Werden Sie Teil der Stiftung
Die Stiftung Universität Innsbruck wurde nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz (BStFG) gegründet und handelt nach dem Prinzip der Gemeinnützigkeit. Der Staat belohnt Stiften für gemeinnützige Zwecke. Ähnlich wie Spenden können Zuwendungen – auch testamentarischer Art – an die Universität Innsbruck und ihre gemeinnützige Stiftung Universität Innsbruck steuerlich abgesetzt werden:
10% der Jahreseinkünfte – bis zu 500.000 € – sind innerhalb von 5 Jahren steuerlich begünstigt. Immobilien können ohne Grunderwerbsteuer und der Gebühr für die Grundbucheintragung gestiftet werden.
Für weitere Möglichkeiten nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In jedem Fall empfehlen wir eine Prüfung Ihrer individuellen Möglichkeiten mit SteuerberaterInnen Ihres Vertrauens.
Bankverbindung
Tiroler Sparkasse
IBAN AT922050303302145820
BIC SPIHAT22XXX
Stiftung Universität Innsbruck