Informationen zu Erasmus-Incoming-Studierende

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen – Sonderregelung für Erasmus-Incoming-Studierende
Erasmus-Incoming-Studierende werden an der Fakultät für Technische Wissenschaften von der Studienabteilung i.d.R. in das Bachelorstudium der Bau- und Umweltingenieurwissenschaften (Studienkennzahl 264) bzw. Mechatronik (Studienkennzahl 281) aufgenommen. Bei der Onlineanmeldung zu Lehrveranstaltungen (LV) und Lehrveranstaltungsprüfungen des Masterstudiums werden sie vom Anmeldesystem aufgrund der inkompatiblen Studienkennzahl abgewiesen.

Erasmus-Incomings sind jedoch berechtigt, an Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Bau- und Umweltingenieurwissenschaften bzw. Mechatronik teilzunehmen und Prüfungen abzulegen, auch wenn sie nicht über einen gleichwertigen Abschluss im Bachelorstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften bzw. Mechatronik verfügen, da die entsendende Universität gemäß Learning Agreement bestätigt, dass eine dementsprechende Vorbildung zum Besuch der jeweiligen LV vorliegt.


Die Referentinnen und Referenten der Arbeitsbereiche bzw. die Leiterinnen und Leiter der entsprechenden Lehrveranstaltungen werden gebeten, unter Vorlage des Learning Agreement Erasmus Incoming-Studierende zu den betreffenden LV anzumelden und zu den LV-Prüfungen zuzulassen.

Die Anmeldung zu einer Vorlesung (nicht-prüfungsimmanente LV) hat spätestens bis zum Ende der Nachfrist (Wintersemester: 30. November; Sommersemester: 30. April) und die Anmeldung zu einer prüfungsimmanenten LV (UE, VU, SE, etc.) hat vor der ersten Leistungsbeurteilung (Klausur, Seminarvortrag etc.) spätestens jedoch bis zum Ende der Nachfrist zu erfolgen

Nach oben scrollen