Bachelorstudium Translationswissenschaft

Das Bachelor­studium Translations­wissenschaft vermittelt grund­legende wissenschaft­liche Kennt­nisse und Methoden sowie prak­tische Fertig­keiten im Bereich der trans­kulturellen Kommuni­kation. Studierende erlernen gemein­sprachliches Über­setzen und Gesprächs­dolmetschen in den am Institut für Translations­wissenschaft angebotenen Sprachen.

Für StudienanfängerInnen, die regulär an der Universität Innsbruck studieren und keine Austauschstudierenden sind, gilt:
Um an den Sprachkursen am INTRAWI teilnehmen zu können, muss das erforderliche Eingangsniveau mittels SNE-Test oder durch Vorlage eines relevanten Sprachnachweises nachgewiesen werden.

SNE-Termine:

  • Deutsch als Fremdsprache:
  • Französisch:
  • Englisch:
  • Italienisch:
  • Spanisch:

Anmeldung zum Sprachniveaueinstufungstest:

per E-Mail an intrawi@uibk.ac.at unter Angabe folgender Informationen:

  • Matrikelnummer
  • Nachname, Vorname
  • Mutter- bzw. Bildungssprache, erste und zweite (ggf. dritte) Fremdsprache
  • Optional: Scan eines relevanten Sprachniveau-Nachweises für eine eventuelle Befreiung vom Einstufungstest (nach Prüfung der Unterlagen)

SprachkoordinatorInnen der jeweiligen Sprachen:

  • Deutsch als Fremsprache  (DaF):  Andreas Schumacher
  • Englisch: Katharina Walter
  • Italienisch: Saverio Carpentieri
  • Französisch: Daria Fuchshuber-Weber
  • Spanisch: Annette Wußler
  • Russisch: Anna Bailesteanu

Befreiung vom Sprachniveaueinstufungstest

Studierende, die über einen relevanten Nachweis über ihr Sprachniveau (in einer oder in allen von Ihnen gewählten Sprachen) verfügen, können nach Prüfung der Unterlagen durch das Institutssekretariat vom Einstufungstest befreit werden. Nach Bearbeitung der Anmeldung werden Sie schriftlich darüber informiert, ob Sie vom SNE-Test befreit werden können.

Nachweise, die für eine Befreiung vom Einstufungstest akzeptiert werden können:

  • Österreichisches Zentralmatura-Zeugnis
    mit Angabe des Niveaus der Sprachkenntnisse - nicht älter als ein (Studien-) Jahr
    Bei österreichischen Zentralmatura-Zeugnissen können nur schriftliche Klausurprüfungen in den entsprechenden Sprachen als Nachweis für eine SNE-Befreiung gelten gelassen werden. Mündliche Prüfungen können für die SNE-Befreiung nicht akzeptiert werden.
  • International anerkanntes Sprachzertifikat
    nicht älter als 2 (Studien-) Jahre
    Hinweis: ISI-Sprachzertifikate können für die SNE-Befreiung nicht berücksichtig werden.
  • Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Deutsch als Fremdsprache:
    Ergänzungsprüfung Deutsch (österreichische Universitäten)
    Österreichisches Sprachdiplom: B2 Mittelstufe Deutsch (MD)
    Goethe Institut: Goethe Zertifikat B2
    Innovationszentrum Universität Wien GmbH: Mittelstufe 3
    Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen (DSH II)
    Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: Stufe II (DSD II)
    Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF): mindestens Niveau 4 in allen Teilen
  • Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Englisch:
    Cambridge First, Cambridge Advanced und Cambridge Proficiency: ab Niveau B2
    TOEFL: ab Niveau B2 (ab 87 Punkte)
  • Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Italienisch:
    CELI, CILS, PLIDA ab Niveau B1
  • Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Französisch:
    DALF und DELF ab Niveau B1
  • Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Spanisch:
    DELE ab Niveau B1 

Erforderliches Sprachniveau für Sprachkurs I

B1 für Französisch, Italienisch, Spanisch
Um am Sprachkurs I in Französisch, Italienisch bzw. Spanisch teilnehmen zu können, muss das erforderliche Eingangsniveau B1 mittels SNE-Test oder Vorlage eines relevanten Sprachnachweises nachgewiesen werden.

B2 für Englisch und Deutsch als Fremdsprache
Um am Sprachkurs II in Englisch bzw. Deutsch als Fremdsprache teilnehmen zu können, muss das erforderliche Eingangsniveau B1 mittels SNE-Test oder Vorlage eines relevanten Sprachnachweises nachgewiesen werden.

Höhereinstufung in den Sprachkurs II

Wenn auf dem Zertifikat ein höheres Niveau als das erforderliche Eingangsniveau der jeweiligen Sprache ausgewiesen ist, bedeutet das nicht automatisch eine höhere Einstufung in den Sprachkurs II, sondern berechtigt zu Sprachkurs I

Wenn mittels Sprachzertifikat (z. B. Cambridge Cerificate C1) ein höheres Niveau als das erforderliche Eingangsniveau in der jeweiligen Sprache nachgewiesen wird, besteht die Möglichkeit, sich entweder vom Einstufungstest befreien zu lassen und an Sprachkurs I ohne Einstufungstest teilzunehmen oder einen Einstufungstest für eine eventuelle Höhereinstufung in Sprachkurs II abzulegen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Einstufungstests für die Höhereinstufung darf Sprachkurs II besucht werden (Sprachkurs I wird angerechnet).  

Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen

Anmeldefrist für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen:
Sommersemester: 01.02.-21.02.
Wintersemester: 01.09.-21.09.

Anmeldefrist für alle nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen):
Sommersemester: 01.02. bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende
Wintersemester: 01.09. bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende

Die Anmeldung zu den übrigen Lehrveranstaltungen nach dem Ende der Anmeldefrist erfolgt per E-Mail über die KursleiterInnen. Bei den Kursen, bei denen am Ende der Anmeldefrist die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde, können keine weiteren TeilnehmerInnen aufgenommen werden.

Beginn der Lehrveranstaltungen

siehe Vorlesungsverzeichnis

Information für BA-Studierende, deren Mutter- bzw. Bildungssprache NICHT Deutsch ist
(= für Studierende, die Deutsch als 1. Fremdsprache studieren):

Wenn Deutsch nicht Ihre Mutter- bzw. Bildungssprache ist, müssen Sie Deutsch als erste Fremdsprache wählen. Die Bildungssprache muss immer eine Sprache sein, die am Institut angeboten wird (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch).

BA-Studierende, deren Mutter- bzw. Bildungssprache NICHT Deutsch ist, dürfen die LV „Translationsrelevante Textanalyse und Textkompetenz Deutsch II“ (2,5 ECTS)

  • durch die LV „Landeswissenschaft“ (2,5 ECTS) in der jeweiligen Mutter- bzw. Bildungssprache oder
  • durch die LV „Kulturgeschichte“ (2,5 ECTS) in der jeweiligen Mutter- bzw. Bildungssprache

ersetzen.

Informationen für Studierende mit Vorkenntnissen in Russisch

Studierende, die Russisch als Fremdsprache gewählt und bereits Vorkenntnisse haben, werden mittels Einstufungsinterview in den entsprechenden Sprachkurs eingestuft.

Einstufung durch: Mag. Anna Bailesteanu
Datum, Zeitfenster: auf Anfrage
Raum: auf Anfrage

Sprachkoordinatorin Russisch:
Mag. Anna Bailesteanu
Institut für Translationswissenschaft 

Voraussetzungen

Die formale Voraussetzung für das Bachelorstudium ist die Reifeprüfung (auch ohne Latein) oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Das Studium ist für Studierende mit sehr guten muttersprachlichen Kenntnissen (Deutsch) und sehr guten Kenntnissen in der gewählten ersten Fremdsprache geeignet. Das BA-Studium Translationswissenschaft führt zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Universitätsabschlusses für gemeinsprachliches Übersetzen in den am Institut für Translationswissenschaft angebotenen Sprachen.

Zulassung zum Studium

Für die Zulassung zum Studium, Anmeldung der zusätzlichen Studien, Änderungen in der Sprachkombination usw. ist ausschließlich die Studienabteilung der Universität Innsbruck zuständig. Bitte beachten Sie die obligatorische Online-Bewerbung für StudienanfängerInnen.

Umfang und Dauer des Studiums

Das Bachelorstudium Translationswissenschaft umfasst 180 ECTS-Punkte. Das entspricht einer Studiendauer von ca. sechs Semestern, wobei grundsätzlich die Lehrveranstaltungen eines Studienjahres 60 ECTS und die eines Semesters 30 ECTS entsprechen.

Sprachenangebot

Das Studium muss mit zwei Fremdsprachen absolviert werden. Folgende Sprachen können gewählt werden:
Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch.

Das Curriculum geht von der Annahme aus, dass in den gewählten Fremdsprachen – mit Ausnahme der Nicht-Schulsprache Russisch – gute Vorkenntnisse, bzw. in der ersten Fremdsprache sehr gute Vorkenntnisse, vorhanden sind. Das Niveau der Sprachbeherrschung in den beiden Fremdsprachen wird vor Beginn des Studiums durch Sprachniveaueinstufung (SNE) festgestellt. Studierende, die das erforderliche Niveau der Sprachbeherrschung durch ein österreichisches Zentralmaturazeugnis (nicht älter als ein Studienjahr) oder einen anderen relevanten Nachweis (nicht älter als zwei Studienjahre) belegen können, werden nach Prüfung der Unterlagen vom Einstufungstest befreit.

Studierende, deren Muttersprache nicht zum Lehrprogramm des Innsbrucker Instituts für Translationswissenschaft gehört, müssen eine Bildungssprache aus den am Institut angebotenen Sprachen wählen. Alle Studierenden, deren Mutter- bzw. Bildungssprache nicht Deutsch ist, müssen Deutsch als erste Fremdsprache belegen. Sehr gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für das BA-Studium.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem Semester in den Ländern der gewählten Fremdsprachen wird dringend empfohlen. Ziel des Auslandsaufenthalts ist die Erweiterung der Sprach- und Kulturkompetenz in den gewählten Fremdsprachen. In der Rubrik INTRAWI international  erfahren Sie alles über unsere internationalen Netzwerke, Mobilitäten und Praktika. Außerdem stehen hier zahlreiche Erfahrungsberichte für Sie bereit.

