Bachelorstudium Informatik
Curriculum (2007W)
Ab dem Wintersemester 2019/2020 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen.
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Bachelor of Science
Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura/Äquivalentes Zeugnis und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0688 Interdisziplinäre Programme und Qualifikationen mit dem Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
Studienkennzahl
UC 033 521
Informationen zum Curriculum (2007W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 19.12.2018, 10. Stück, Nr. 147 (Änderung Verordnung des Aufnahmeverfahrens)
- Mitteilungsblatt vom 05.12.2018, 8. Stück, Nr. 114 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 16.05.2018, 39. Stück, Nr. 359 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2018/2019)
- Mitteilungsblatt vom 17.05.2017, 37. Stück, Nr. 539 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2017/2018)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 273 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 01.06.2016, 35. Stück, Nr. 421 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2016/2017)
- Mitteilungsblatt vom 02.05.2016, 24. Stück, Nr. 376 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 24.03.2016, 16. Stück, Nr. 287 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 17.02.2016, 12. Stück, Nr. 219 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 06.05.2015, 23. Stück, Nr. 352 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist für das Wintersemester 2015/2016)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 07.05.2014, 19. Stück, Nr. 378 (Festlegung der Zulassungsfrist Wintersemester 2014/2015)
- Mitteilungsblatt vom 19.02.2014, 12. Stück, Nr. 210 und 214 (Änderung Aufnahmeverfahren und Kosten)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 21.09.2011, 39. Stück, Nr. 555 (Berichtigung der Verlautbarung der Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 16.06.2011, 31. Stück, Nr. 482 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung
- Mitteilungsblatt vom 23.06.2010, 42. Stück, Nr. 330 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 23.04.2007, 30. Stück, Nr. 194
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Einführung in die Programmierung (PM 1/3 SSt/4,5 ECTS-AP,
- VO Einführung in die Praktische Informatik (PM 2/2 SSt/3 ECTS-AP),
- SL Einführung in die Praktische Informatik (PM 2/1 SSt/2 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20,5 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Die Regelungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) treten mit Studienjahr 2014/2015 außer Kraft und sind dann für alle Studierenden dieses Studiums nicht mehr anzuwenden.
Für Studierende, die ihr Studium vor dem 01.10.2014 (Studienjahr 2014/2015) begonnen haben, bedeutet das, dass die bisher im Curriculum als „STEOP-Lehrveranstaltungen“ ausgewiesenen Lehrveranstaltungen, wie alle Lehrveranstaltungen, bei negativem Prüfungsergebnis viermal wiederholt (= fünf Prüfungsantritte) werden können. Bereits erfolgte Antritte werden gemäß § 77 (2) UG auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte angerechnet.
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- Einführung in die Praktische Informatik, VO2 (3 ECTS-AP)
- Einführung in die Praktische Informatik, SL1 (2 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Erfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: Einführung in die Programmierung
5 ECTS-AP: Einführung in die Praktische Informatik
5 ECTS-AP: Einführung in die Technische Informatik
5 ECTS-AP: Einführung in die Theoretische Informatik
7,5 ECTS-AP: Lineare Algebra
7,5 ECTS-AP: Algorithmen und Datenstrukturen
7,5 ECTS-AP: Betriebssysteme
7,5 ECTS-AP: Diskrete Mathematik
7,5 ECTS-AP: Programmiermethodik
5 ECTS-AP: Analysis
7,5 ECTS-AP: Datenbanksysteme
5 ECTS-AP: Entwurf von Softwaresystemen
5 ECTS-AP: Funktionale Programmierung
7,5 ECTS-AP: Logik
5 ECTS-AP: Computergrafik
5 ECTS-AP: Einführung in autonome und intelligente Systeme
2,5 ECTS-AP: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
7,5 ECTS-AP: Rechnernetze und Internettechnik
10 ECTS-AP: Softwareentwicklung und Projektmanagement
2,5 ECTS-AP: Vertiefungsseminar
7,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
5 ECTS-AP: Wahlmodul
5 ECTS-AP: Wahlmodul
5 ECTS-AP: Wahlmodul
5 ECTS-AP: Wahlmodul
(*) Die vorgeschlagene Einteilung für das fünfte und sechste Semester kann bzw. soll individuell angepasst werden.
20 ECTS-AP: Seminar mit Bachelorarbeit
5 ECTS-AP: Verteilte Systeme
5 ECTS-AP: Wahlmodul
(*) Die vorgeschlagene Einteilung für das fünfte und sechste Semester kann bzw. soll individuell angepasst werden.
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-scientific-computing/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 25,5 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 27,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 25,8 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 21,5 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2020
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Deckblatt zur Einreichung der Bachelorarbeit (am Institut abzugeben)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass das Bearbeiten von Anerkennungsanträgen eine bestimmte Zeit in Anspruch nimmt und die Anerkennungen deshalb nicht unmittelbar nach Einreichung des Antrages im Prüfungsreferat im LFU:online ersichtlich sind. - Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studienbeauftragter (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Aart Middeldorp
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dipl.-Math. Dr. Tim Netzer