Masterstudium International Management
Curriculum (2025W)
Master of Science
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Betriebswirtschaft
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0413 Management und Verwaltung
Studienkennzahl
UC xxx
Bewerbung
Für einen optimalen Studienverlauf wird empfohlen, das Studium im Wintersemester aufzunehmen.
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium International Management, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Masterstudium International Management gilt aktuell das Curriculum 2025W.
Informationen zum Curriculum (2025W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2024, 79. Stück, Nr. 889 (Änderung des Curriuclums)
- Mitteilungsblatt vom 06.06.2023, 46. Stück, Nr. 539
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen.
Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Es gelten zudem die folgenden qualitativen Zulassungsbedingungen gemäß § 63a Abs. 1 UG:
- Fähigkeit, betriebswirtschaftliches und volkswirtschaftliches Wissen mit Bezug auf einen internationalen Kontext sowie fundierte Wirtschaftsfremdsprachenkenntnisse, die für internationales Management Voraussetzung sind, mit wirtschaftswissenschaftlichen qualitativen und quantitativen Methodenkenntnissen in Verbindung zu bringen. Diese Kenntnisse gelten als erbracht, wenn Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-AP aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre mit internationalem Bezug, mindestens 15 ECTS-AP aus dem Bereich Volkswirtschaftslehre mit internationalem Bezug sowie mindestens 10 ECTS-AP aus dem Bereich Wirtschaftsfremdsprachen positiv absolviert wurden.
- Gültiger GMAT (Graduate Management Admission Test) mit mind. 550 Punkten bzw. GMAT Focus mit mind. 525 Punkten (nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung). Anstelle des GMAT gilt auch eine Gesamtnote zwischen 1,0 und 2,8, wenn ein fachlich in Frage kommendes Studium (lt. § 3 Abs. 2) an der Universität Innsbruck absolviert wurde.“
Empfohlener Studienverlauf (in Bearbeitung)
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
in Bearbeitung
in Bearbeitung
in Bearbeitung
in Bearbeitung
in Bearbeitung
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters