veranstaltung wieder zu verräumen. Die Benutzung der universitären Ausstattung, insbesondere von Tischen, ist nicht gestattet.
- Das Aufstellen von Sitzgelegenheiten und anderer, nicht direkt für den Getränkestand genutzter Ausstattung und Mobiliar für Gäste ist nicht gestattet. Sollte dies angedacht sein, bedarf es einer Anmeldung als Fest
- Strom:
- Stromanschlüsse sind an Hauptgebäude, Àgnes-Heller-Haus, Geiwi, Sowi und Technik vorhanden. Jede Fraktion bekommt je einen Schlüssel zu den Verteilerkästen an Technik, Hauptgebäude und ULB. Die Schlüssel werden mit Ende der Glühweinzeit zurückgegeben.
- Das BfÖ behält einen Schlüssel pro Verteilerkasten, den es an FVen und StVen nach vorheriger Terminvereinbarung verleiht (Bürozeiten beachten).
- Am CCB gibt es im Außenbereich einen frei zugänglichen Schuko-Stromanschluss an der Wiese gegenüber dem Eingang Ost. Andere Stromanschlüsse sind im Außenbereich nicht vorhanden. Das Verlegen von Stromkabeln aus dem Innenbereich und damit das Aufkeilen von Außentüren ist nicht gestattet.
- An der SOWI öffnen die Hausmeister nach vorheriger Terminvereinbarung den Stromkasten.
- Beim Ágnes-Heller-Haus liegt ein Stromanschluss in den Bodendosen bei den Standplätzen. Nach der Nutzung sind diese wieder zu versperren.
- Es ist darauf zu achten, dass Verlängerungskabel stolpersicher und vor Nässe geschützt verlegt werden müssen.