Bücher Symbolbild

Kurzkommentar zum VGG

Mit 1. 1. 2022 ist ein neues Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) in Kraft getreten.

Der Kurzkommentar zum VGG bietet eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisnahe Untersuchung des neuen Gesetzes sowie der Änderungen im ABGB und im KSchG in einem kompakten Format. Die Kommentierung will verständliche Antworten auf die teils schwierigen Fragen bieten, die sich aufgrund der im Frühjahr 2019 vom europäischen Richtliniengeber mit der Warenkauf-RL und der Digitale Inhalte-RL angestoßenen Umwälzungen im österreichischen Gewährleistungsrecht und damit einem der zentralen Bereiche des Schuldrechts stellen. Der große Vorteil des VGG-Kurzkommentars besteht in seiner Aktualität, seiner Praxisorientierung und seiner Innovativität. Die Leserinnen und Leser können zB zum besseren Verständnis des Umsetzungsrechts mittels eines QR-Codes bei jeder einzelnen Kommentierung die jeweils umgesetzten Richtlinienbestimmungen, die dazugehörigen Erwägungsgründe und die Erläuterungen zur Regierungsvorlage aufrufen.

Das Autorinnen- und Autorenteam aus Wissenschaft, anwaltlicher Praxis und vom Höchstgericht verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Gewährleistungs- und des Verbraucherschutzrechts.

Der Kommentar befindet sich auf dem Stand Ende Februar 2022.

Information zu den Mitherausgebern mit Bezug zur Universität Innsbruck:

Christoph Kronthaler lehrt und forscht am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck. Praktische Erfahrungen sammelte er u.a. als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof (OGH) und als Of counsel bei P | E | H | B Rechtsanwälte in Salzburg/Wien. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen vor allem im Bereich des Schuld- und Sachenrechts, insbesondere im Schadenersatz-, Kreditsicherungs-, Wohn- und Verbraucherschutzrecht sowie im Bank- und Versicherungsrecht.

 

Simon Laimer ist derzeit Professor für Zivilrecht und Leiter der Abteilung für Internationales Privatrecht und Einheitsprivatrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Am 1. September wird er die Professur für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck antreten. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im wirtschaftsnahen Zivilrecht, insbesondere im Vertragsrecht, sowie in den europäischen und internationalen Dimensionen des Privatrechts.

 

Links
Nach oben scrollen