Master­studium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Du möchtest dich den aktuellen Herausforderungen der Wirtschaft, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit stellen und rechtliche Lösungen für die Zukunft mitgestalten?

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Im Anschluss an ein passendes Bachelorstudium ermöglicht dieses Masterstudium nicht nur eine weitere Vertiefung in wirtschaftsrechtlichen Fragen, sondern alternativ auch eine Fokussierung auf juristische Herausforderungen der Digitalisierung oder der Nachhaltigkeit.

Es dient der wissenschaftlichen Vorbereitung auf Berufe in den genannten Bereichen, sei es etwa in der Wirtschaft, in der Steuerberatung, in der Tech-Branche, in der Verwaltung oder in NGOs. Es qualifiziert aber auch zur Aufnahme eines „klassischen“ juristischen Berufes in der Anwaltei, bei Gericht oder im Notariat.


Die Eckdaten zum Studium
folgen in Kürze.

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FAQ

Die Absolvent:innen dieses Studiums verfügen über hochspezialisiertes juristisches Wissen inhaltlicher und methodischer Art mit ausgewählten Schwerpunkten im Wirtschaftsrecht, neueste Erkenntnisse und vertiefte Kompetenzen an den Schnittstellen von Recht und Wirtschaft, Recht und Digitalisierung oder Recht und Nachhaltigkeit sowie, abhängig von der gewählten Vertiefung, grundlegende Kenntnisse ausgewählter Bereiche der Betriebswirtschaft, der digitalen Technologien und Inhalte oder der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit.

Info-Vortrag zum Studium

Dieses Masterstudium dient der vertiefenden wissenschaftlichen Berufsvorbildung von Jurist:innen für Tätigkeiten mit besonderen Bezügen zur Wirtschaft, zur Digitalisierung oder zur Nachhaltigkeit, aber auch in den klassischen Rechtsberufen.

Aufgrund der vom Studium vermittelten fachlichen Breite und fortgeschrittenen juristischen Detailkenntnisse qualifiziert das Masterstudium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zum Eintritt in klassische Rechtsberufe bei Gericht, in der Anwaltschaft, im Notariat und in der Verwaltung. Es befähigt Absolvent:innen dazu, als Jurist:innen in Berufsfeldern tätig zu werden, in denen interdisziplinäre Kompetenzen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Wirtschaft erforderlich sind, sowie Führungspositionen zu übernehmen.
Absolvent:innentracking: Zeigt, in welche Berufsfelder Studierende nach dem Studienabschluss einsteigen 

Rechtswissenschaftliche Fakultät Prüfungsreferat Informationen für Studierende mit Behinderung

 

 

Curriculum

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Master Masterstudium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Masters.

Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Master Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.

Für das Masterstudium Masterstudium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit gilt aktuell das Curriculum 2024W.


Informationen zum Curriculum (2024W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck (oder gleichwertig):


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

  6,0 ECTS-AP: PM Vertiefung Bürgerliches Recht und besondere Außerstreitverfahren
  8,0 ECTS-AP: PM Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
  8,0 ECTS-AP: PM Internationales Recht
  8,0 ECTS-AP: PM Wirtschaftsstrafrecht und Strafverfahrensrecht

  8,0 ECTS-AP: PM Angewandtes Wirtschaftsverwaltungsrecht

und

Vertiefungsbereich Wirtschaft
14,0 ECTS-AP: PM Recht im Lebenszyklus von Unternehmen
  8,0 ECTS-AP: WM 1 Allgemeiner Teil (§ 9 Abs. 2)

oder

Vertiefungsbereich Digitalisierung
 10 ECTS-AP: PM Grundlagen von Recht und Digitalisierung
 10 ECTS-AP: PM Recht der neuen Medien und Technologien
2,0 ECTS-AP: Seminar Masterarbeit

oder

Vertiefungsbereich Nachhaltigkeit
 11 ECTS-AP: PM Grundlagen von Recht und Nachhaltigkeit
9,0 ECTS-AP: PM Recht der ökonomischen Nachhaltigkeit
2,0 ECTS-AP: Seminar Masterarbeit

Vertiefungsbereich Wirtschaft 
   10 ECTS-AP: PM Steuerrecht und betriebswirtschaftliche Steuerlehre
  6,0 ECTS-AP: PM Finanzstrafrecht
  6,0 ECTS-AP: PM Betriebswirtschaftslehre
  8,0 ECTS-AP: WM 2 Wirtschaft (§ 12 Abs 2)

oder

Vertiefungsbereich Digitalisierung
  8,0 ECTS-AP: PM Datenschutz und Datenwirtschaft
  8,0 ECTS-AP: PM Digitalisierung im Zivil- und Verwaltungsrecht
  8,0 ECTS-AP: WM 1 Digitalisierung (§ 10 Abs. 2)
  8,0 ECTS-AP: WM 2 Digitalisierung (§ 10 Abs. 2)

oder

Vertiefungsbereich Nachhaltigkeit
  6,0 ECTS-AP: PM Recht der ökologischen Nachhaltigkeit 
   10 ECTS-AP: PM Recht der sozialen Nachhaltigkeit
  8,0 ECTS-AP: WM 1 Nachhaltigkeit (§ 11 Abs. 2)
  8,0 ECTS-AP: WM 2 Nachhaltigkeit (§ 11 Abs. 2)


20 ECTS-AP: Masterarbeit

und

Vertiefungsbereich Wirtschaft
8,0 ECTS-AP: WM 3 Wirtschaft (§ 12 Abs 2)
2,0 ECTS-AP: Seminar Masterarbeit

oder

Vertiefungsbereich Digitalisierung
8,0 ECTS-AP: WM 3 Allgemeiner Teil (§ 9 Abs. 2)

oder

Vertiefungsbereich Nachhaltigkeit
WM 3 Allgemeiner Teil (§ 9 Abs. 2)

Termine

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT:  Hervorragende Leistung40,6= 100 %
 2  GUT:  Generell gut, einige Fehler32,2
 3 BEFRIEDIGEND:  Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler19,7
 4 GENÜGEND:  Leistung entspricht den Minimalkriterien7,5
 5 NICHT GENÜGEND:  Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021


Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Zum Archiv für ältere Curricula Vorlesungsverzeichnis

Aus der Praxis

„Oft ein­sei­tige Infor­ma­ti­ons­ver­brei­tung in Social Media“

Der Wirtschaftsinformatiker Andreas Eckhardt hat sich mit seinem Mitarbeiter Khalid Durani und weiteren Kollegen in einer aktuellen Studie den Einfluss von sozialen Medien auf den Online-Diskurs – konkret bezogen auf visuelle Medien im Krieg in der Ukraine – näher angesehen. Die Ergebnisse lassen sich auch breiter lesen.

Zwei­ter Herbst­fest­akt des Vize­rek­to­rats für For­schung

Mitte November hat das Vizerektorat für Forschung seinen großen Herbstfestakt gefeiert: Preisträger:innen und Stipendiat:innen zweier Doktorats-Förderprogramme wurden gemeinsam in feierlichem Rahmen ausgezeichnet und konnten die Gelegenheit zur Vernetzung untereinander nutzen.

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Ende Februar 2023 wurde die dritte Tranche der Doktoratsstipendien aus der Nachwuchsförderung 2022 im Archäologischen Universitätsmuseum im Hauptgebäude vergeben. Acht Dissertant*innen aus sieben Fakultäten können sich über eine Förderzusage freuen.

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