Master­studium Pharmaceutical Sciences – Drug Development and Regulatory Affairs

Du möchtest dich mit wissenschaftlichen und regulatorischen Aspekten der präklinischen und klinischen Arzneimittelentwicklung beschäftigen?

Informationen zum Aufnahmeverfahren MUI

Das englischsprachige Masterstudium Pharmaceutical Sciences – Drug Development and Regulatory Affairs wird als gemeinsames Studienprogramm von der Medizinischen Universität Innsbruck und der Universität Innsbruck in Zusammenarbeit mit führenden Experten aus internationalen Pharmaunternehmen und Aufsichtsbehörden angeboten.

Das Ziel dieses Masterstudiums ist es, Fachkräfte auszubilden, die den gesamten Prozess der Entwicklung neuer Arzneimittel verstehen und in der Lage sind, diesen in ihrem zukünftigen beruflichen Umfeld erfolgreich anzuwenden und umzusetzen.

Bitte beachten Sie: die Unterrichtssprache dieses Studiums ist Englisch.

Advisory Board

Das Aufnahmeverfahren PHARM_SCI wird für alle Studienwerbenden durch die Medizinische Universität Innsbruck organisiert und durchgeführt, die Zulassung erfolgt an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Studienkennzahl
UC 066 607

Alle StudienStudienberatung

FAQ

Ziele dieses gemeinsamen englischsprachigen Masterstudiums ist die Ausbildung von Expert:innen, welche die für die Entwicklung neuer Arzneimittel erforderlichen Prozesse in ihrer Gesamtheit verstehen und in ihrem späteren beruflichen Umfeld anwenden und erfolgreich umsetzen können.

Absolvent:innen erwerben eine fundierte technische und wissenschaftliche Ausbildung im Bereich der Arzneimittelentwicklung sowie der dafür erforderlichen regulatorischen Prozesse. Dies umfasst unter anderem relevantes Wissen über die Grundlagen von Krankheitsprozessen, die durch Arzneimittel beeinflusst werden können, sowie über molekulare Strukturen, die als Zielstrukturen für Therapeutika dienen.

Sie verfügen über detaillierte Kenntnisse über Strategien und Methoden, die für die präklinische und klinische Entwicklung sowie die Prüfung von Arzneimitteln erforderlich sind. Darüber hinaus besitzen sie theoretisches und praktisches Wissen über regulatorische Prozesse, die in Europa für eine erfolgreiche Zulassung von Arzneimitteln notwendig sind. Dadurch sind sie in der Lage, komplexe Projekte im Bereich der modernen Arzneimittelentwicklung eigenständig und erfolgreich zu planen, zu organisieren und  – bis hin zur finalen Marktzulassung - umzusetzen. Zudem haben die Absolvent:innen die Möglichkeit, sich im Rahmen anwendungsorientierter Projekte weiter zu spezialisieren.

Insbesondere erwerben Absolvent:innen Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Präklinische Arzneimittelentwicklung
  • Qualitätsaspekte von Arzneimitteln
  • Klinische Prüfung und Entwicklung von Arzneimitteln
  • Good Manufacturing Practice, Good Clinical Practice, Good Laboratory Practice
  • Biostatistik und Datenmanagement
  • Arzneimittelregulierung und Zulassung
  • Pharmakoökonomie, Arzneimittelüberwachung
  • Geschlechtsspezifische und diversitätsbezogene Aspekte in der Entwicklung und Anwendung von Arzneimitteln

Nein, dieses Masterstudium konzentriert sich nicht auf die Entdeckung neuer Wirkstoffe. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf qualitativen Prozessen und regulatorischen Rahmenbedingungen im nicht-klinischen und klinischen Bereich der Arzneimittelzulassung. Studierende werden unter anderem erhalten von führenden Experten mit umfangreicher Erfahrung in der Branche ausgebildet. Sie erlangen tiefgehendes Wissen über den Arzneimittelentwicklungsprozess und Einblicke in regulatorische Verfahren – sowohl aus Sicht der Pharmaindustrie als auch der Aufsichtsbehörden.

Nein, dieses Masterstudium ist kein Programm für Klinische Pharmazie oder Pharmakologie. Klinische Pharmazie ist Teil unseres Masterstudiums Pharmazie.

Ja, grundsätzlich ist es möglich, dieses Masterstudium parallel zu einem anderen Masterstudium zu belegen. Dadurch kann sich die Studiendauer jedoch verlängern. Während einige Vorlesungen auch online verfügbar sind, erfordert die Teilnahme an vielen praktischen Kursen und Seminaren Anwesenheit vor Ort.

Das Masterstudium qualifiziert Absolvent:innen für eine anschließende Tätigkeit in Pharmaunternehmen, Aufsichtsbehörden, klinischen Forschungsorganisationen sowie für weiterführende Studien in nationalen und internationalen Doktoratsprogrammen.

Absolvent:innentracking: Zeigt, in welche Berufsfelder Studierende nach dem Studienabschluss einsteigen 

Das Bewerbungsverfahren für dieses Masterstudium wird von der Medizinischen Universität Innsbruck organisiert und durchgeführt. Die Zulassung selbst erfolgt jedoch an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Wichtiger Hinweis: Ein abgeschlossenes Bachelorstudium ist für die Bewerbung und das Zulassungsverfahren zunächst nicht erforderlich. Allerdings muss der Bachelorabschluss bis zum Ende der Zulassungsfrist vorliegen, um die Inskription abzuschließen.

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren: https://www.i-med.ac.at/studium/zulassung/zulassung_pharm_sci.html.de

Fakultät für Chemie und Pharmazie Prüfungsreferat Informationen für Studierende mit Behinderung

 

 

Warum Pharmaceutical Sciences in Innsbruck studieren?

Alexandra und Gregor nehmen dich mit und geben dir einen Einblick in das Masterstudium Pharmaceutical Sciences.

Curriculum

Informationen zum Curriculum (2022W)

Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Medizinischen Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • Info folgt in Kürze

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35
.

7,5 ECTS-AP: Einführungsmodul
15,0 ECTS-AP:Präklinische Forschung und Entwicklung
7,5 ECTS-AP:Qualitätsaspekte von Prüfpräparaten (IMP)

7,5 ECTS-AP:Klinische Entwicklung von Arzneimitteln
7,5 ECTS-AP: Biostatistik und Datenmanagement
7,5 ECTS-AP: Durchführung klinischer Studien

7,5 ECTS-AP: Arzneimittelregulierungsangelegenheiten und Marktzulassung

15,0 ECTS-AP: Antrag auf klinische Prüfung und Zulassung
15,0 ECTS-AP:Wahlmodul: „Praxis in der Industrie“ oder „Vertiefung Arzneimittelentwicklung und regulatorisches Umfeld“

2,5 ECTS-AP: Vorbereitung Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit

folgt in Kürze

Studienverlauf
SemesterECTS-APTitel

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Zum Archiv für ältere Curricula Vorlesungsverzeichnis

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Vom 5. bis 8. Februar 2025 war die Abteilung für Klinische Pharmazie Gastgeber der 14. Pharmaceutical Care Network Europe Working Conference. 

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