Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
Lehramtsstudium Unterrichtsfach Ernährung und Haushalt
Curriculum (2016W)
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Bachelor of Education (BEd)
Dauer/ECTS-AP
8 Semester/240 ECTS- AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Studienverantwortliche Einrichtung
PH Tirol
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 198 458 xxx | UC 198 xxx 458
Informationen zum Curriculum
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
Mitteilungsblatt vom 07.05.2024, 59. Stück, Nr. 730 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 01.02.2023, 18. Stück, Nr. 278 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 25.01.2022, 14. Stück, Nr. 249 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 959 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 89. Stück, Nr. 897 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 19.05.2021, 67. Stück, Nr. 752 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung - Nebentermin)
- Mitteilungsblatt vom 20.01.2021, 32. Stück, Nr. 356(Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 411 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 414 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 22.01.2020, 12. Stück, Nr. 177 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 674 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2019, 47. Stück, Nr. 471 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.05.2019, 43. Stück, Nr. 431 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 18.10.2017, 3. Stück, Nr. 20 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2017, 47. Stück, Nr. 655 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 274 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriclum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 20.07.2016, 50. Stück, Nr. 506 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2016, 47. Stück, Nr. 491 (Änderung des Curriculum)
- Mitteilungsblatt vom 19.08.2015, 81. Stück, Nr. 573 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2015, 64. Stück, Nr. 492
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase findet im ersten Semester des Studiums statt, Sie umfasst folgende Lehrveranstaltungen:
- Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson, VO 2, 2 ECTS-AP
- Grundlagen des Haushalts, VO 1, 2 ECTS-AP
- Grundlagen der Ernährung, VO 1, 2 ECTS-AP
(2) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 ECTS-AP absolviert werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester bzw. 240 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
2,0 ECTS-AP; 1 SSt: VO Grundlagen des Haushalts
2,0 ECTS-AP; 1 SSt: VO Grundlagen der Ernährung
1,0 ECTS-AP; 1 SSt: PS Einführung in die Fachdidaktik Ernährung und Haushalt
3,0 ECTS-AP; 3 SSt: UE Einführung Kochwerkstatt
2,0 ECTS-AP; 1 SSt: UE Grundlagen - Service
1,0 ECTS-AP; 1 SSt: VO Arbeitswissenschaft und Ergonomie
1,5 ECTS-AP; 1 SSt: PS Fachdidaktik Kochen und Servieren
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schule als Bildungsinstitution & Rolle der Lehrperson
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
Für das erste Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches.
2,0 ECTS-AP; 1 SSt: VO Ernährungswissenschaft I
2,0 ECTS-AP; 1 SSt: VO Humanbiologische Grundlagen
1,0 ECTS-AP; 1 SSt: PS Haushaltstechnologie
1,5 ECTS-AP; 1 SSt: PS Fachdiaktik Sensorik
2,0 ECTS-AP; 2 SSt: VO Grundlagen der Haushaltswissenschaften
2,0 ECTS-AP; 1 SSt: PS Haushalt und Nachhaltigkeit
2,0 ECTS-AP; 1 SSt: PS Integrative Aspekte der Fachdidaktik
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: PR Umgang mit professionsspezifischen Herausforderungen des Berufsfelds Schule - Schulpraktikum I
Für das zweite Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches
Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Es besteht aus einem Bachelorstudium und einem daran anschließenden Masterstudium. Es umfasst eine allgemein bildungswissenschaftliche, eine pädagogisch-praktische Ausbildung und in den zwei gewählten Unterrichtsfächern bzw. dem gewählten Unterrichtsfach und der gewählten Spezialisierung eine fachliche und fachdidaktische Ausbildung.
Der Unterricht in Ernährung und Haushalt wird in den Schultypen der Sekundarstufe in unterschiedlich benannten Pflichtfächern (Ernährung und Haushalt, Haushaltsökonomie und Ernährung, Management/Dienstleistungen und Tourismus), mit schultypenspezifischen Schwerpunkten (Allgemeinbildung, Berufsgrundbildung) und auf unterschiedlichen Niveaustufen unterrichtet.
Zu beachten ist, dass die küchenpraktischen Fächer an den Schultypen HLW und HLT (Küchen- und Restaurantmanagement) aufgrund des geforderten Niveaus nicht vonAbsolvent:innender Sekundarstufe Allgemeinbildung unterrichtet werden dürfen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) haben im Unterrichtsfach Ernährung und Haushalt folgende Kompetenzen erworben:
(1) Fachliche Kompetenzen
- Sie verfügen über ernährungsphysiologische, ernährungspsychologische und soziokulturelle Grundlagen im Hinblick auf die Ernährungsbildung und Gesundheitserziehung zur Anwendung im schulischen Kontext.
