Studienabschluss Master

Ablauf für die Einreichung der Masterarbeit

Detailierte Schritte für die Einreichung der Masterarbeiten sowie alle notwendigen Formulare sind auf der Seite des Prüfungsreferats zu finden.

Kurze Übersicht der zu beachtenden Schritte

1. Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsreferat bei Beginn der Bearbeitung.

2. Nach Fertigstellung muss die Arbeit in elektronischer Form im Prüfungsreferat eingereicht werden. Innerhalb von zwei Monaten ab Einreichung ist die Diplom- pder Masterarbeit von den Betreuer:innen zu beurteilen.

3. Die Richtlinie des Rektorats zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist einzuhalten und es ist sicherzustellen, dass durch die Online-Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Genauere Informationen auf der Seite des Prüfungsreferats.

4. Für Abschlussarbeiten besteht grundsätzlich Veröffentlichungspflicht. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, benötigt es eine Abklärung mit der betreuenden Person der Arbeit und mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan, ob eine Sperre bzw. Teilveröffentlichung in Frage kommt. Sollte eine Sperre bzw. eine Teilveröffentlichung in Frage kommen, ist dies mittels Formular im Prüfungsreferat zu beantragen. Die Begründung ist bitte glaubhaft zu formulieren und die entsprechenden Nachweise wie die Geheimhaltungserklärung ist beizulegen.

5. Formulare ausfüllen und gemeinsam mit der Diplom- oder Masterarbeit als PDF Datei an das Prüfungsreferat schicken. Folgende Formulare sind auszufüllen:

- Formular zur Einreichung der Diplom-/ Masterarbeit

- Beurteilungsformular bis inklusive "Thema"

- Erfassungsformular für die ULB

6. Erst nach der Einreichung weist der Studiendekan die Masterarbeit einer geeigneten Person zur Beurteilung zu, dies kann der Betreuer oder die Betreuerin sein, muss es aber nicht. 

7. Die Beurteilung bzw. das Gutachten sowie die Anmeldung zur Defensio müssen bis spätestens einen Monat vor der Verteidigung (Defensio) im Prüfungsreferat einlangen.

Um die Aktualität der Formulare gewährleisten zu können, verlinken wir diese nicht hier sondern verweisen auf die Seite des Prüfungsreferats. Die Übersicht dient für einen schnellen Überblick der notwendigen Schritte zur Einreichung der Diplom- oder Masterabreit.

Kommissionelle Abschlussprüfung der Masterstudien (Defensio)

Termine

Mit Ausnahme eines „prüfungsfreien Fensters“ vom 15. Juli bis 15. September können Studierende ihren Prüfungstermin in Abstimmung mit den Mitgliedern des Prüfungssenats frei wählen. Voraussetzung für die Anmeldung der Defensio ist die positiv beurteilte Masterarbeit.

Prüfungsinhalt

Die studienabschließende mündliche Prüfung erfolgt in Form einer Defensio, d.h. neben der Präsentation der Masterarbeit sind Themen der Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums Gegenstand der Prüfung.

Der zeitliche Ablauf ist nicht formell geregelt und obliegt dem Prüfungssenat. Für eine einheitliche Vorgangsweise innerhalb der Fakultät wird folgender Ablauf empfohlen:

  • Vortrag durch Student:innen über das Thema der Masterarbeit (20 Minuten)
  • Verteidigung der Arbeit 30 Minuten (15 Minuten pro Prüfer oder 30 Minuten gemeinsam).

Die Verteidigung ist öffentlich.

Prüfungssenat

Der Prüfungssenat setzt sich aus drei Personen zusammen, die im Regelfall eine Lehrbefugnis (venia docendi) haben müssen:

Erste:r Prüfer:in: in der Regel die/der Betreuer:in der Masterarbeit. Die Betreuer:in kann auch prüfen, wenn keine Lehrbefugnis vorliegt. Ein abgeschlossenes Doktorat ist immer erforderlich, und das Thema der Masterarbeit muss in das Forschungsgebiet der Betreuer:in fallen.

Zweite:r Prüfer:in: kann von der/vom Studierenden aus dem Kreis der dem betreffenden Masterstudium zugeordneten Personen mit Lehrbefugnis der Fakultät für Technische Wissenschaften gewählt werden, sofern sie/er nicht dem gleichen Arbeitsbereich wie die/der Erste:r Prüfer:in angehört.

Die Anmeldung zur Defensio ist unter Angabe der beiden Prüfer:innen mit deren Bestätigung (Unterschrift oder E-Mail) und unter Angabe von Raum, Datum und Uhrzeit im Prüfungsreferat abzugeben. Im Anschluss bekommen Sie eine Liste möglicher Vorsitzende, die Sie anfragen können (siehe unten).

Vorsitzende:r:

Die Studierenden suchen unter Verwendung der vom Studiendekan zur Verfügung gestellten Liste von Personen mit Lehrbefugnis eine:n Vorsitzende:n, wobei die Liste sequentiell abzuarbeiten ist. Die Reihung der Personen auf der Liste gewährleistet, dass die Vorsitzführung auf alle Personen mit Lehrbefugnis an der Fakultät gleichmäßig verteilt wird. Bei der Wahl des/der Vorsitzenden wird auf das Thema der Masterarbeit (Bauingenieurwissenschaften/ Umweltingenieurwissenschaften / Mechatronik / Elektrotechnik) nicht Rücksicht genommen. Die Aufgabe des/der Vorsitzenden ist für den ordentlichen Ablauf der Prüfung zu sorgen, dazu gehört

  • Führung des Prüfungsprotokolls (wird vor der Prüfung durch das Prüfungsreferat versandt).
  • Eröffnung und Versenden eines Einladungslinks bei virtuellen Prüfungen an die Kandidatin bzw. den Kandidaten, den Prüfungssenat sowie das Prüfungsreferat (werden öffentlich angekündigt).

Fristen

Die Anmeldung der Verteidigung sollte mit einem mit den beiden Prüferinnen bzw. Prüfern abgestimmten Prüfungstermin 4 Wochen vor dem angestrebten Termin beim Prüfungsreferat einlangen (E-Mailbestätigungen der Prüferinnen bzw. Prüfer genügen). Eine Verkürzung dieser Frist bedarf der Zustimmung des Studiendekans und ist mit dem Risiko verbunden, dass ein neuer Termin vereinbart werden muss sofern keine Vorsitzende bzw. kein Vorsitzender rechtzeitig gefunden wird.

2 Wochen vor dem Termin ist  die Verteidigung mit Prüfungssenat und Ort öffentlich anzukündigen. Dies geschieht durch das Prüfungsreferat.

Vorlagen und Dokumente

Eine Übersicht über alle notwendigen Formulare für den Studienabschluss finden Sie unter Curriculum Formulare.


Oder auf der Webseite des Prüfungsreferats.

Vorlagen für die formale Struktur der Abschlussarbeiten gibt es auf   fileshare.

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