Aufbau des Studiums (laut geänderter Curriculums-Fassung ab dem 01.10.2016) und empfohlener Studienverlaufsplan

Das Bachelorstudium Translationswissenschaft besteht aus Pflicht- und Wahlmodulen aus den Bereichen Translatologie (sprachenübergreifende theorethische Basisfächer), Sprachbeherrschung, Kulturwissenschaft und Translatorik (= Übersetzen) und verläuft quasi symmetrisch in den beiden gewählten Fremdsprachen. Lediglich im Bereich Translatorik kann man bei der zweite Fremdsprache zwischen zwei Varianten wählen: Die Variante 1 sieht die gleichen Übersetzungskurse wie bei der ersten Fremdsprache vor (Übersetzung in beide Richtungen); die Variante 2 beinhaltet Übersetzungskurse in nur eine Richtung und ist v. a. als eine Art Erleichterung für Studierende mit der ersten Fremdsprache Deutsch gedacht, die sonst zwischen zwei Fremdsprachen übersetzen müssten.

Es sind Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 140 ECTS zu absolvieren:

  • Translatologie (22,5 ECTS)
  • Sprachbeherrschung (30 ECTS pro Fremdsprache)
  • Kulturwissenschaft (15 ECTS pro Fremdsprache)
  • Translatorik (erste Fremdsprache: 25 ECTS) und Prüfungsprojekt (2,5 ECTS)

Weiters sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 32,5 ECTS zu absolvieren:

  • Translatorik zweite Fremdsprache: Variante 1 (20 ECTS) oder Variante 2 (15 ECTS)
  • weitere Wahlmodule: bei der Variante 1 (12,5 ECTS) und bei der Variante 2 (20 ECTS)

Außerdem wird eine Bachelorarbeit im Rahmen eines der am Institut angebotenen Proseminare (PS Translationswissenschaft oder kulturwissenschaftliches PS Ausgewählte Themen für die erste oder zweite Fremdsprache) verfasst:

  • Bachelorarbeit (7,5 ECTS)

Beachten Sie bitte, dass die meistens Lehrveranstaltungen (LV) immanenten Prüfungscharakter haben, d. h. es besteht während des Semesters Anwesenheitspflicht.

Praxis

Wahlmodule können durch eine Praxis im Umfang von max. 10 ECTS ersetzt werden. Dabei  entspricht 1 ECTS 24 Stunden. Die Genehmigung für die Praxis muss VOR Antritt der Praxis von der Studienbeauftragten erteilt werden. Das entsprechende Formular ist in Sekretariat abzuholen. 

1. Semester

  • PM 1: Orientierungsmodul (10 ECTS-AP)
  • PM 4: Sprachkurs I, 1. Fremdsprache (10 ECTS-AP)
  • PM 7: Sprachkurs I, 2. Fremdsprache (10 ECTS-AP)

2. Semester

  • PM 2: Basiskompetenzen (außer Sprachtechnologie und Terminologiemanagement) (5 ECTS-AP)
  • PM 5: Sprachkurs II, 1. Fremdsprache (10 ECTS-AP)
  • PM 8: Sprachkurs II, 2. Fremdsprache (10 ECTS-AP)
  • WM: aus der Gruppe 6-16 (5 ECTS-AP)

3. Semester

  • PM 6: Sprachkurs III, 1. Fremdsprache (10 ECTS-AP)
  • PM 9: Sprachkurs III, 2. Fremdsprache (10 ECTS-AP)
  • PM 14: Translatorik I, 1. Fremdsprache (5 ECTS-AP)
  • WM 1: Translatorik I, 2. Fremsprache (5 ECTS-AP)

4. Semester

  • PM 2b: Sprachtechnologie und Terminologiemanagement (2,5 ECTS-AP)
  • PM 15: Translatorik II, 1. Fremdsprache (7,5 ECTS-AP)
  • WM 2: Translatorik II, 2. Fremdsprache (7,5 ECTS-AP)
  • PM 10b: Kulturwissenschaft, 1. Fremdsprache: Sprachen und Kulturen (5 ECTS-AP)
  • PM 12b: Kulturwissenschaft, 2. Fremdsprache: Sprachen und Kulturen (5 ECTS-AP)
  • WM 14: Interdisziplinäre Kompetenzen (2, 5 ECTS-AP)

5. Semester

  • PM 16: Translatorik III, 1. Fremdsprache (5 ECTS-AP)
  • WM 3: Translatorik III, 2. Fremdsprache (7,5 ECTS-AP)
  • PM 17c: Gesprächsdolmetschen, 1. Fremdsprache (2,5 ECTS-AP)
  • PM 10a, 11a: Kulturwissenschaft, 1. Fremdsprache: Landeswissenschaft und Kulturgeschichte (2,5 + 2,5 ECTS-AP)
  • PM 12a, 13a: Kulturwissenschaft, 2. Fremdsprache: Landeswissenschaft und Kulturgeschichte (2, 5 + 2,5 ECTS-AP)
  • PM 3a: PS Translationswissenschaft (5 ECTS-AP)

6. Semester

  • PM 17a/b: Translatorik IV (2,5 + 2,5 ECTS-AP)
  • Kulturwissenschaft, 1. Fremdsprache: Ausgewählte Themen (5 ECTS-AP)
  • Kulturwissenschaft, 2. Fremdsprache: Ausgewählte Themen (5 ECTS-AP)
  • WM: aus der Gruppe 6-16 (5 ECTS-AP)
  • PM3b: Prüfungspojekt (2,5 ECTS-AP)
    Bachelorarbeit (7,5 ECTS-AP)

Bitte beachten Sie, dass manche Lehrveranstaltungen nur jährlich (entweder im WS oder im SS) angeboten werden!

