Zielgruppen

In den Universitätskurs "Europarecht" können Personen aufgenommen werden, die

a) die allgemeine Universitätsreife haben und beruflich mit europarechtlichen Fragestellungen befasst sind oder

b) Studierende in den Studienrichtungen Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit, Wirtschaftswissenschaften und Politikwissenschaften sind oder

c) Absolventinnen oder Absolventen eines der in lit. b) genannten Studien sind.
 

Die Auswahl der Personen erfolgt nach der fachlichen Eignung durch die Lehrgangsleitung. Bewerben sich mehr als 50 Personen, erfolgt die Auswahl der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber nach objektiven Kriterien, insbesondere nach Vorbildung bzw. universitären Lernerfolgen, Motivation, einschlägiger Berufspraxis und ausgewogener territorialer Zusammensetzung der Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in den Universitätskurs aufgenommen sind, den Lehrgangsbeitrag entrichtet haben und keine ordentlichen Studierenden der Universität Innsbruck sind, werden vom Rektorat als außerordentliche Studierende an der Universität Innsbruck zugelassen.

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