Ein besonderer Augenmerk wurde auf den Gestaltungsspielraum gelegt, der dem Gesetzgeber in Österreich bei der Umsetzung zukommt. Ass.-Prof. Dr. Christoph Kronthaler und Univ.-Prof. Dr. Simon Laimer, LL.M., beide vom Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck, widmeten sich dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Univ.-Prof. Dr. Johannes W. Flume und Univ.-Ass. (Postdoc) Dr. Uwe Neumayr, beide Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg, nahmen die umfassenden verbraucherkreditrechtlichen Informationspflichten in den Blick. Mit dem Thema der Beratung und Kreditvermittlung setzte sich Univ.-Ass.in (Postdoc) Dr.in Isabelle Vonkilch von Wirtschaftsuniversität Wien auseinander. Univ.-Prof.in Dr.in Elke Heinrich-Pendl von der SFU Wien analysierte die Änderungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Form, der Inhalt und die Änderung von Kreditverträgen standen auf der Agenda von Univ.-Prof. Dr. Franz Hartlieb (Universität Klagenfurt). Prof. Dr. Bernhard Burtscher, Universität Liechtenstein, stellte die Regelungen über den Widerruf, verbundene Kreditverträge, die Kündigung und vorzeitige Rückzahlung vor. Die Grenzen der Zinsgestaltung und die neuen Wohlverhaltensregeln für Kreditgeber und -vermittler wurden von Univ.-Prof.in Dr.in Julia Told, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck, beleuchtet. Den Abschluss bildete ein Vortrag von Ass.-Prof. Dr. Martin Lutschounig, Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck, zur Forderungsabtretung und alternativen Streitbeilegung.
An der Tagung haben knapp 100 Personen aus der Wissenschaft, der Bankwirtschaft, von Verbraucherschutzorganisationen, Kammern, Ministerien und Wirtschaftsrechtskanzleien teilgenommen. Die Ergebnisse der Vorträge werden in einem Sammelband, der im Frühjahr 2025 beim Verlag Österreich erscheinen wird, veröffentlicht.