Dabei handelt es sich um folgende Module:

PM 2: Einführung in die translationsrelevante Sprachwissenschaft und Kommunikation
Diese Lehrveranstaltung findet im Sommersemester statt.

WM 6 / WM 7: Grundkurs Russisch I und II
Diese Lehrveranstaltungen finden nur im Wintersemester statt.

PM 4 / PM 7: Russisch I
Diese Lehrveranstaltung findet nur im Sommersemester statt.

PM 5 / PM 8: Russisch II
Diese Lehrveranstaltung findet nur im Wintersemester statt.

PM 4 / PM 7: Französisch I, Italienisch I, Spanisch I
Diese Lehrveranstaltungen finden nur im Wintersemester statt.

PM 6 / PM 9: Spanisch III
Diese Lehrveranstaltung findet nur im Wintersemester statt.

PM 10a / PM 12a: VO Landeswissenschaft
PM 11a / PM 13a: VO Kulturgeschichte

  • DaF, Französisch und Italienisch: Landeswissenschaft und Kulturgeschichte nur im Wintersemester
  • Russisch: Landeswissenschaft und Kulturgeschichte nur im Sommersemester
  • Spanisch: Landeswissenschaft im Wintersemester, Kulturgeschichte im Sommersemester
  • Englisch: semestral

PM 10b / PM 12b: UE Sprachen und Kulturen im Vergleich

  • Russisch: nur im Wintersemester
  • DaF, Französisch, Italienisch, Spanisch: nur im Sommersemester
  • Englisch: semestral

PM 11 / PM 13: PS Ausgewählte Themen

  • DaF, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch: nur im Sommersemester
  • Englisch: semestral

PM 14 / WM 1: Übersetzen I

  • Französisch, Italienisch, Spanisch: nur im Wintersemester
  • (Ausnahme PM14a Italienisch auch im Sommersemester)
  • Russisch: nur im Sommersemester
  • Englisch: semestral

PM 15 (a-b) / WM 2 (a-b): Übersetzen II

  • Französisch, Italienisch, Spanisch: nur im Sommersemester
  • Russisch: nur im Wintersemester
  • Englisch: semestral

PM 16 (a-b) / WM 3 (a-b): Übersetzen III

  • Russisch: nur im Sommersemester (Ausnahme Russisch-Deutsch auch im Wintersemester)
  • Französisch und Italienisch: nur im Wintersemester (Ausnahme Französisch-Deutsch und Italienisch-Deutsch auch im Sommersemester)
  • Englisch/Spanisch: semestral

PM 15: Stegreifübersetzen

  • Russisch: nur im Wintersemester
  • Spanisch und Französisch: nur im Sommersemester
  • Englisch und Italienisch: semestral

PM 17: Gesprächsdolmetschen

  • Französisch und Spanisch: nur im Wintersemester
  • Russisch: nur im Sommersemester
  • Englisch und Italienisch: semestral

PM 17: Konferenzdolmetschen

  • Französisch und Russisch: nur im Wintersemester
  • Spanisch: nur im Sommersemester
  • Englisch und Italienisch: semestral

PM 18: Prüfungsprojekt

  • Französisch, Russisch und Spanisch: nur im Sommersemester
  • Englisch und Italienisch: semestral

Abkürzungen:

PM = Pflichtmodul
WM = Wahlmodul
DaF = Deutsch als Fremdsprache

Dr. Astrid Schmidhofer                                                                                                                                                           
Studienbeauftragte am Institut für Translationswissenschaft

Nutzung von Internet, maschineller Übersetzung (MÜ) und generativer KI in den Übersetzunsgkursen des BA Translationswissenschaft

Die Nutzung von Internetressourcen mit Ausnahme von auf MÜ und generativer KI basierenden Anwendungen (Google Translate, DeepL, ChatGPT, Gemini usw.) ist bei allen Präsenzklausuren und benoteten Hausarbeiten gestattet.

Auf MÜ und generativer KI-basierende Anwendungen sind bei keinen in Eigenleistung zu erbringenden Übersetzungen gestattet. Eine nicht-deklarierte Nutzung führt zu einer negativen Beurteilung aufgrund der Nutzung unerlaubter Hilfsmittel.

Eine Abweichung von Punkt 2 kann auf Anweisung der Lehrenden in eigens dafür konzipierten Aufgaben erfolgen (z. B. im Rahmen des Postediting-Pilotprojekts im BA).

Die Nutzung von auf MÜ generativer KI basierenden Anwendungen im Unterricht und bei Hausarbeiten hat immer in Absprache mit den Lehrenden zu erfolgen.

Informationen zum 4. und 5. Antritt (3. und 4. Wiederholung) der LV-Prüfung des Faches BA-Prüfungsprojekt 

Beim 4. und 5. Antritt (3. und 4. Wiederholung) ist die Prüfung kommissionell abzulegen. 

