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Kurzbericht über das Doktorand:innenseminar der Universitäten Innsbruck, Pavia und Padua zum Thema: La discriminazione di genere | Die geschlechtsspezifische Diskriminierung

Vom 8. bis zum 10. Dezember 2024 fand in der Claudiana ein Doktorand:innenseminar des Instituts für Italienisches Recht in Kooperation mit den Universitäten Pavia und Padua zum Thema der geschlechtsspezifischen Diskriminierung statt.

Nach der Eröffnung durch den Institutsleiter Prof. Francesco Schurr folgten die Grußworte von Prof. Cristina Campiglio sowie Prof. Paolo Renon, in denen die langjährige Freundschaft sowie der akademische Austausch zwischen den beteiligten Universitäten unterstrichen wurde.

Im ersten Präsentationspanel zum Strafrecht (unter der Leitung von Prof. Margareth Helfer, Prof. Sofia Braschi) ging es uA um die Genderidentität und sexuelle Orientierung der Personen in Strafanstalten, um den Konsens bei der Straftat der Nötigung zu sexuellen Handlungen sowie um geschlechtsspezifische Diskriminierung und die damit zusammenhängenden strafrechtlichen Sanktionen. In der darauffolgenden verfassungsrechtlichen Diskussionsrunde (unter der Leitung von Prof. Esther Happacher) wurde die geschlechtsspezifische (Un)gleichheit und politische Beteiligung sowie Artikel 37 der italienischen Verfassung in Bezug auf die Rechte berufstätiger Frauen und der Schutz der Elternschaft thematisiert. Innerhalb des Panels Verwaltungsrecht (unter der Leitung von Prof. Giulia Avanzini) fanden Vorträge zur geschlechtsspezifischen (Un-)gleichheit in der öffentlichen Verwaltung und zum neuen Kodex der öffentlichen Verträge statt. Es folgte der Teil zum internationalen Privatrecht und zum Europarecht (unter der Leitung von Prof. Giulia Rossolillo und Prof. Peter Hilpold), in dem die Doktorand:innen zur Diskriminierung der Pflegekräfte im europäischen Recht, zum „sozialen Europa“ und zum „Gender pay gap“ in Europa, sowie zum Gegensatz der geschlechtsspezifischen Stereotype im nationalen und internationalen Recht referierten.

Es folgten die „Lectiones Magistrales“ von Prof. Sergio Seminara zur „falschen Anschuldigung“ in den italienischen, österreichischen, französischen, deutschen und spanischen Strafrechtsordnungen, von Prof. Andreas Schwartze zur „Rechtsvergleichung zwischen Deutschland und Italien am Beispiel des Zivilrechts“ sowie von Prof. Francesco Schurr zu „geschlechtsspezifischen Diskriminierung und künstlicher Intelligenz“.

Bereits am Vorabend der offiziellen Tagungseröffnung war die Dissertation von Frau Dr. Stephanie Wurnitsch zu den Territorialkonflikten im arktischen Raum vorgestellt worden.

Am letzten Tag folge ein weiteres Panel (unter der Leitung von Prof. Peter Hilpold, Prof. Francesco Schurr und Prof. Margareth Helfer), in dem die Doktorand:innen zu grenzüberschreitenden Ermittlungen durch das  EPPO, zur Förderung eines gerechteren und widerstandsfähigen Energieübergangs in der EU, zur gemeinschaftliche Regulierung der Preisbildung auf dem Strommarkt, zum Rechtsschutz von KI-generiertem Geistigen Eigentum, zu Koordinationsproblemen in der Infosphäre in Gegenüberstellung von GDPR und PIPL, zum Risiko der geschlechtsspezifischen Diskriminierung beim Unternehmensübergang sowie zur Adoptionsfähigkeit bei elterlicher Unwürdigkeit referierten.

In ihren Abschlussworten unterstrichen Prof. Peter Hilpold und Prof. Paolo Renon, dass es geplant sei, den sehr erfolgreichen wissenschaftlichen Austausch zwischen den jungen Forscher:innen der beteiligten Universitäten in den nächsten Jahren fortzusetzen.

© Alina Pobitzer

 

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