Masterstudium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Curriculum (2024W)
Master des Wirtschaftsrechts, LL.M. (Wirtschaftsrecht)
Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0421 Recht
Studienkennzahl
UC 066 900
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Master Masterstudium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Masters.
Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Master Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Masterstudium Masterstudium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit gilt aktuell das Curriculum 2024W.
Informationen zum Curriculum (2024W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 30.10.2024, 9. Stück, Nr. 89 (Anerkennungsverordnung)
- Mitteilungsblatt vom 30.10.2024, 9. Stück, Nr. 87 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 12.06.2024, 75. Stück, Nr. 853 (Neuerlassung 2024)
Voraussetzung
Fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck (oder gleichwertig):
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
6,0 ECTS-AP: PM Vertiefung Bürgerliches Recht und besondere Außerstreitverfahren
8,0 ECTS-AP: PM Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
8,0 ECTS-AP: PM Internationales Recht
8,0 ECTS-AP: PM Wirtschaftsstrafrecht und Strafverfahrensrecht
8,0 ECTS-AP: PM Angewandtes Wirtschaftsverwaltungsrecht
und
Vertiefungsbereich Wirtschaft
14,0 ECTS-AP: PM Recht im Lebenszyklus von Unternehmen
8,0 ECTS-AP: WM 1 Allgemeiner Teil (§ 9 Abs. 2)
oder
Vertiefungsbereich Digitalisierung
10 ECTS-AP: PM Grundlagen von Recht und Digitalisierung
10 ECTS-AP: PM Recht der neuen Medien und Technologien
2,0 ECTS-AP: Seminar Masterarbeit
oder
Vertiefungsbereich Nachhaltigkeit
11 ECTS-AP: PM Grundlagen von Recht und Nachhaltigkeit
9,0 ECTS-AP: PM Recht der ökonomischen Nachhaltigkeit
2,0 ECTS-AP: Seminar Masterarbeit
Vertiefungsbereich Wirtschaft
10 ECTS-AP: PM Steuerrecht und betriebswirtschaftliche Steuerlehre
6,0 ECTS-AP: PM Finanzstrafrecht
6,0 ECTS-AP: PM Betriebswirtschaftslehre
8,0 ECTS-AP: WM 2 Wirtschaft (§ 12 Abs 2)
oder
Vertiefungsbereich Digitalisierung
8,0 ECTS-AP: PM Datenschutz und Datenwirtschaft
8,0 ECTS-AP: PM Digitalisierung im Zivil- und Verwaltungsrecht
8,0 ECTS-AP: WM 1 Digitalisierung (§ 10 Abs. 2)
8,0 ECTS-AP: WM 2 Digitalisierung (§ 10 Abs. 2)
oder
Vertiefungsbereich Nachhaltigkeit
6,0 ECTS-AP: PM Recht der ökologischen Nachhaltigkeit
10 ECTS-AP: PM Recht der sozialen Nachhaltigkeit
8,0 ECTS-AP: WM 1 Nachhaltigkeit (§ 11 Abs. 2)
8,0 ECTS-AP: WM 2 Nachhaltigkeit (§ 11 Abs. 2)
20 ECTS-AP: Masterarbeit
und
Vertiefungsbereich Wirtschaft
8,0 ECTS-AP: WM 3 Wirtschaft (§ 12 Abs 2)
2,0 ECTS-AP: Seminar Masterarbeit
oder
Vertiefungsbereich Digitalisierung
8,0 ECTS-AP: WM 3 Allgemeiner Teil (§ 9 Abs. 2)
oder
Vertiefungsbereich Nachhaltigkeit
WM 3 Allgemeiner Teil (§ 9 Abs. 2)
Termine
folgt
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 40,6 | = 100 % | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 32,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 19,7 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 7,5 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Niedermayr
Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Alexander Koch, LL.M.