Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften - Italienisches Recht
Curriculum (2001W)
Gemeinsames Diplomstudium der Universität Innsbruck, der Universität Padua und der Universität Trient
Gefördert von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol
Magistra/Magister der Rechtswissenschaften (Mag.iur)
Dauer / ECTS-AP
10 Semester / 300 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch / Italienisch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
ISCED-F
0421 Recht
Studienkennzahl
UC 102
Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.
* Informationen zum Studienplan (2001W)
Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt das aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Studienplan/Gesamtfassung (bis 30.09.2018)
- Mitteilungsblatt vom 04.07.2018, 57. Stück, Nr. 533 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 04.06.2018, 49. Stück, Nr. 411 und 412 (Änderung des Studienplans und italienische Übersetzung)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 30.05.2017, 42. Stück, Nr. 591 (Änderung des Studienplans)
- Mitteilungsblatt vom 16.08.2005, 46. Stück, Nr. 184 (Zuteilung der ECTS-Anrechnungspunkte und Neuverlautbarung des Studienplans)
- Mitteilungsblatt vom 25.02.2002, 23. Stück, Nr. 344 (Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen aus dem Studienplan 1986W für den Studienplan 2001W)
- Mitteilungsblatt vom 25.02.2002, 22. Stück, Nr. 343
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Einführung in die Rechtswissenschaften (§ 3 Ziffer 1) VO 4, 6 ECTS-AP,
- VO Juristische Informations- und Arbeitstechnik (§ 3 Ziffer 2) VO 2, 3 ECTS-AP
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von höchstens 21 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Fächer / Module
Das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften besteht aus zwei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.
Erster Studienabschnitt (zwei Semester)
Dieser Abschnitt vermittelt Grundlagen des Rechts, den kompetenten Umgang mit Internetdatenbanken und für JuristInnen wichtige ökonomische Kenntnisse. Gemeinsame deutschsprachige Lehrveranstaltungen mit den Studierenden des österreichischen Rechts runden diesen Teil ab.
- Einführung in die Rechtswissenschaften
- Römisches Privatrecht
- Rechtsgeschichte
- Italienisches Verfassungsrecht einschließlich italienischer Verfassungslehre sowie Allgemeine Staatslehre
- Wirtschaft
Zweiter Studienabschnitt (sechs Semester)
Gelehrt werden die für juristische Tätigkeiten unverzichtbaren Materien des geltenden Rechts. Eine angestrebte zweisprachige Ausbildung wird auch durch die ProfessorInnen der Partneruniversität Padua gewährleistet.
- Italienisches Bürgerliches Recht einschließlich des italienischen internationalen Privatrechtes
- Italienisches Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
- Italienisches Handels- und Wertpapierrecht und Grundzüge des italienischen Immaterialgüterrechtes
- Italienisches Strafrecht, italienisches Strafprozessrecht und Grundzüge des italienischen Strafvollzugsrechtes sowie Grundzüge der Kriminologie
- Italienisches allgemeines Verwaltungsrecht, italienisches Verwaltungsverfahrensrecht und ausgewählte Gebiete des italienischen besonderen Verwaltungsrechtes sowie Verwaltungslehre
- Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des italienischen Sozialrechtes
- Europarecht
- Allgemeines Völkerrecht und Grundzüge des Rechtes der Internationalen Organisationen
- Rechtsphilosophie
- Kurse nach Wahl
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Ziel des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften ist die Ausbildung zu zweisprachigen UniversaljuristInnen im italienischen Recht. Die AbsolventInnen sollen befähigt sein, in allen Bereichen des Rechts auf hohem Niveau tätig zu sein. Sie sollen sich in neue und veränderte Rechtsmaterien schnell und kompetent einarbeiten können. Dabei sind juristische Fach- und Methodenkompetenzen im nationalen italienischen, europäischen und internationalen Recht ebenso wichtig wie Kritikfähigkeit, Sprachkompetenz, perfekte Zweisprachigkeit deutsch/italienisch, Argumentation, sowie Kommunikations- und Verhandlungskompetenz. Das Integrierte Diplomstudium bildet in seiner fachlichen Breite die Vorbildung für die klassischen reglementierten Rechtsberufe wie RechtsanwältInnen, RichterInnen, NotarInnen, StaatsanwältInnen und den fachkundigen Verwaltungsdienst in Italien, ebenso für eine rechtskundige Tätigkeit in Wirtschaft, Politik, Kultur und Sozialem.
Erwartete Lernergebnisse
Die Anforderungen für einen erfolgreichen Studienabschluss inkludieren insbesondere eine Diplomarbeit, zum Nachweis der Befähigung wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Die vornehmlichen Betätigungsfelder der AbsolventInnen des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften betreffen die klassischen Rechtsberufe. Dazu gehören: RichterInnen, RechtsanwältInnen, StaatsanwältInnen, NotarInnen, höhere rechtskundige Verwaltungsdienste. Als GeneralistInnen stehen den AbsolventInnen dieses Diplomstudiums auch zahlreiche andere Berufe mit Rechtsbezug offen; so etwa in Interessenverbänden (Kammern, Berufsvereinigungen), in supranationalen und internationalen Organisationen (z.B. Europäische Union, UNO, WTO) sowie in Politik, Kultur, Sozialem und Wirtschaft.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 21 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 29,7 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 28,3 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 21 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Termine
Einteilung der PrüfungskandidatInnen:
- Einführung in die Rechtswissenschaften
- Römisches Privatrecht
- Rechtsgeschichte
- Diritto costituzionale italiano
- Wirtschaft
- Prüfer/inneneinteilung und Prüfungssprachen
- Überblick über die Prüfungstermine im Wintersemester
- Überblick über die Prüfungstermine im Sommersemester
- Prüfungsanmeldung
Einteilung der PrüfungskandidatInnen:
- Diritto civile italiano (Italienisches Bürgerliches Recht)
- Diritto processuale civile italiano (Italienisches Zivilgerichtliches Verfahrensrecht)
- Diritto commerciale italiano, Diritto cambiario italiano, e principi del diritto italiano di autore e dei brevetti (Italienisches Handels- und Wertpapierrecht und Grundzüge des italienischen Immaterialgüterrechtes)
- Diritto penale italiano e principi del Diritto italiano della esecuzione penale, principi di criminologia (Italienisches Strafrecht und Grundzüge des italienischen Strafvollzugsrechtes sowie Grundzüge der Kriminologie)
- Diritto processuale penale italiano (Italienisches Strafverfahrensrecht)
- Diritto amministrativo generale italiano, Diritto processuale amministrativo italiano e materie scelte di Diritto amministrativo speciale italiano; scienza dell’amministrazione (Italienisches allgemeines Verwaltungsrecht, italienisches Verwaltungsverfahrensrecht und ausgewählte Gebiete des italienischen besonderen Verwaltungsrechtes sowie Verwaltungslehre)
- Diritto del lavoro italiano e principi del Diritto italiano della Previdenza Sociale (Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des italienischen Sozialrechtes)
- Europarecht
- Allgemeines Völkerrecht und Grundzüge des Rechtes der Internationalen Organisationen
- Rechtsphilosophie
- Grundzüge fremder Privatrechtssysteme
- Diritto finanziario italiano (Italienisches Finanzrecht)
- Diritto italiano dell’economia (Italienisches Wirtschaftsrecht)
- Materie scelte di Diritto amministrativo speciale italiano (Ausgewählte Gebiete des italienischen besonderen Verwaltungsrechtes)
- Volkswirtschaftslehre und -politik
- Finanzwissenschaften
- Angewandte Statistik und Datenverarbeitung
- Psychologie für Juristen
- Politikwissenschaft
- Politische Staaten- und Verfassungsgeschichte der Neuzeit
Formulare
- Anmeldung einer Diplomarbeit
HINWEIS: Bitte bei der Einreichung der Diplomarbeit die Bestätigung der elektronischen Einreichung mitbringen. - Deckblatt der Diplomarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Diplomarbeit beifügen)
- Einreichung einer Diplomarbeit (Merkblatt)
- Sperre der Diplomarbeit
Anerkennungen
Grundsätzlich wird die Mobilität der Studierenden begrüßt. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten (vgl. § 78 UG 2002):
- Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn sich die ECTS-Anrechnungspunkte für die jeweilige Prüfung an der Gastuniversität und an der Heimatuniversität in etwa entsprechen.
- Wird die Anzahl der einer Prüfung des Diplomstudiums des Italienischen Rechts zugeteilten ECTS-Anrechnungspunkte wesentlich unterschritten, muss eine Zusatzprüfung vorgeschlagen bzw. nachgewiesen werden.
- Eine Anrechnung erfolgt außerdem nur, wenn die Prüfung an der Gastuniversität in einem vergleichbaren Studium abgelegt wurde.
- Daher wird ersucht, allen Anträgen auf Anerkennung von Prüfungen einen aktuellen Internet-Ausdruck beizulegen, aus dem neben der ECTS-Anrechnungspunkte die Beschreibung und die Studienzuordnung der Lehrveranstaltung(en) hervorgeht, die die Grundlage der Prüfung(en) bildet(n), deren Anerkennung gewünscht wird.
- Die nach dem Innsbrucker Studienplan vorgesehenen schriftlichen Diplomprüfungen in den Hauptfächern können durch eine mündliche Prüfung an der Gastuniversität, auch wenn sie in Bezug auf die ECTS-Anrechnungspunkte übereinstimmen, nicht ersetzt werden. Eine solche Prüfung wird aber als mündlicher Prüfungsteil angerechnet.
Univ.-Prof. Dr. Esther Happacher (August 2018)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Esther Happacher, LLM
studieninfo.koordination.italienisches recht