Anerkennung von Kursen

für Programm-Studierende:

Die Anerkennung von Kursen wird von Frau Mag. Maiko Stürz in einem gemeinsamen Termin mit den Programm-Studierenden durchgeführt.

Nach erfolgter Anerkennung können die Zuordnungen der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zu den Modulen in Innsbruck nicht mehr geändert werden (auch nicht im Bereich der freien Wahlfächer). Deshalb sollte die Anerkennung erst durchgeführt werden, nachdem sich die Studierenden sicher sind, wie diese Zuordnung erfolgen soll.

Studierende, die sich über die Zuordnung bereits im Klaren sind, können diese ab September an Frau Mag. Maiko Stürz schicken, die dann die Anerkennung vornehmen wird.

Voraussetzung: Der 'Transcript of Records' der Studierenden muss bereits im Büro für Internationale Wirtschaftswissenschaften aufliegen bzw. von den Studierenden mitgeschickt werden.

VERLINKUNG ANERKENNUNGSFORMULAR

 

für Non-Exchange-Studierende:

Fragen und Einzelheiten bezüglich der Anerkennung von Kursen für Non-Exchange Studierende werden in einem persönlichen Gespräch mit der Frau Mag Maiko Stürz geklärt.

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes füllt jeder Non-Exchange-Studierende das Formular "Antrag auf Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen" (Vorausbescheid) aus, das von Frau Mag. Maiko Stürz unterschrieben wird. Das Originalformular verbleibt bei der/dem Studierenden.

Sollten sich während des Auslandsaufenthaltes Veränderungen des ursprünglich geplanten Studienvorhabens ergeben, sind diese mit Frau Mag. Maiko Stürz abzuklären und nach dem Auslandsaufenthalt auf dem Originalformular zu bestätigen, um ein Ansuchen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen zu stellen.

Wird das im Ausland durchgeführte Studienprogramm genauso absolviert wie im "Ansuchen auf Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen" (Vorausbescheid) vereinbart wurde, so kann die/der Studierende sofort nach ihrer/seiner Rückkehr einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Prüfungsreferat stellen.

Das Ansuchen auf Anerkennung muss bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsreferat mit dem "Ansuchen auf Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen" (Vorausbescheid) und diversen anderen Dokumenten eingereicht werden.

Dem Ansuchen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen folgt ein Bescheid, der nachträglich nicht mehr verändert werden kann (z.B. was die Zuordnung der im Ausland absolvierten Kurse zu den Modulen in Innsbruck betrifft).

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