Integriertes Diplom­studium der Rechts­wissenschaften – Italienisches Recht

Du möchtest eine zweisprachige, praxisorientierte Ausbildung im italienischen Recht?

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Das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften – Italienisches Recht bildet Jurist:innen in italienischer und deutscher Sprache im italienischen Recht aus. Das Studium wird gemeinsam mit der Universität Padua und der Universität Trient durchgeführt.

Partneruniversitäten: Universität Padua und Universität Trient; gefördert durch die Autonome Provinz Bozen-Südtirol

Università degli studi di Padova

Università degli studi di Trento

Studienkennzahl
UC 102

Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. Beachten Sie, dass diese Zusatzprüfung nicht die letzte Prüfung des Studiums sein darf. 

Der Abschluss wird in Italien als Laurea magistrale in giurisprudenza anerkannt.

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FAQ

Ziel des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften – Italienisches Recht ist die Ausbildung zu zweisprachigen Universaljurist:innen im italienischen Recht mit einem Blick auf internationales und europäisches Recht, Rechtvergleich und relevante Rechtsbereiche für die Südtirol-Autonomie.

Die Absolvent:innen sollen befähigt sein, in allen Bereichen des Rechts auf hohem Niveau tätig zu sein. Sie sollen sich in neue und veränderte Rechtsmaterien schnell und kompetent einarbeiten können. Dabei sind juristische Fach- und Methodenkompetenzen im nationalen italienischen, europäischen und internationalen Recht und im Rechtsvergleich ebenso wichtig wie Kritikfähigkeit, Sprachkompetenz, perfekte Zweisprachigkeit deutsch/italienisch ergänzt durch gute Kenntnisse der englischen Rechtsprache, Argumentations- sowie Kommunikations- und Verhandlungskompetenz.

Das Integrierte Diplomstudium – Italienisches Recht bildet in seiner fachlichen Breite die Vorbildung für die klassischen reglementierten Rechtsberufe wie Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Notar:innen, Staatsanwält:innen und den fachkundigen Verwaltungsdienst in Italien, ebenso für eine rechtskundige Tätigkeit in Wirtschaft, Politik, Kultur und Sozialem.

Die Anforderungen für einen erfolgreichen Studienabschluss inkludieren insbesondere eine Diplomarbeit zum Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

Die vornehmlichen Betätigungsfelder der Absolvent:innen des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften – Italienisches Recht betreffen die klassischen Rechtsberufe. Dazu gehören: Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Staatsanwält:innen, Notar:innen, höhere rechtskundige Verwaltungsdienste.

Als Generalist:innen stehen den Absolvent:innen dieses Diplomstudiums auch zahlreiche andere Berufe mit Rechtsbezug offen: in Interessenverbänden (Kammern, Berufsvereinigungen), in supranationalen und internationalen Organisationen (z.B. Europäische Union, UNO, WTO) sowie in Wirtschaft, Politik, Kultur und Sozialem.

Absolvent:innentracking: Zeigt, in welche Berufsfelder Studierende nach dem Studienabschluss einsteigen 

Rund ums Studium​​​​​​​ Rechtswissenschaftliche Fakultät Prüfungsreferat Informationen für Studierende mit Behinderung

 

 

Warum Italienisches Recht in Innsbruck studieren?

„Weil wir das Italienische Recht in zwei Sprachen studieren können.“

Amy Bugnoli

„Perché l’Istituto nasce in un ambiente internazionale di unione tra Padova – Innsbruck – Trento.“

Elena Sandulli

„Weil wir nicht nur aus Büchern lernen, sondern auch durch viel Praxis, wie Mootcourts, die vom Institut organisiert werden.“ 

– Alex Fleischmann

Curriculum

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Integrierten Diplomstudium Rechtswissenschaften – Italienisches Recht erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Diplomstudiums.

Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Integrierten Diplomstudium Rechtswissenschaften – Italienisches Recht erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.

Für das Integrierten Diplomstudium Rechtswissenschaften – Italienisches Recht gilt aktuell das Curriculum 2018W.

Informationen zum Studienplan (2018W)

Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt das aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. VO Einführung in das Privatrecht (§ 2 Ziffer 1) VO 3, 6 ECTS-AP,
  2. VO Einführung in das öffentliche Recht (§2 Ziffer 2) VO 3, 6 ECTS-AP

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von höchstens 18 ECTS-AP absolviert werden. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Fächer / Module

Das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften - Italienisches Recht besteht aus zwei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.

Erster Studienabschnitt (zwei Semester)

Dieser Abschnitt vermittelt Grundlagen des Rechts, Grundlagen des juristischen Arbeitens und für JuristInnen wichtige ökonomische Kenntnisse. Gemeinsame deutschsprachige Lehrveranstaltungen mit den Studierenden des österreichischen Rechts runden diesen Teil ab.

