Finanzierung des Auslandsaufenthalts
Dieser Bereich bietet allen IWW-Studierenden eine Informations- und Serviceplattform für eine erfolgreiche Planung und Vorbereitung des verpflichtenden Auslandsaufenthalts.
Studierende der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften haben zwei Möglichkeiten ihren Auslandsaufenthalt zu absolvieren:
- als Programm-Studierende über den IWW-Test (Partnerinstitutionen)
- als Non-Exchange-Studierende (Selbstorganisation des Auslandsstudienjahrs)
Programm-Studierende
Programm-Studierende absolvieren ihren Auslandsaufenthalt an einer Partnerinstitution.
Voraussetzungen für die Zulassung zu einem ausländischen Studienplatz für Programm-Studierende ist die Teilnahme am Auswahlverfahren bestehend aus dem Notenranking und ggf. dem IWW-Test.
STIPENDIUM - für Programm-Studierende:
Studienbeitrag
Während ihres verpflichtenden Auslandsaufenthalts müssen IWW-Studierende keine Studienbeiträge im Inland entrichten.
Was muss geklärt werden?
Studierende stellen bei der Studienbeihilfenbehörde einen Antrag auf Studienförderung, um zu klären, ob ein Anspruch auf Studienbeihilfe im Inland besteht.
Studierende, die ihre Beihilfe im Inland beziehen, können während des Auslandsaufenthalts zusätzlich gefördert werden - unabhängig von der Höhe des Inlandsstipendiums.
Wer hat Anspruch auf welches Stipendium?
Für die Finanzierung des Auslandsaufenthalts kommen folgende Möglichkeiten in Frage, wobei es keine Doppelförderungen gibt:
- für Studienbeihilfenbezieher
Weiterzahlung der Studienbeihilfe im Inland und die Beihilfe für das Auslandsstudium
- für Nicht-Studienbeihilfenbezieher
ERASMUS-Stipendium (EU-Länder, LLP)
Joint-Study-Zuschuss (USA, CAN, AUS, ARG, MEX, Peru, etc.)
Wann und Wo werden Stipendienanträge gestellt?
Anträge auf Weiterzahlung der Studienbeihilfe und Beihilfe für ein Auslandsstudium:
Anträge sind erhältlich und einzureichen bei:
Studienbeihilfenbehörde
Andreas-Hofer-Str. 46, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 573370-0
Einreichtermine: für das WS von 20.09.-15.12. / für das SS von 20.02.-15.05.
Für den Auslandsaufenthalt gibt es ein gesondertes Formular, das erst nach der Zuteilung des Auslandsstudienplatzes vom Studierenden ausgefüllt und beim Büro für Internationale Wirtschaftswissenschaften (von der Studienbeauftragten Mag. Maiko STÜRZ) bestätigt werden muss.
Das bestätigte Formular wird vom Studierenden selbst in der Studienbeihilfenbehörde eingereicht.
Die Auszahlung der Stipendien erfolgt über die Studienbeihilfenbehörde.
ERASMUS-Stipendien:
sind nur für EU-Universitäten, mit denen ein LLP Vertrag abgeschlossen wurde, erhältlich. Anträge sind erhältlich und einzureichen bei:
Büro für Internationale Wirtschaftswissenschaften (IWW-Büro)
Fakultät für Betriebswirtschaft
Universitätsstraße 15, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 507-73181
Die Auszahlung der ERASMUS-Stipendien erfolgt über den:
Österreichischen Akademischen Austauschdienst (ÖAD)
Innrain 36, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 507-2496
Joint-Study-Stipendien:
Anträge sind erhältlich auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen und einzureichen im IWW-Büro.
Einreichtermine: 15.11., 01.02., 01.04., 01.06. (spätestens)
Voraussetzung für eine Unterstützung ist das Bestehen eines Austauschabkommens zwischen der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und einer ausländischen Universität außerhalb der EU.
Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch!
Die Auszahlung der Stipendien erfolgt über das Büro für Internationale Beziehungen.
Non-Exchange-Studierende
Non-Exchange ist die Selbstorganisation des Auslandsaufenthalts.
IWW-Non-Exchange-Studierende dürfen sich nicht an einer der Partnerinstitutionen des IWW-Programms bewerben. Die/der Studierende muss die Universitätssuche selbstständig vornehmen.
Die Vereinbarung über den Auslandsaufenthalt mindestens 6 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts mit Frau Mag. Maiko Stürz zu erfolgen.
Folgende Fragen sollte sich die/der Non-Exchange-Studierende vor dem Termin überlegen:
- Zur eigenen Studienplanung:
- Welche SBWL(s) will ich im 2. Studienabschnitt wählen?
- Informationen über die ausländische Universität:
- Wieviele Kurse werden an der ausländischen Universität pro Jahr bzw. Semester abgelegt?
- In welchem Programm werde ich studieren und wie viele Jahre umfasst es?
STIPENDIUM - für Non-Exchange-Studierende:
Studienbeitrag
Während ihres verpflichtenden Auslandsaufenthalts müssen IWW-Studierende keine Studienbeiträge im Inland entrichten.
Anträge auf Befreiung von Studienbeiträgen sind in der Studienabteilung erhältlich. Die ausgefüllten Formulare müssen vor dem geplanten Studienvorhaben im Ausland von Frau Mag. Maiko Stürz unterschrieben werden und in der Studienabteilung während der Inskriptionsfrist eingereicht werden.
ERASMUS Non-Exchange Stipendien
Es stehen keine ERASMUS Non-Exchange Stipendien zur Verfügung.
Was muss geklärt werden?
Studierende stellen bei der Studienbeihilfenbehörde einen Antrag auf Studienförderung, um zu klären, ob ein Anspruch auf Studienbeihilfe im Inland besteht.
Studierende, die ihre Beihilfe im Inland beziehen, können während des Auslandsaufenthalts zusätzlich gefördert werden - unabhängig von der Höhe des Inlandsstipendiums.
Wann und Wo werden Stipendienanträge gestellt?
Stipendien:
Studierende, die sich den Auslandsaufenthalt selbst organisieren, können nur über die Studienbeihilfenbehörde gefördert werden, sofern sie Anspruch auf ein Stipendium im Inland haben.
Anträge sind erhältlich und einzureichen bei:
Studienbeihilfenbehörde
Andreas-Hofer-Str. 46, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 573370-0
Stipendien auf Landesebene:
Es gibt Stellen auf Landesebene, die Stipendien für Auslandsstudien vergeben:
- Landesregierung
- Arbeiterkammer
- Industriellenvereinigungen
Informationen über diese Stipendien müssen von den Studierenden bitte selbst eingeholt werden.