Die Kommission setzt sich aus folgenden drei Personen zusammen:

  • Vorsitzende/r: Der/die Vorsitzende sollte habilitiert sein. Derzeit sind folgende habilitierte Personen am Institut tätig: Univ. Prof. Martina Behr, Ao. Univ.-Prof. Cornelia Feyrer, Univ.-Prof. Dr. Laura Giacomini, Assoz. Prof. Alena Petrova, Ao.Univ.Prof. Peter Sandrini, Univ.-Prof. Pius ten Hacken. Der/die Vorsitzende kann in begründeten Ausnahmefällen nicht habilitiert sein.
  • Erste/r Prüfer/in: Der/die erste Prüfer/in ist im Normalfall der/die LV-Leiter/in.
  • Zweite/r Prüfer/in aus dem Fachbereich.
Aufgaben des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin:
  1. Der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat den/die LV-Leiter/in darüber zu informieren, dass der nächste Antritt kommissionell durchzuführen ist.
  2. Der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat selbst für die Einrichtung einer Kommission zu sorgen. Dafür hat er/sie:
    • die gewünschten Kommissionsmitglieder zu kontaktieren und ihr Einverständnis einzuholen;
    • das Prüfungsreferat zu kontaktieren, das entsprechende Formular einzuholen, von den Mitgliedern der Prüfungskommission und vom Studienbeauftragten unterschreiben zu lassen und vor der Prüfung im Prüfungsreferat (bei Frau Anja Riedl) abzugeben.

Erst danach ist er/sie zur Ablegung der Prüfung berechtigt.

Es liegt in der Verantwortung des Kandidaten/der Kandidatin, alle Unterschriften rechtzeitig einzuholen und das entsprechende Formular rechtzeitig einzureichen.

Rahmenbedingungen
  • Bearbeitungszeit: Für das Prüfungsprojekt – Übersetzung und Kommentar – steht den KandidatInnen eine Bearbeitungszeit von 180 Minuten zur Verfügung.
  • Textlänge: Der Ausgangstext hat einen Umfang von 1 600 bis 1 900 Zeichen (ohne Leerzeichen).
  • Thema: Das Thema, zu dem die Übersetzung anzufertigen ist, muss drei Wochen vor dem Prüfungstermin elektronisch (E-Mail, OLAT etc.) bekanntgegeben werden.
  • Hilfsmittel: Mit Ausnahme von E-Mails, sozialen Netzwerken und automatischen Übersetzungsprogrammen sind alle Hilfsmittel zugelassen.

Bei der Prüfung dürfen keine privaten Laptops verwendet werden. Des Weiteren müssen Handys während der Prüfung ausgeschaltet bleiben.

Übersetzung

Übersetzungsauftrag

Dem Ausgangstext wird ein präziser Übersetzungsauftrag beigestellt, der u. a. Auskunft zu folgenden Punkten gibt:

  • Funktion des Zieltexts
  • RezipientInnen des Zieltexts
  • Medium zur Übermittlung des Zieltexts an die Zielgruppe (Flyer, Reiseführer, Website etc.)
  • Zugänglichkeit des Zieltexts bezüglich Ort und Zeit

Die Übersetzung ist unter Berücksichtigung des Übersetzungsauftrags zu erstellen.

Formale Anforderungen zur Abgabe der Prüfung (Dateityp, Schriftgröße, Zeilenabstand etc.) werden von den PrüferInnen zusammen mit dem Übersetzungsauftrag kommuniziert und sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Kommentar

Allgemeines

  • Der Kommentar zur Übersetzung ist in vollständigen Sätzen zu formulieren, wobei auf sprachliche Korrektheit – Grammatik, Lexik, Stil etc. – zu achten ist.
  • Studierende, die Deutsch als 1. Fremdsprache studieren, können den Kommentar entweder auf Deutsch oder in der Sprache des Ausgangstexts anfertigen.

Inhalte des Kommentars

  • Bestimmung der Textsorte und Funktion des Ausgangstexts
  • Analyse des Ausgangstexts
  • Lösungsstrategien bei der Produktion des Zieltexts und Begründung
  • Recherche / Hilfsmittel

Leitfragen

Bestimmung der Textsorte und Funktion des Ausgangstexts

  • Welcher Textsorte ordnen Sie den Ausgangstext zu? Nennen Sie ein Kriterium, anhand dessen Sie Ihre Entscheidung festmachen.
  • Welche Funktion hat der Ausgangstext?
  • Was muss bezüglich Pragmatik (Kulturspezifika, örtliche und zeitliche Verweisstrukturen etc.) im Zieltext geändert werden, damit der Zieltext seine Funktion erfüllt? Nennen Sie ein Beispiel.

Analyse des Ausgangstexts

  • Welche Probleme haben sich bei der Analyse des Ausgangstexts bezüglich Kommunikation, Lexik, Stil und Grammatik gestellt? Nennen Sie jeweils ein Beispiel.

Lösungsstrategien bei der Produktion des Zieltexts und Begründung

  • Welche Strategien haben Sie zur Lösung der unter 3.2 genannten Probleme jeweils angewandt? Stellen Sie diese Strategien dar und begründen Sie Ihre Entscheidungen.

Recherche / Hilfsmittel

  • Welche spezifischen Hilfsmittel haben Sie zur Lösung der unter 3.2 genannten Probleme insgesamt genutzt? Nennen Sie ungeachtet einschlägiger Wörterbücher zwei zuverlässige Quellen und führen Sie jeweils ein Argument an, warum Sie sich für die jeweilige Quelle entschieden haben.
Beurteilung

Beurteilung der Übersetzung 

Bei der Beurteilung der Übersetzung wird von folgenden Fehlerkategorien und Fehlerpunkten ausgegangen:

  • Sinnfehler (S) → massive Beeinträchtigung der Textfunktion und Textbrauchbarkeit: Abstufung um eine Note pro Sinnfehler
  • Kommunikation (K) → Auslassung (2 Fehlerpunkte pro entfallene Sinneinheit), leichte Kommunikationsbeeinträchtigung: 2 – 3 Fehlerpunkte
  • Pragmatik (P) → Bezug zwischen ProduzentIn und RezipientIn unter Berücksichtigung des Übersetzungsauftrags (Kulturspezifika, örtliche und zeitliche Verweisstrukturen etc.): 2 – 3 Fehlerpunkte
  • Textsortenkonvention (Konv) → Vertextungsregeln im Hinblick auf die Textsorte, Titel, gendergerechte Sprache etc.: 2 – 3 Fehlerpunkte
  • Kohärenz und Kohäsion (Koh) → inhaltlicher und grammatischer Zusammenhang bei der Informationsvermittlung: 2 – 3 Fehlerpunkte
  • Grammatik (Gr) → Artikel, Kasus, Modus, Syntax, Tempus etc.: 1 – 2 Fehlerpunkte
  • Lexik (L) im gemeinsprachlichen Sinn → Ausdruck, Kollokation, Wortschatz etc.: 1 – 2 Fehlerpunkte
  • Stil (St) → Stilelement, Stiltyp, Stilzug etc.: 1 – 2 Fehlerpunkte
  • Layout (LO): 0,5 Fehlerpunkte
  • Rechtschreibung (R) → Rechtschreibregelung 2018: 0,5 – 1 Fehlerpunkte

Bei der Beurteilung der Übersetzung wird von folgendem Notenschlüssel ausgegangen:

  • 1 (sehr gut): 0 – 5,5 Fehlerpunkte
  • 2 (gut): 6 – 10,5 Fehlerpunkte
  • 3 (befriedigend): 11 – 15,5 Fehlerpunkte
  • 4 (genügend): 16 – 20,5 Fehlerpunkte
  • 5 (nicht genügend): 21 – ... Fehlerpunkte

Beurteilung des Kommentars 

Für den Kommentar werden 20 Punkte vergeben. Dabei wird von folgenden Kategorien und Punkten ausgegangen:

  • Bestimmung der Textsorte des Ausgangstexts: 1 Punkt
  • Angabe eines Kriteriums für die Entscheidung: 1 Punkt
  • Bestimmung der Textfunktion des Ausgangstexts: 1 Punkt
  • Änderungen bezüglich Pragmatik (Kulturspezifika, örtliche und zeitliche Verweisstrukturen etc.) bei der Produktion des Zieltexts einschließlich eines Beispiels: 1 Punkt
  • Analyse des Ausgangstexts unter Berücksichtigung von Kommunikation, Lexik, Stil und Grammatik mit jeweils einem Beispiel: 4 Punkte 
  • Lösungsstrategien für die Probleme bei der Produktion des Zieltexts: 4 Punkte 
  • Begründungen für die Lösungsstrategien: 4 Punkte
  • Angabe von zwei zuverlässigen Quellen: 2 Punkte 
  • Zwei Argumente für die Entscheidung: 2 Punkte 

Bei der Beurteilung des Kommentars wird bei einem Passlevel von 60 % von folgendem Notenschlüssel ausgegangen:

  • 1 (sehr gut): 18,5 – 20 Punkte 
  • 2 (gut): 16,5 – 18 Punkte 
  • 3 (befriedigend): 14,5 – 16 Punkte 
  • 4 (genügend): 12 – 14 Punkte 
  • 5 (nicht genügend): 0 – 11,5 Punkte 

Gesamtbeurteilung des Prüfungsprojekts (BA)

Die Gesamtbeurteilung der Prüfung ergibt sich zu 80 % aus der Note der Übersetzung und zu 20 % aus der Note des Kommentars. Für eine positive Beurteilung müssen beide Teile – Übersetzung und Kommentar – vorliegen und der Gesamtschnitt muss mindestens 4,0 betragen. 

Anmerkung: Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltung Übersetzen III (UE) parallel zur Lehrveranstaltung Prüfungsprojekt (AG) zu besuchen.

Informationen zur Abfassung von Bachelor-Arbeiten am Institut für Translationswissenschaft

Die facheinschlägige Bachelor-Arbeit (BA-Arbeit) ist im Rahmen eines Proseminars (PS) eines Moduls abzufassen. Die Module, aus denen BA-Arbeiten hervorgehen können, sind im Curriculum gekennzeichnet. Es sind dies für das Institut für Translationswissenschaft das Pflichtmodul 7 (Proseminar Ausgewählte Themen 1. Fremdsprache), Pflichtmodul 14 (Proseminar Translationswissenschaft) und das Wahlmodul 18 (Proseminar Ausgewählte Themen 2. Fremdsprache). Die BA-Arbeit ist ein Teil des Proseminars. Die PS-Arbeit muss zusätzlich verfasst werden. Benotet wird das gesamte PS inklusive BA-Arbeit.