- Sie kennen Maßnahmen zur Förderung des physiologischen, sozialen, ökologischen und psychischen Wohlbefindens und beschreiben Strategien eines gesundheits- und sozialverträglichen Lebensstilkonzeptes.
- Sie beschreiben, entwickeln und reflektieren Ziele und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Sie haben Basiswissen zur Prävention ernährungsassoziierter Erkrankungen und können ernährungstherapeutische Grundsätze in der Lehre fundiert vermitteln sowie den Zusammenhang zwischen Alltagsgestaltung und Gesundheit begründen.
- Sie erwerben grundlegendes und strukturiertes Wissen über Eigenschaften, Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln, setzen dies zielgruppenadäquat und reflektiert in die Praxis um und begründen ihre Vorgehensweise.
- Sie erläutern rechtliche Aspekte des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelgesetzgebung und sind in der Lage, diese alltagstauglich umzusetzen.
- Sie verfügen über ein fundiertes und reflektiertes Fachwissen im Bereich Verbraucherbildung und können den Umgang mit Ressourcen im Haushalt nach den wissenschaftlichen Grundsätzen der Haushaltsökonomie gestalten und umsetzen.
- Sie skizzieren den privaten Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialeinheit und reflektieren die politische, soziale, kulturelle, ökonomische und ökologische Bedeutung für die Gesellschaft.
- Sie kennen die Bedeutung verschiedener Ernährungsgewohnheiten und ordnen verhaltenswissenschaftliche Aspekte und Lebensstilmodifikationen diesbezüglich zu.
- Der Stellenwert des Außer-Haus-Verzehrs wird anhand von „Best Practice“-Beispielen wissenschaftlich begründet.
- Sie greifen aktuelle Trends in Ernährung und Haushalt auf und beurteilen diese nach wissenschaftlichen Aspekten und stellen multidisziplinäre Zusammenhänge dar.
- Sie verfügen über Fertigkeiten im Umgang mit Fachliteratur und führen eine zielgerichtete Literaturrecherche durch.
- Sie erwerben einschlägiges Fachwissen zur zielgruppenspezifischen Ernährung und wenden die Empfehlungen, Leitlinien und Referenzwerte von führenden Fachgesellschaften an und setzen diese um.
- Sie treffen ernährungs- und haushaltsbezogene Entscheidungen mehrperspektivisch und mehrdimensional.
(2) Fachdidaktische Kompetenzen
Aufbauend auf diese fachlichen Kompetenzen haben die Absolventinnen und Absolventen folgende fachdidaktische Kompetenzen erworben:
- Sie planen, praktizieren, reflektieren und beurteilen Unterricht aus verschiedenen didaktischen Perspektiven unter Berücksichtigung des Lehrplanes und entwickeln Konzepte zur Lernstands- und Lernwirksamkeitsmessung eigenständig und adressatengerecht.
- Sie gestalten und bewerten Unterrichtsmaterialien handlungsorientiert, alters- und adressatengerecht.
- Sie entwickeln, vergleichen und reflektieren thematische Zugänge zu praktischen und theoretischen Themen.
- Sie entwickeln und reflektieren fachspezifischen sowie fächerübergreifenden Unterricht nach differenzierten Schwerpunktsetzungen.
- Sie reflektieren in der fachdidaktischen Auseinandersetzung stetig das Verhältnis zwischen den relevanten wissenschaftlichen Disziplinen und dem Unterrichtsfach.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich der fachwissenschaftlichen Kenntnisse über „Ernährung und Haushalt“, die für Schulen der Sekundarstufe relevant sind. Sie sind in der Lage diese Themen für die Schulpraxis wissenschaftlich fundiert zu formulieren, argumentieren, diskutieren und für relevante Fragestellungen zu lösen. Weiters können Sie die Ernährungskompetenz der Schüler fördern, praktische Prozesse begleiten und ihre Lernerfolge und das erworbene Wissen beurteilen.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 49,3 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 31,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 14,2 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 5 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Protokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt (Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
(Lehrveranstaltungsprüfungen der bildungswissenschaftlichen Grundlagen) - Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen - optional)
- Deckblatt Bachelorarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Pädagogische Hochschule Tirol, Pastorstr. 7, 6020 Innsbruck
http://ph-tirol.ac.at/content/studienabteilung
Institutsleiter:
Prof. MMag. Claus Oberhauser PhD
Bevollmächtigte:
Dr. Birgit Wild
Weiterführende Informationen:
ph-tirol.ac.at/isp
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss