European Master in Classical Cultures
Curriculum (2010W)
Ab dem Wintersemester 2020/2021 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen.
Master of Arts (MA)
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Fakultät
Philosophisch-Historische Fakultät
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0288 Interdisziplinäre Programme und Qualifikationen mit demSchwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste
Studienkennzahl
UC 066 700
* Informationen zum Curriculum (2010W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 18.12.2019, 10. Stück, Nr. 141 (Auflassung des Studiums)
- Curriculum/Gesamtfassung (gültig ab 01.10.2012)
- Mitteilungsblatt vom 15.05.2012, 27. Stück, Nr. 275 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (gültig ab 01.10.2010)
- Mitteilungsblatt vom 29.09.2010, 54. Stück, Nr. 483 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 23.06.2010, 41. Stück, Nr. 326
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck
- Bachelorstudium Archäologien (2009W)
- Bachelorstudium Classica et Orientalia (2009W)
- Bachelorstudium Geschichte (2009W)
- Bachelorstudium Archäologien (2015W)
- Bachelorstudium Classica et Orientalia (2015W)
- Bachelorstudium Europäische Ethnologie
- Bachelorstudium Geschichte (2015W)
- Bachelorstudium Kunstgeschichte
- Bachelorstudium Musikwissenschaft
- Bachelorstudium Philosophie
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum gemeinsamen Studienprogramm European Master in Classical Cultures setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Masterstudiums abzulegen sind.
Weitere Zulassungsbedingungen sind:
- Deutschkenntnisse im Sinne des § 63 Abs. 3 UG,
- Kenntnisse in zwei weiteren modernen Sprachen
(davon mindestens eine offizielle Sprache einer der Partneruniversitäten) und - (Alt-)Griechisch- oder Lateinkenntnisse im Ausmaß von acht Wochenstunden an einer höheren Schule.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: Interdisziplinäres Blockseminar
20,0 ECTS-AP: Kernbereich Fachgebiet 1
5,0 ECTS-AP: Kernbereich Fachgebiet 2 >weiter 2. Semster
10,0 ECTS-AP: Kernbereich Fachgebiet 3
10,0 ECTS-AP: Vertiefungsbereich Sprache
10,0 ECTS-AP: Vertiefungsbereich Methode
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
>15,0 ECTS-AP: Kernbereich Fachgebiet 2
15,0 ECTS-AP: Erweiterungsbereich: Wahlmodule oder Praxis
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 33,3 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 66,7 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2020
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d