Masterstudium Wirtschaftspädagogik

Curriculum (2024W)

Master of Science

Dauer/ECTS-AP
5 Semester/150 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch

Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Betriebswirtschaft

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F 
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung

Studienkennzahl
UC 066 970

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik gilt aktuell das Curriculum 2024W.

Informationen zum Curriculum (2024W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Empfohlener Studienverlauf 

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester bzw. 150 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35

  5 ECTS-AP: Einführung in die  Wirtschaftspädagogik
10 ECTS-AP: Theorien sozio-ökonomischer Erziehung
10 ECTS-AP: Lehren und Lernen als Beruf
  5 ECTS-AP: Wahlmodul (Wirtschaftspädagogik)

  5 ECTS-AP: Wandel von Berufsbildungsstrukturen und Management von Bildungsorganisationen
10 ECTS-AP: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (I)
  5 ECTS-AP: Wahlmodul (Wirtschaftspädagogik)
10 ECTS-AP: Wirtschaftswissenschaftliches Wahlmodul

10 ECTS-AP: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (II)
10 ECTS-AP: Wirtschaftspädagogische Forschungskompetenzen
  5 ECTS-AP: Wahlmodul (Wirtschaftspädagogik)
  5 ECTS-AP: Wahlmodul (Wirtschaftspädagogik)

2,5 ECTS-AP: Konzeption der Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Begleitung der Masterarbeit
25 ECTS-AP: Masterarbeitt

25 ECTS-AP: Schulpraktikum
  5 ECTS-AP: Begleitung des Schulpraktikums

in Bearbeitung

Studienverlauf
SemesterECTS-APTitel

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung46,8= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler40,7
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler10,6
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien1,9
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Termine und Informationen

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