  • Einführung in das Privatrecht
  • Einführung in das öffentliche Recht
  • Grundlagen des juristischen Arbeitens
  • Römisches Privatrecht
  • Rechtsgeschichte
  • Italienisches Verfassungsrecht I einschließlich italienischer Verfassungslehre sowie Allgemeine Staatslehre
  • Wirtschaft

Zweiter Studienabschnitt (acht Semester)

Gelehrt werden die für juristische Tätigkeiten unverzichtbaren Materien des geltenden Rechts. Im Wahlfachbereich kann eine Spezialisierung angestrebt werden. ProfessorInnen der Partneruniversitäten Padua und Trient tragen zur zweisprachigen Ausbildung bei.

Pflichtfächer

  • Italienisches Bürgerliches Recht
  • Internationales Privatrecht und europäisches und internationales Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
  • Italienisches Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
  • Italienisches Handels-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
  • Italienisches Strafrecht, Grundzüge des italienischen Strafvollzugsrechtes sowie Grundzüge der Kriminologie
  • Italienisches Strafprozessrecht
  • Italienisches Verfassungsrecht II: Südtiroler Autonomierecht
  • Italienisches Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
  • Südtiroler Verwaltungsrecht
  • Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des italienischen Sozialrechtes
  • Italienisches Steuerrecht
  • Europarecht
  • Völkerrecht
  • Internationales Minderheitenrecht und internationale Aspekte der Südtirol-Autonomie
  • Rechtsphilosophie
  • Deutsch-italienische Rechtsterminologie
  • Rechtsvergleich aus dem Privatrecht und aus dem öffentlichen Recht
  • Kurse nach Wahl, insbesondere in folgenden Vertiefungsbereichen: Internationales Recht und Europarecht; Andere Rechtssysteme und Rechtsvergleich; Grundlagen des Rechts; Recht der Justiz; Öffentliches Recht; Wirtschaftsrecht; Recht und Digitalisierung.

Termine

Erster Studienabschnitt:

Einteilung der PrüfungskandidatInnen:

Zweiter Studienabschnitt

Einteilung der PrüfungskandidatInnen:

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung18,9= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler29,4
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler29,5
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien22,2
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
März 2019

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Anerkennungen

Grundsätzlich wird die Mobilität der Studierenden begrüßt. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten (vgl. § 78 UG 2002):

  1. Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn sich die ECTS-Anrechnungspunkte für die jeweilige Prüfung an der Gastuniversität und an der Heimatuniversität in etwa entsprechen.
  2. Wird die Anzahl der einer Prüfung des Diplomstudiums des Italienischen Rechts zugeteilten ECTS-Anrechnungspunkte wesentlich unterschritten, muss eine Zusatzprüfung vorgeschlagen bzw. nachgewiesen werden.
  3. Eine Anrechnung erfolgt außerdem nur, wenn die Prüfung an der Gastuniversität in einem vergleichbaren Studium abgelegt wurde.
  4. Daher wird ersucht, allen Anträgen auf Anerkennung von Prüfungen einen aktuellen Internet-Ausdruck beizulegen, aus dem neben der ECTS-Anrechnungspunkte die Beschreibung und die Studienzuordnung der Lehrveranstaltung(en) hervorgeht, die die Grundlage der Prüfung(en) bildet(n), deren Anerkennung gewünscht wird.
  5. Die nach dem Innsbrucker Studienplan vorgesehenen schriftlichen Diplomprüfungen in den Hauptfächern können durch eine mündliche Prüfung an der Gastuniversität, auch wenn sie in Bezug auf die ECTS-Anrechnungspunkte übereinstimmen, nicht ersetzt werden. Eine solche Prüfung wird aber als mündlicher Prüfungsteil angerechnet.

Univ.-Prof. Dr. Esther Happacher (August 2018)

Zum Archiv für ältere Curricula Vorlesungsverzeichnis

Aus der Praxis

Prak­tika in Süd­ti­rol: Abkom­men unter­zeich­net

Rektorin Veronika Sexl und der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher haben Mitte Mai ein Abkommen unterzeichnet, das Südtiroler Studierenden weiterhin Praktika in der Südtiroler Landesverwaltung ermöglicht.

Euro­pä­i­sche Inte­gra­tion in Recht und Pra­xis

Knapp 30 Studierende, Lehrende und Forschende der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Innsbruck und Trient diskutierten im April in zwei Cross-Border-Seminaren zu „Challenges of European Integration in Law and Practice: Regional Perspectives and Beyond“ unions-, verfassungs- und verwaltungsrechtliche Herausforderungen der europäischen Integration.

Sprungbrett für eine Karriere in der EU

Welche Chancen für eine Karriere bei der EU bietet das Studium des Italienischen Rechts an der Uni Innsbruck den Studierenden? Eine Antwort auf diese Frage gab Dr. Sibylle Seyr, Referatsleiterin des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments, in Rahmen einer Informationsveranstaltung am 22. November 2023.

Italienisches Verfassungsrecht in der Praxis

Im September 2023 hatten 18 Studierende des Italienischen Rechts Gelegenheit, unter der Leitung von Prof. Esther Happacher die Praxis des italienischen Verfassungsrechts in Rom kennenzulernen. Besucht wurden der Verfassungsgerichtshof, das Parlament, der Staatsrat, das Außenamt des Landes Südtirol sowie die Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen, ebenso die österreichische Botschaft.

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