Diplom­studium Rechts­wissenschaften

Du möchtest das Rechtssystem verstehen und dir juristische Kompetenzen aneignen?

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Recht gestaltet unsere Gesell­schaft, Jurist:innen sind Ver­mittler zwischen Recht und Mensch. Das Diplom­studium Rechts­wissenschaften vermittelt grund­legende Kenntnisse des Rechts­systems in all seinen Teil­gebieten. 

Es dient der wissen­schaftlichen Berufs­vorbildung für Rechts­anwält:innen, Richter:innen, Notar:innen und andere juristische Berufe.

Studienkennzahl
UC 100

Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. Beachten Sie, dass diese Zusatzprüfung nicht die letzte Prüfung des Studiums sein darf. 

Alle StudienStudienberatungErweiterung

FAQ

Die Absolvent:innen des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften verfügen über grundlegendes und wissenschaftlich vertieftes universaljuristisches Wissen inhaltlicher und methodischer Art und besitzen die Fähigkeit, sich in spezifische Materien und in besondere Erfordernisse aller juristischen Berufe einzuarbeiten.

Sie sind in der Lage, Zusammenhänge zwischen Recht, Staat und Gesellschaft zu erkennen sowie anspruchsvolle rechtliche Problemstellungen mit juristischer Lösungsmethodik selbstständig zu bewältigen. Ihre durch diese universitäre Ausbildung erworbene hohe Problemlösungskompetenz bereitet sie darauf vor, in allen juristisch relevanten Berufsfeldern sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene wissenschaftlich fundiert tätig zu werden.

Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften dient der wissenschaftlichen Vorbereitung für jene Berufe, deren Ausübung Kenntnisse des Rechts erfordern. Im Zentrum stehen das österreichische Recht und seine internationalen Bezüge.

Dementsprechend werden alle Teildisziplinen der österreichischen Rechtsordnung sowie ihre historischen und theoretischen Grundlagen mit dem Ziel gelehrt, die Studierenden zur juristisch fundierten Problemlösung in der Praxis zu befähigen. Spezifische Interessen der Studierenden können nach ihrer Wahl vertieft werden.

Die im Diplomstudium Rechtswissenschaften vermittelte fachliche Breite und profunden juristischen Detailkenntnisse qualifizieren zum Eintritt in oder zur weiteren Ausbildung für klassische Rechtsberufe wie Notar:in, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt, Richter:in, Staatsanwältin und Staatsanwalt, Verwaltungsjurist:in.

Mit seiner breiten Ausrichtung stehen Absolvent:innen dieses Studium darüber hinaus auch alle anderen Berufe offen, die juristische Kenntnisse erfordern, zum Beispiel in der Wirtschaft, in internationalen Organisationen, in der Diplomatie, in NGOs oder in Forschung und Lehre.

Absolvent:innentracking: Zeigt, in welche Berufsfelder Studierende nach dem Studienabschluss einsteigen 

Rund ums Studium Rechtswissenschaftliche Fakultät Prüfungsreferat Informationen für Studierende mit Behinderung

 

 

Warum Rechts­wissenschaften in Innsbruck studieren?

Das Diplom­studium der Rechts­wissen­schaften vermit­telt grund­legende Kennt­nisse in allen Fächern und ihren Metho­den zur Aus­bildung von Universal­jurist:innen.

Das Stu­dium dient der wissen­schaft­lichen Berufs­vorbildung insbe­sondere für jene Berufe, für deren Aus­übung das Stu­dium der Rechts­wissen­schaften Voraussetzung ist.

Curriculum

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Diplomstudium Rechtswissenschaften erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Diplomstudiums.

Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Diplomstudium Rechtswissenschaften erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.

Für das Rechtswissenschaften gilt aktuell das Curriculum 2020W.

Informationen zum Studienplan (2020W)

Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt den aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. VO Einführung in die Rechtswissenschaften (§ 7 1 Z 1) VO 4, 6 ECTS-AP,
  2. VO Juristische Methoden und ihre Anwendung (§ 7 1 Z 2) VO 2, 4 ECTS-AP

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-AP absolviert werden. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Fächer / Module

Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften besteht aus drei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.

Erster Studienabschnitt (ein Semester - 32 ECTS-AP)

Pflichtfächer:

  • Einführung in die Rechtswissenschaften
  • Juristische Methoden und ihre Anwendung
  • Römisches Privatrecht
  • Rechtsgeschichte
  • Übung aus Römischem Privatrecht oder Übung aus Rechtsgeschichte

Zweiter Studienabschnitt (fünf Semester - 145 ECTS-AP)

Pflichtfächer:

  • Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht
  • Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
  • Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
  • Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht
  • Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsrecht
  • Finanzrecht
  • Europarecht
  • Völkerrecht
  • Strafrecht und Strafverfahrensrecht
  • Philosophie, Theorie und Methoden des Rechts
  • Übungen aus drei verschiedenen Fächern gemäß Z 1 bis 10
  • Seminar aus einem der Fächer gemäß Z 1 bis 11 und § 7 Z 3 und 4
  • AG Rechtswissenschaftliches Arbeiten

Dritter Studienabschnitt (zwei Semester - 63 ECTS-AP)

Wahlfächerkörbe:

  • Justiz - Rechtspraxis
  • Verwaltung
  • Recht der Wirtschaft
  • Arbeit, Soziales, Wohnen
  • Europarecht und Völkerrecht
  • Ausländische Rechtsordnungen und Rechtsvergleichung
  • Italienisches Recht
  • Recht und Digitalisierung
  • Juristische Berufskompetenzen

Einzelne Wahlfächer

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung29,4= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler26,6
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler24,2
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien 19,8
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Anerkennungen

Zum Archiv für ältere Curricula Vorlesungsverzeichnis

Aus der Praxis

Moot Court Zivilrecht

Moot Court Zivil­recht: Stu­dium und Pra­xis ver­eint

Rückblick auf das Moot Court Zivilrecht 2024/25

"Best Team "-Award für Studierende der Universität Innsbruck

Moot Court Ver­ga­be­recht 2024

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Seminar „Law Clinic“ und Exkursion nach Wien

Semi­nar „Law Clinic“ und Exkur­sion nach Wien

Studierende berichten über spannende Einblicke

Ände­rungen der Ge­setzes­lage für auto­no­mes Fahren in Öster­reich

Selbstfahrende Fahrzeuge werden auch in Österreich Realität. Für den Einsatz neuer Technologien braucht es passende gesetzliche Rahmenbedingungen. Wer übernimmt die Haftung im Falle eines Schadens? Wie muss ein selbstfahrendes Auto programmiert werden, wenn es in Konfliktsituationen um Menschenleben geht? Auch Juristen der Uni Innsbruck beschäftigen sich mit solchen Fragen.

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