Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Alte Geschichte und Altorientalistik
Curriculum (2009W)
Ab dem Wintersemester 2014/2015 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Doktoratsstudium finden Sie hier »
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent
Fakultät
Philosophisch-Historische Fakultät
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
Studienkennzahl
C 094 xxx | C 794 545 xxx
* Informationen zum Curriculum (2009W)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2014, 36. Stück, Nr. 543 (Auflassung des Studiums)
- Mitteilungsblatt vom 10.03.2009, 37. Stück, Nr. 174
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Masterstudium Alte Geschichte und Altorientalistik
- Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde
- Diplomstudium Sprachen und Kulturen des Alten Orients
- Masterstudium Geschichte
- Diplomstudium Geschichte
- Masterstudium Archäologien
- European Master in Classical Cultures
- Magisterstudium Ur- und Frühgeschichte
- Magisterstudium Mittelalter- und Neuzeitarchäologie
- Diplomstudium Ur- und Frühgeschichte
- Diplomstudium Klassische Archäologie
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Alte Geschichte und Altorientalistikerfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.
Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Module und Dissertation
Pflichtmodule 52 ECTS-AP | Dissertation 120 ECTS-AP |
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Methodenreflexion 2 ECTS-AP Generische Kompetenzen 10 ECTS-AP Interdisziplinäres DoktorandInnenforum 4 ECTS-AP Forschungsreflexion 5 ECTS-AP Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs 10 ECTS-AP Wissenschafts-/Forschungstraining 10 ECTS-AP Fachkompetenzen Alte Geschichte und Altorientalistik 6 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den Bereichen Alte Geschichte, Altorientalische Philologie oder Vorderasiatische Archäologie zu entnehmen. Interdisziplinäre Themen sind darüber hinaus möglich. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen- bzw. Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Wahlmodul 8 ECTS-AP | |
Gemäß Curriculum sind zwei Wahlmodule im Umfang von insgesamt 8 ECTS-AP zu absolvieren. |
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 85,6 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 12,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 2,2 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
März 2019
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).