Doktoratsstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Curriculum (2009W)
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Bildungswissenschaften
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
0111 Erziehungswissenschaft
Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 555 xxx
Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2024, 79. Stück, Nr. 882 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 05.04.2019, 26. Stück, Nr. 373 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 06.05.2015, 23. Stück, Nr. 350 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 18.03.2015, 16. Stück, Nr. 268 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 12. 03. 2009, 39. Stück, Nr. 176
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Pädagogik
- Masterstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
- Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Spezialisierung Medienpädagogik
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 20 ECTS-AP | Dissertation 150 ECTS-AP |
Forschungsseminar 5 ECTS-AP DissertantInnenseminar 10 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur sel bständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den Bereiche n der Erziehungs- und Bildungswissenschaften zu entnehmen oder muss thematisch in Bezug zu diesen Wissenschaftsgebieten stehen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen bzw. Betreuern besteht (Disser tationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) al s verantwortliche Hauptbetreuerin oder verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Haupt betreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen könne n die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Be treuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Wahlmodul 10 ECTS-AP | |
Gemäß Curriculum sind zwei Wahlmodul im Ausmaß von insgesamt 10 ECTS-AP zu absolvieren. |
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 50 ECTS-AP | Dissertation 115 ECTS-AP |
Forschungswerkstatt 15 ECTS-AP Generische Kompetenzen 10 ECTS-AP Theorie-Methoden-Modul 10 ECTS-AP Lehrprojekt 5 ECTS-AP Tagungen und Kongresse 5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den Bereichen der Erziehungs- und Bildungswissenschaften zu entnehmen oder muss thematisch in Bezug zu diesen Wissenschaftsgebieten stehen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Wahlmodul 15 ECTS-AP | |
Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul im Ausmaß von insgesamt 15 ECTS-AP zu absolvieren. |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Doktoratsstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft gehört den geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien an. Die AbsolventInnen sind im Stande, theoretische und empirische Forschung in Erziehungs- und Bildungswissenschaft zu betreiben. Sie tragen zur Analyse und Konzeption von Problemen im Erziehungs- und Bildungsbereich bei, entwickeln Fragestellungen weiter und publizieren national und international. Darüber hinaus erwerben sie die Befähigung, in den Erziehungs- und Bildungswissenschaften zu lehren und in fachrelevanten Organisationen und Institutionen pädagogisch zu handeln. Das beinhaltet u.a. das Leiten von Arbeitsteams, die Planung und Analyse von Arbeitsprozessen und die Fähigkeit, Bildungsmaßnahmen bzw. -programme zu entwerfen, durchzuführen und zu evaluieren.
Die Kernkompetenz der AbsolventInnen besteht darin, wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen, die den internationalen Standards begutachteter Publikationen entsprechen, fachrelevante Forschungsmethoden und Theorien produktiv zu machen, wissenschaftliche Foren zu organisieren, Erkenntnisse aus den Spezialgebieten zu diskutieren, vor akademischem Publikum und interessierten Laien vorzutragen sowie Zusatzqualifikationen erworben zu haben, welche die Einbindung in lokale, regionale, nationale sowie internationale Forschungsnetzwerke fördern.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. Sie verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Die beruflichen Tätigkeitsfelder nach Abschluss eines Doktoratsstudiums liegen an den Universitäten, in Forschungsinstitutionen, postsekundären Bildungseinrichtungen, Forschungsabteilungen privater und öffentlicher Institutionen, Interessensvertretungen und NGOs, psychosozialen Einrichtungen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen einschließlich dem Politik- und Medienbereich, der Fachvertretungen und Administrationen.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 63,7 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 25 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 8,4 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 2,9 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Dr. phil. habil. Petra Reinhartz
(Anerkennungen für Studierende mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens A - M)
Dr. Peter Münte
(Anerkennungen für Studierende mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens N - Z)
Studiendekan
Assoz. Prof. Ulrich Leitner