  • Die BA-Arbeit ist während des Semesters bei dem/der PS-Leiter/in anzumelden. Der PSLeiter/die PS-Leiterin legt fest, bis wann die Arbeit angemeldet werden muss.
  • Die Betreuung der BA-Arbeit erfolgt durch den/die PS-Leiter/in.
  • Umfang der Arbeit:
  • Die BA-Arbeit umfasst ca. 50.000 bis 75.000 Zeichen [ohne Leerzeichen], d.h. ca. 30 bis 40 Seiten.
  • Als Workload sind 7,5 ECTS-AP (187,5 Arbeitsstunden) festgelegt.
  • Die Arbeit ist dem/der Betreuer/in in schriftlicher Ausfertigung und als PDF-Datei zu übermitteln (siehe Curriculum).
  • Die BA-Arbeit ist auf Deutsch oder in der jeweiligen Fremdsprache abzufassen.
  • Eine eidesstattliche Erklärung (in einer gekürzten Fassung) ist auch für BA-Arbeiten vorgesehen.
  • Vorgaben werden am Beginn des PS in Form eines Merkblattes gegeben. Wenn nicht, beachten Sie bitte, dass eine BA-Arbeit folgendes enthalten muss:
    • Deckblatt
    • Abstract
    • Inhaltsverzeichnis
    • Haupttext (Einleitung, Hauptteil[e], Schluss)
    • Bei Bedarf Abkürzungs-Verzeichnis
    • Bei Bedarf Abbildungs-Verzeichnis
    • Bei Bedarf Anhang
    • Bibliografie
  • Abgabetermin: Den spätesten Abgabetermin finden Sie auf unserer Homepage unter Studium, Bachelorarbeit, Gesetzliche Grundlagen Arbeiten, die nach diesem Termin eingereicht werden, werden nicht beurteilt.
  • Korrekturen: Die BA-Arbeit wird mit den Studierenden entsprechend vorbereitet bzw. regelmäßig besprochen (Themenfindung, Literaturrecherche, Abstract, Aufbau) oder die eingereichte Fassung wird einmal dem/der Studierenden zur Korrektur zurückgegeben. (Kommentare können in eine elektronisch eingereichte Fassung eingefügt werden oder die Arbeit wird mit den Studierenden mündlich besprochen).

  • Bewertungskriterien: Bewertet werden Inhalt und Form. Siehe Bewertungskriterien unter Studium, Bachelorarbeit, Bewertungskriterien.

  • Nachweis der BA-Arbeit: Das Formular „Nachweis über die BA-Arbeit gemäß Curriculum“ ist auf unserer Homepage unter Studium, Bachelorarbeit, Nachweis Bachelorarbeit, zu finden. Dieses Formular muss von den Studierenden ausgefüllt, von dem/der Proseminar-Leiter/in unterschrieben und dann von den Studierenden im Prüfungsreferat abgegeben werden. Der Nachweis über die BA-Arbeit dient dem Prüfungsreferat für die Erfassung des Themas sowie der zusätzlichen ECTS-AP für das Proseminar, in dessen Rahmen sie absolviert wird. Im Idealfall ist der Nachweis bis Ende des Semesters, in dem das PS absolviert wurde, spätestens aber vor Abschluss des Bachelorstudiums im Prüfungsreferat abzugeben. Der „Nachweis über die BA-Arbeit gemäß Curriculum“ enthält keine Note der BA-Arbeit, da eine BA-Arbeit „keine eigenständige Arbeit“, sondern eine im Rahmen eines PS verfasste Arbeit darstellt (siehe Punkt 1). Das Formular „Nachweis über die BA-Arbeit gemäß Curriculum“ ist auf der Homepage unseres Instituts und auch im zuständigen Prüfungsreferat erhältlich. 

  • Wiederholung einer BA-Arbeit: Die Regelungen über die Wiederholung von Prüfungen (§ 77 UG) und den Rechtsschutz bei Prüfungen (§ 79 UG) sind aus systematischen Überlegungen nicht auf BA-Arbeiten anzuwenden. Negativ beurteilte BA-Arbeiten können beliebig oft wiederholt werden (aber solange die BA-Arbeit nicht benotet ist, kann auch das PS nicht benotet und somit abgeschlossen werden); für positiv beurteilte BA-Arbeiten besteht keine Wiederholungsmöglichkeit.

  • Archivieren der Arbeit: Das Institut oder die Fakultät darf BA-Arbeiten zur internen Dokumentation über das Netz archivieren. Dafür ist jedoch die Einverständniserklärung des/der Studierenden einzuholen.

Gesetzliche Grundlagen für Bachelorarbeiten
UG 2002 (Stand: 20.01.2021)  
  • § 80 (1) Im Bachelorstudium sind im Rahmen von Lehrveranstaltungen Bachelorarbeiten abzufassen. Nähere Bestimmungen über Bachelorarbeiten sind im jeweiligen Curriculum festzulegen. 
  • (2) Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes [...] zu beachten. 
Curriculum „Bachelorstudium Translationswissenschaft“
  • Die Bachelorarbeit ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter aus den Pflichtmodulen 7 (Translationsrelevante Kulturwissenschaft II, Erste Fremdsprache) oder 14 (Translationswissenschaft II), oder dem Wahlmodul 18 (Transrelevante Kulturwissenschaft II, Zweite Fremdsprache) zu verfassen und wird von der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung betreut. Die Leistung für die Bachelorarbeit ist zusätzlich zur Lehrveranstaltung zu erbringen, in deren Rahmen sie verfasst wird. 

