Haftungsfragen im Sanitätswesen stellen nicht nur Juristinnen und Juristen, sondern die Gesellschaft als Ganzes vor komplexe Herausforderungen. Einerseits gilt es, dem Patienten Sicherheit in der medizinischen Behandlung zu gewährleisten und ihn bei groben Kunstfehlern angemessen zu schützen. Andererseits benötigt Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, aber auch die Betreiber der Anstalten einen klaren Rechtsrahmen zur Ausübung ihrer Tätigkeit.
Dies gilt umso mehr in Italien, wo bei Behandlungsfehlern regelmäßig Schadensersatzzahlungen liquidiert werden, die um ein Vielfaches höher sind als im deutschsprachigen Raum. Kosten, die in einem öffentlich finanzierten Gesundheitssystem zulasten der Allgemeinheit gehen.
Mit dem Ziel, einen angemessenen Interessensausgleich wiederherzustellen, hat der italienische Gesetzgeber vor nunmehr fünf Jahren mit dem sog. Gelli-Bianco-Gesetz eine umfassende Reform der zivil- und strafrechtlichen Haftung erlassen. Diese wurde durch die Pandemie nun einem regelrechten stress test unterzogen.
Namhafte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aus dem In- und Ausland referierten dazu am 23.03.2022 an der Universität Innsbruck im Rahmen der Tagung „Die Haftung im Gesundheitswesen. Rückblick und neue Aussichten nach dem Gesetz Nr. 24 von 2017 und der Pandemie“.