FAQ's

Bevor Fragen an das Sekretariat gestellt werden, bitten wir Sie, unsere Website als auch die FAQ's durchzulesen.

 

Der Studienabschnitt in dem man sich gerade befindet ist bis zum 01.10.2026 abzuschließen. Falls man sich gerade im ersten Studienabschnitt befindet, ist der zweite Studienabschnitt anschließend innerhalb von 6 Semestern zu absolvieren.

Es muss auf das Bachelorstudium gewechselt werden.

Die Wiederzulassung zu einem bereits ausgelaufenen Studium (Diplomstudium IWW) ist nicht möglich. Das Studium muss immer zu den aktuell geltenden Curriculumskonditionen (in diesem Fall Umstellung auf BA IWW) aufgenommen werden.

Um den Studiengang zu wechseln, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung. Mit Hilfe der Äquivalenzliste ist ersichtlich, welches Modul wie angerechnet wird. Ist ein Modul nicht aufgelistet, fragen Sie bitte einen Termin im Sekretariat bei Frau Mag. Stürz an. Äquivalenzliste

Bitte wenden Sie sich an die Studienabteilung.

Das Angebot der Wirtschaftssprache 1 ist für IWW mehr ein "Nachhilfeangebot“. Die Module sind immer erst in der zweiten Runde geöffnet, da in IWW das Niveau 1 nicht angerechnet werden kann.

Um das Modul Wirtschaftssprache 2 absolvieren zu können, muss entweder das Modul Wirtschaftssprache 1 positiv absolviert werden oder der Einstufungstest positiv abgeschlossen werden.

Ja, es müssen beide Wirtschaftssprachen 2 absolviert werden, unabhängig davon, ob man an eine IWW Partneruniversität oder als Non-Exchange ins Ausland geht.

Es ist nicht möglich, die Wirtschaftssprache 2 nach dem Auslandssemester zu absolvieren, da es Voraussetzung ist, beide Wirtschaftssprachen erfolgreich abzuschließen, bevor der Auslandsaufenthalt angetreten werden kann.

Das ist grundsätzlich möglich und wird als „Non-Exchange“ bezeichnet. Wichtig zu erwähnen ist, dass man den gesamten Auslandsaufenthalt selbstständig planen muss.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Mag. Stürz, nachdem Sie alle relevanten Informationen Ihrer potentiellen Austauschuniversität eingeholt haben. Das Studienprogramm der ausländischen Universität ist im IWW-Büro bestätigen zu lassen, da sonst die Anerkennung der Prüfungsleistungen nicht gewährleistet ist.

Man unterscheidet externen von internen Anrechnungen.

Bei externen Anrechnungsfragen bitte immer eine Mail mit folgenden Informationen senden:

Studienerfolgsnachweis 

Kursbeschreibung des Moduls

den Link zum Studiengang

und entweder das Curriculum/Studienhandbuch als pdf oder den Link

Bei internen Anrechnungsfragen reicht eine Mail mit dem Studienerfolgsnachweis aus.

Zuerst muss geprüft werden, ob sich das Curriculum zwischenzeitlich geändert hat. Die bisher abgeschlossenen Kurse müssen mit den Kursen aus dem neuen Curriculum verglichen werden. Sofern Unterschiede zu erkennen sind, kann man sich diese notieren. Anschließend ist ein Termin mit Frau Mag. Stürz zu vereinbaren. Die Auflistung, als auch der Studienerfolgsnachweis sind mitzunehmen.

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