  • Die Abgabe der Bachelorarbeit hat innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der Lehrveranstaltung zu erfolgen. 
  • Die Arbeit kann in der ersten oder zweiten Fremdsprache geschrieben werden. 
Für das Curriculum „BA Translationswissenschaft“ wird Folgendes beschlossen:  
  • Die Studierenden sollten sich am Beginn der LV entscheiden, ob sie eine BA-Arbeit aus dem betreffenden Modul schreiben.

  • Bei Studierenden, die sich dafür entschieden haben, kann die Note (Modulnote) erst dann gegeben werden, wenn alle Arbeiten der LV inklusive BA-Arbeit erfolgt sind. 
  • Das Thema der Arbeit kann in einer Vertiefung der PS-Arbeit oder einer der LV thematisch zuzuordnenden Arbeit bestehen. 

Kriterien für (SE­)/Bachelorarbeiten
  • Kenntnis des Themas und der relevanten Forschungsliteratur

  • Darlung von Ziel, Inhalt, Methode und (Forschungs-) Fragestellung
  • Klarheit und Tiefe der Analyse / Auswertung
  • Selbständige Bearbeitung (vollständiges Zitieren / kein Plagiieren) und kritische Reflexion des Themas
  • Sprachliche Korrektheit und stilistische Angemessenheit 
  • Genaues wissenschaftliches Arbeiten (korrekte und konsequente Zitierweise, Fußnoten, Bibliografie)
  • Präsentation der Arbeit (Layout, Bestandteile der Arbeit wie Inhaltsverzeichnis, Anhänge, Glossare, Abbildungen etc.

Anmerkung: Werden für das Kriterium m „Selbstständige Bearbeitung (vollständiges Zitieren/kein Plagiieren) und kritische Reflexion des Themas“ weniger als 4 Punkte vergeben, so ist die gesamte Arbeit negativ zu beurteilen.

Punkte und Noten

  • 58–55 Punkte = sehr gut
  • 54–47 Punkte = gut
  • 46–39 Punkte = befriedigend
  • 38–31 Punkte = genügend

 Zu den Formularen hier clicken. 

Zum Curriculum hier clicken. 

Allgemeine Informationen:

Für die Anerkennung von Prüfungen ist die Studienbeauftragte zuständig. Das betrifft die Studienrichtungen Bachelorstudium Translationswissenschaft, Masterstudium Translationswissenschaft und das Doktoratsstudium der Philosophie.

Wenn Sie sich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen möchten, benötigen Sie das Formular Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen. Beizulegen sind das im aktuellen Semester gültige Studienblatt sowie Kopien der vorgelegten Zeugnisse. Erscheinen Sie bitte persönlich zur mündlichen Verkündung des Bescheids zur Studienbeauftragten (Institut für Translationswissenschaft, Herzog-Siegmund-Ufer 15, 3. Stock, Raum 314). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Formulare:

Ansuchen um Anerkennung (BA) und Beiblatt zum Ansuchen (BA)

Mit dem Start des Wintersemesters 2022/23 im Oktober wurde an der Universität Innsbruck das Buddy-/Mentoring-System eingeführt. Das Ziel dieses Programms ist es, Studierende sowohl durch Studienkolleg*innen als auch durch Lehrende optimal zu unterstützen und durch ihr Studium zu begleiten.

Buddys

Buddys sind erfahrene Studierende, die bei verschiedenen Fragen rund ums Studium, insbesondere beim Studieneinstieg, zur Verfügung stehen.

Für unser Institut wird diese Funktion von Frau Doroti Domokas ausgeübt (Buddy-Stunde: Mittwoch, 14:00-15:00, Diplomandenraum (INTRAWI).

Mentor*innen

Mentor*innen sind Lehrende, die als zentrale Ansprechpersonen für studentische Anliegen kontaktiert werden können. Sie geben Einblicke in die Forschung und die Karrieremöglichkeiten an der Universität, helfen bei Problemen im Studium weiter und vermitteln je nach Situation weiter an die richtigen Ansprechpartner*innen.

Für unser Institut wird diese Funktion von: Dr. Saverio Carpentieri (Studienfragen -  Sprechstundenbuchung) und von Mag. Beate Steinhauser (Einstieg in den Beruf und Karrieremöglichkeiten - Sprechstundenbuchung) ausgeübt.

Das Mentoringprogramm hat mit dem Wintersemester 2022/23 gestartet, richtet sich an Bachelor-Studierende ab dem dritten Semester und an Master-Studierende und wird laufend ausgebaut.

Im aktuellen Semester bieten wir Informationsveranstaltungen an zu Themen wie:

  • Erstsemestrigen-Tutorium (StV)
  • Stundenplan- bzw. Lernplanung
  • Kommunikationsmöglichkeiten zw. Studierenden und Lehrenden
  • LV- und Prüfungsvoraussetzungen
  • Informationen über BA- und Masterarbeiten
  • Informationen über studienbegleitende Praktika
  • Erasmus-Informationsabend
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