PhD Philosophie (Doktoratsstudium)
Curriculum (2009W)
Ab dem Wintersemester 2014/2015 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Doktoratsstudium finden Sie hier »
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent
Fakultät
Philosophisch-Historische Fakultät
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
Studienkennzahl
C 094 xxx | C 794 540 xxx
* Informationen zum Curriculum (2009W)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2014, 36. Stück, Nr. 543 (Auflassung des Studiums)
- Mitteilungsblatt vom 10.03.2009, 33. Stück, Nr. 170
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Masterstudium Philosophie an der Philosophisch-Historischen Fakultät
- Masterstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät
- Magisterstudium Philosophie an der Philosophisch-Historischen Fakultät
- Diplomstudium Philosophie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
- Diplomstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät
- Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie
- Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Philosophie, Pädagogik und Psychologie
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Philosophie erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.
Module und Dissertation
Pflichtmodule 36 ECTS-AP | Dissertation 120 ECTS-AP |
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Methodenreflexion 2 ECTS-AP Generische Kompetenzen 10 ECTS-AP Interdisziplinäres DoktorandInnenforum 4 ECTS-AP Forschungsreflexion 5 ECTS-AP Geisteswissenschaften und Gesellschaft 2 ECTS-AP Philosophische DoktorandInnen-Seminare8 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den Bereichen Kunstgeschichte oder Musikwissenschaft zu entnehmen. Interdisziplinäre oder fachübergreifende Themen sind darüber hinaus möglich. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Wahlmodul 24 ECTS-AP | |
Gemäß Curriculum sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 24 ECTS-AP zu absolvieren. |
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 68,4 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 25,0 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 5,3 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 1,3 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2020
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d