Forschungsdatenmanagement (FAIR Infopoint)
Die innerfakultäre Servicestelle an der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften der Universität Innsbruck dient als Anlaufstelle für Forschende der Fakultät, um sie bei ihrem Forschungsdatenmanagement und der potentiellen Archivierung Ihrer Forschungsdaten bei AUSSDA, dem Austrian Social Science Data Archive, zu unterstützen. Der FAIR Infopoint ist somit Ansprechpartnerin für alles betreffend Forschungsdatenmanagement als auch die Schnittstelle der Fakultät zu AUSSDA.
Konkret geht es um beratende Leistungen bei Fragen zu effizientem Forschungsdatenmanagement, der Erstellung von Datenmanagementplänen (DMPs) sowie Unterstützung bei allen Schritten des Archivierungs- und Veröffentlichungsprozesses von Datensätzen bei AUSSDA.
Mittel- bis längerfristig ist die Etablierung einer „common culture of data stewardship“ an der Fakultät geplant.
Für die optimale Nachnutzbarkeit von Daten ist es wichtig, diese FAIR zu machen:
F - Findable
Um das automatische Auffinden relevanter Datensätze zu erleichtern, sollten (Meta-)Daten sowohl für Menschen als auch für Maschinen leicht auffindbar sein und mit einer dauerhaften Kennung versehen werden.
A – Accessible
Beschränkungen bei der Verwendung von Daten und Protokolle für die Abfrage oder das Kopieren von Daten werden sowohl für Menschen als auch für Maschinen explizit gemacht.
I - Interoperable
(Meta-)Daten sollten standardisierte Begriffe (kontrollierte Vokabulare) verwenden, Verweise auf andere (Meta-)Daten enthalten und maschinell verwertbar sein.
R – Re-usable
(Meta-)Daten sind so gut beschrieben, dass sowohl Menschen als auch Computer sie verstehen können und eine klare und zugängliche Datennutzungslizenz haben.
AUSSDA ist eine Dateninfrastruktur für die sozialwissenschaftliche Community in Österreich und bietet forschungsunterstützende Services an, insbesondere Datenarchivierung und Hilfe bei Datennachnutzung. Sozialwissenschaftliche Daten werden zugänglich und nachnutzbar gemacht, für Wissenschaft und Gesellschaft.

Der Research Life Cycle (RLC) setzt sich aus den Bereichen
- Planung und Design,
- Datensammlung,
- Datenverarbeitungen- und Analyse sowie
- Archivierung, Dissemination und Re-use von Daten
zusammen.
Die Leistungen beginnen mit der Beratung bei ersten Planungs- und Design-Schritten zu Beginn des Forschungsprozesses. Dies beinhaltet unter anderem Unterstützung bei der Erstellung von Datenmanagementplänen (DMPs), grundlegende Informationen zu den Nutzungsrechten sowie der Sammlung von Metadaten.
Im Bereich der Datensammlung unterstützt Open Science bei Fragen zum Umgang mit unterschiedlichen Datenarten und den dazu passenden Datenformaten, der Dokumentation der Vorgehensweise und bei Fragen zum Umgang mit Digitalen Daten (Stichworte: Speicherung, File-Naming, Versionskontrolle).
Beim Datenverarbeitungs- und Aufbereitungsprozesses wird bei Fragen zu dessen Dokumentation, als auch zu Data-Cleaning, Transformation und Anonymisierung/Pseudonymisierung der Forschungsdaten unterstützt. Schritte welche dazu dienen die Datenqualität zu verbessern und die spätere Archivierung in einem Repositorium (z.B. AUSSDA) zu erleichtern.
Sollten Sie sich für die Archivierung und Veröffentlichung Ihrer Daten bei AUSSDA entscheiden, steht Open Science an der Fakultät in enger Zusammenarbeit mit AUSSDA und ist Ihr erster Ansprechpartner. Auch hier berät die fakultäre Servicestelle bei Fragen die den Veröffentlichungsprozess betreffen (Stichworte: Langzeit-Datenformate, Datenschutz und Urheberrecht, Nutzungsrechte/Lizenztypen, Metadaten) und ist in Zusammenarbeit mit AUSSA intensiv an diesem Prozess beteiligt.
Im folgenden Dokument finden Sie ein Outline zur Erstellung eines Informed Consent Forms bestehend aus (1) einer ‚Information für Teilnehmer:innen‘ und (2) einer ‚informierten Einwilligungserklärung‘.
Der erste Abschnitt des Outlines enthält umfassende Information darüber, welche Inhalte in einer Information für Teilnehmer:innen und einer informierten Einwilligungserklärung enthalten sein sollten. Inklusive Info-Bites über relevante rechtliche Bestimmungen. Gefolgt von einem Abschnitt zu den Mindestanforderungen für ein Informed Consent Form. Der zweite Abschnitt enthält Textbausteine für die Formulierung eines Informed Consent Forms.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich nur um beispielhafte Veranschaulichung handelt. Die Textbausteine und rechtlichen Grundlagen müssen je nach Anwendungsfall individuell überprüft und entsprechend angepasst und zitiert werden!